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17.10.2016 | Stellungnahmen

Das Flexi-Rentengesetz im Bundestag

Von: Ragnar Hoenig

 

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf für ein Flexi-Rentengesetz am 17.10.2016 durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales hat der AWO Bundesverband seine Forderungen nach einfacheren Hinzuverdienstregelungen bei Renten und nach Abschaffung der Zwangsverrentung bekräftigt. Ziel des Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen ist, die Rahmenbedingungen für flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu verbessern. Die AWO begrüßt dieses Ziel mit Nachdruck und bewertet viele der vorgeschlagenen Maßnahmen deshalb positiv. Dies betrifft etwa die Aktivierung der Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung für Beschäftigte mit einer Altersvollrente, die Erleichterungen beim Ausgleich von Rentenabschlägen durch zusätzliche Rentenbeiträge und die Verbesserungen beim nahtlosen Anschluss einer Erwerbsminderungsrente an das Arbeitslosengeld I. Kritisch sieht die AWO hingegen unter anderem die vorgeschlagenen Neuregelungen zu den Hinzuverdienstgrenzen. Künftig sollen die Hinzuverdienstgrenzen zunächst auf Prognosebasis ermittelt werden und dann erst zum 1. Juli des Folgejahres Spitz abgerechnet werden. Dies - so die AWO in ihrer Stellungnahme - führt zu weitaus größeren Rechtsunsicherheiten als bei den heutigen Hinzuverdienstregelungen. Kritisch sieht die AWO auch, dass der Gesetzentwurf keine vollständige Abschaffung der Zwangsverrentungsmöglichkeiten vorsieht. Wenn der Gesetzentwurf flexible Übergänge in die Rente zum Ziel hat, dann ist Zwangsverrentung das genaue Gegenteil, so die AWO. 

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