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10.11.2015 | Artikel

Bundestag beschließt Hospiz- und Palliativgesetz

Von: Claudia Pohl

 

Am 5.11.2015 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland beschlossen.
Das Gesetz enthält vielfältige Maßnahmen zur Förderung des flächendeckenden Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Unter anderem beinhaltet das Gesetz folgende Punkte:
Die Palliativversorgung wird Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im vertragsärztlichen Bereich werden zusätzlich vergütete Leistungen vereinbart. Die Palliativversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege wird gestärkt. Dazu wird die Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege zu Leistungen der Palliativpflege konkretisiert. Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize verbessert sich mit der Erhöhung des Mindestzuschusses der Krankenkassen und der künftigen Übernahme von 95 % der zuschussfähigen Kosten. Um den Belangen der Kinder gerecht zu werden, werden für stationäre Kinderhospize eigenständige Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Die Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der Pflegeversicherung. Pflegeheime können künftig ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase anbieten. Es ist weiterhin die Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Krankenhäusern vorgesehen. Mit dem Gesetz erhalten Versicherte einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung.

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