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14.04.2015 | Artikel

Bundesteilhabegesetz darf nicht scheitern

Von: Cordula Schuh

 

Anlässlich der heute stattfindenden abschließenden Konsultation im Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum geplanten Bundesteilhabegesetz fordern Behindertenverbände, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und Fachverbände spürbare Fortschritte für Menschen mit Behinderungen.

Im kommenden Jahr soll das Gesetz verabschiedet werden. Inzwischen wächst die Sorge, ob der Gesetzgebungsprozess auch tatsächlich abgeschlossen wird und die Teilhabechancen behinderter Menschen verbessert werden. Hauptkritikpunkt ist die bisher unklare Finanzierung des Reformvorhabens. Denn die geplante Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro ist nun nicht mehr an die Reform gebunden. So hat es die Bundesregierung jüngst beschlossen.

Deshalb warnen die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), der Deutsche Behindertenrat (DBR) und die Fachverbände für Menschen mit Behinderungen (Die Fachverbände) davor, das für behinderte Menschen so wichtige Gesetzesvorhaben nicht im Sinne der Teilhabe behinderter Menschen abzuschließen.

Der Vorsitzende des DBR-Sprecherrates, Ilja Seifert , hob hervor: „"Reale Teilhabeermöglichung gibt es nicht zum Nulltarif. Es geht um den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile, um eine Investition in Menschenrechte."

„Menschen mit Behinderungen müssen die gleichen Rechte und Wahlmöglichkeiten haben wie Menschen ohne Behinderungen“, betonte der Präsident der BAGFW, Prof. Rolf Rosenbrock heute in Berlin. „Dafür braucht es dringend einheitliche gesetzliche Regelungen. Alles andere ist Illusion.“

Behindertenrat, Wohlfahrts- und Fachverbände fordern die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der Leistungen, Ausbau und Finanzierung pluraler Beratungsangebote, verbesserte Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen für behinderte Menschen sowie den Erhalt des Bedarfsdeckungsprinzips in der Eingliederungshilfe. Möglichen Leistungseinschnitten erteilen sie eine Absage.

Die Verbände fordern die Bundesregierung auf, die Finanzierung des Bundesteilhabegesetzes sicherzustellen. Teilhabe und Inklusion benötigen finanzielle Investitionen, nur so lassen sich verlässliche Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verwirklichen. „Menschen mit Behinderung müssen sich darauf verlassen können, dass sie die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Daneben ist die Umsetzung der UN-BRK sechs Jahre nach ihrem Inkrafttreten überfällig – das Bundesteilhabegesetz als wichtigstes Vorhaben für Menschen mit Behinderung muss die große Koalition mit aller Kraft verfolgen.“ hält Michael Conty, Vertreter der Fachverbände in der Arbeitsgruppe des Ministeriums fest.

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