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01.10.2015 | Pressemitteilung

Deutsche Einheit vollenden: Auch in der Alterssicherung

Von: Mona Finder

 

„Es ist bemerkenswert, was nach 1990 in Ostdeutschland erreicht werden konnte“, erklärt der AWO Bundesversitzende Wolfgang Stadler anlässlich des Jahrestages zum Tag der Deutschen Einheit am 03. Oktober. Das wirtschaftliche Wachstum und die deutlich verbesserten Lebensverhältnisse seien unverkennbar. „Die ostdeutschen Länder sind vielerorts hochmodern mit einer leistungsfähigen Infrastruktur“, so Stadler. Zwar gebe es in Deutschland erhebliche und teilweise auch wachsende Unterschiede in der Lebensqualität, doch sei dies kein Ost-West-Phänomen mehr. Doch vor allem beim Thema der ostdeutschen Renten sieht die AWO Handlungsbedarf.
Die gesetzliche Rentenversicherung habe durchaus ihre Leistungsfähigkeit im Prozess der deutschen Wiedervereinigung eindrucksvoll bewiesen. Heute, 25 Jahre später, sei es jedoch höchste Zeit, die immer noch unterschiedlichen Rentenwerte in Ost und West zusammenzuführen. „Die unterschiedliche Berechnung der Renten muss beendet werden“, fordert Stadler und verweist auf den Koalitionsvertrag, der die Rentenangleichung in dieser Legislaturperiode vorsieht. „Hier erwarten wir von der Bundesregierung Taten“, so Stadler.
Für Stadler und die AWO ist es damit jedoch nicht getan, denn Altersarmut werde bald zum gesamtdeutschen Phänomen. Die Gründe lägen an dem generell sinkenden Rentenniveau sowie an Veränderungen am Arbeitsmarkt. „Im Osten wird Altersarmut als erstes spürbar“, so Stadler. Bald kämen die Menschen ins Rentenalter, die nach der Wende am Arbeitsmarkt nicht mehr Fuß fassen konnten. Als Gegenmaßnahme fordert die AWO die Rente nach Mindesteinkommen zu verlängern. Diese nütze denjenigen, die trotz langjähriger Arbeit nur geringe Rentenansprüche erhalten. Zudem plädiert die AWO für Freibeträge in der Grundsicherung im Alter. Wer auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen ist, soll zumindest einen Teil seiner erworbenen Ansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrente oder Riesterrente behalten dürfen. Ein solches Modell belohnt diejenigen, die in die Rentenversicherung eingezahlt oder privat vorgesorgt haben und trägt effektiv zur Bekämpfung von Altersarmut bei. „Die Bundesregierung hat angekündigt, eine solidarische Lebensleistungsrente einzuführen“, erinnert Stadler. Das Freibetragsmodell wäre eine gute Lösung, die auch verwaltungstechnisch vergleichsweise einfach umsetzbar sei.

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