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14.02.2022 | Pressemitteilung

Die Augen vor Gewalt in Partnerschaften nicht verschließen

AWO zum Valentinstag.

Mit Blumen und kleinen Geschenken wird auch dieses Jahr am 14. Februar der Valentinstag in vielen Liebesbeziehungen, Partnerschaften und Ehen begangen. Für viele Menschen ein schöner Anlass, um sich zu beschenken und sich über die Liebesbeziehung zu freuen. Leider sind nach wie vor zahlreiche Paarbeziehungen, Partnerschaften oder Ehen insbesondere für Frauen durch Gewalt geprägt – was auch an diesem Tag nicht vergessen werden darf.

Die Fälle von Gewalt in Partnerschaften nehmen seit Jahren zu. Diese Gewalt richtet sich überwiegend gegen Frauen. Von den mehr als 146.000 Opfern im Jahr 2020 sind mehr als 80 % weiblich. Partnerschaftsgewalt bedeutet zumeist vorsätzliche Körperverletzung, Bedrohung, Stalking, Nötigung. 2020 wurden 139 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt mit tödlichem Ausgang, d. h. Mord oder Totschlag, versuchte Morde noch nicht eingeschlossen. In den Deliktsbereichen Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution ist der Anteil weiblicher Opfer besonders hoch und betrifft teilweise zu 100 % Frauen – und zwar in ihren Partnerschaften.

„Wir dürfen vor diesen Zahlen nicht die Augen verschließen. Wir brauchen eine gute Gewaltschutzinfrastruktur mit Frauenhäusern, Schutzwohnungen sowie Fachberatungs- und Interventionsstellen, damit jede Frau zu jeder Zeit die Möglichkeit hat, der Gewaltsituation zu entkommen“, so AWO Bundesvorstandsvorsitzender Jens M. Schubert, „Das Recht auf Schutz vor und Hilfe bei Gewalt für jede Frau und ihre Kinder ist eine zentrale AWO-Forderung. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung diese auf ihrer Agenda hat und absichern will. Um nicht wieder ungenutzte Jahre verstreichen zu lassen, fordern wir hier eindeutigen politischen Willen, Verantwortung und umgehendes Handeln. Zentral ist dabei auch, die prekäre Finanzierungssituation für Frauenhäuser und Beratungsstellen nachhaltig besser zu regeln.“

„Als AWO verurteilen wir jede Form geschlechtsspezifischer Gewalt und setzen uns dafür ein, dass entsprechende Schutz- und Beratungsangebote etabliert werden“, Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes. Neben der dringenden finanziellen Absicherung und dem notwendigen Ausbau des Hilfesystems für Frauen braucht es darüber hinaus auch Schutz- und Beratungsangebote für gewaltbetroffene Männer oder queere Menschen. Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung. Mit Beratungs- und Kriseninterventionsstellen sowie Schutzeinrichtungen unterstützt die AWO seit mehr als 40 Jahren von Gewalt betroffene Frauen auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten und gewaltfreien Leben. Auf neu entstehende Hilfebedarfe reagiert die AWO mit innovativen und bedarfsgerechten sozialen Angeboten.

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