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27.10.2020 | Pressemitteilung

AWO zur KAP: Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag und Entlastung durch mehr Personal

Die Einladung der Bundeskanzlerin zum heutigen Termin zur Konzertierten Aktion Pflege (KAP) signalisiert, dass neben der alles überlagernden Corona-Pandemie nunmehr die Pflege insgesamt wieder in den Blick genommen wird, über Corona-Folgen hinaus. Die AWO begrüßt das sehr.

Der Pflegeberuf ist ein attraktiver Beruf. Wenn wir aber erreichen wollen, dass viele diesen Beruf wählen und dass die, die ihn gewählt haben in dem Berufsfeld bleiben, dann sind zwei Dinge notwendig: Wir müssen die Pflegekräfte durch den Einsatz von mehr Personal entlasten und zweitens brauchen wir den bundeseinheitlichen Tarifvertrag.“ So AWO Präsident Wilhelm Schmidt. Unter der Bedingung einer spürbaren Entlastung im Arbeitsalltag würden lt. einer Studie des Pflegebeauftragten auch viele derjenigen zurückkommen, die das Berufsfeld verlassen haben, weil sie sich laufend überfordert fühlten.

Nach mehrjähriger Forschungsarbeit liegt für das Mehr an Personal jetzt ein Personalbemessungsverfahren für die stationäre Pflege sowie Umsetzungsvorschläge der Wissenschaftler*innen vor, der einen deutlichen personellen Mehrbedarf ausdrücklich beziffert. Wichtig ist nun die verbindliche Verankerung des Instruments sowie Durchführung der Umsetzungsvorschläge im Gesetz, ohne zu einer Deprofessionalisierung der Pflege zu kommen.

Darüber hinaus muss die Bezahlung über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag geregelt und verbessert werden. „Dies darf jedoch nicht zu einer Mehrbelastung der Pflegebedürftigen über erhöhte Eigenanteile führen. Vielmehr muss die Finanzierung von Pflege in Deutschland auf breite Schultern gestellt werden.“, so Schmidt.

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