Aktuell
17.03.2016 | Pressemitteilung

Behindertengleichstellungsgesetz: AWO fordert weitere Schritte

Von: Mona Finder

 

„Wenn wir es mit der Umsetzung von Inklusion wirklich ernst meinen, so müssen wir systematisch dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen in unserem Land nicht benachteiligt werden “, fordert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker anlässlich der heutigen ersten Beratung des Regierungsentwurfs zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts im Bundestag. „Die Schaffung von umfassender Barrierefreiheit ist dafür eine grundlegende Voraussetzung. Die AWO begrüßt es deshalb, dass im reformierten Behindertengleichstellungsgesetz Barrierefreiheit umfänglicher berücksichtigt werden soll als bisher“, erklärt Döcker. So reiche es in Zukunft nicht mehr aus, wenn Bauten oder Verkehrsmittel zugänglich und nutzbar seien für Menschen mit Behinderungen, sondern sie müssen auch einfach zu finden sein.
Das Kriterium der Auffindbarkeit spielt eine große Rolle. So mag zwar eine Beratungsstelle für blinde Menschen innen vollständig barrierefrei sein, doch sie nützt wenig, wenn es draußen auf dem Gehweg kein entsprechendes Leitsystem gibt, um den Eingang der Beratungsstelle lokalisieren zu können. Die AWO begrüßt es auch, dass die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes nun Regeln für die Verwendung von Leichter Sprache in Bundesbehörden vorsieht. „Es gibt viele Menschen für die das Amtsdeutsch eine große Barriere darstellt. Diese Bürgerinnen und Bürger sind auf eine Erläuterung von Amtsvordrucken, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Bewilligungsbescheiden in Leichter Sprache angewiesen“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Döcker. Allerdings sei es nicht einzusehen, warum der Gesetzentwurf keinen verbindlichen Rechtsanspruch für die Verwendung von Leichter Sprache vorsieht. „Die vorgeschlagenen Regeln besagen lediglich, dass Bundesbehörden in Zukunft auf Verlangen Leichte Sprache verwenden sollen“, kritisiert Döcker.
„Der Hauptkritikpunkt der AWO bezieht sich darauf, dass private Unternehmen nicht dazu verpflichtet werden, umfassende Barrierefreiheit herzustellen“, so AWO Vorstandsmitglied Döcker weiter. So seien Theater und Kinos, Supermärkte und andere Einrichtungen häufig nur eingeschränkt auffindbar, zugänglich und nutzbar für Menschen mit Behinderungen. „Hier sind nun die Bundestagsabgeordneten gefordert, auf verbindliche Übergangsfristen für den privatwirtschaftlichen Bereich zur Schaffung von Barrierefreiheit in der Behindertengleichstellungsgesetzgebung hinzuwirken“, betont AWO Vorstandsmitglied Döcker abschließend.

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...