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22.04.2021 | Pressemitteilung

AWO zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Heute verabschiedet der Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, im Mai entscheidet der Bundesrat darüber. Die Arbeiterwohlfahrt fordert die Länder auf, dem Gesetz zuzustimmen.

Sie begrüßt die wichtige Novellierung des Kinder- und Jugendhilferechts, die die Grundlage für eine inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe legt. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die von ihm profitierenden Familien mussten schon in der vorigen Legislaturperiode verkraften, dass es von den Ländern abgelehnt wurde. Es ist mehr als an der Zeit, es endlich zu verabschieden. Wir hoffen deshalb sehr, dass das Gesetz auch im Bundesrat Zustimmung finden wird.“

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz legt fest, dass die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Zukunft allen Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden. Bis 2028 sollen demnach auch die Unterstützungsangebote zur Teilhabe für Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung in die Zuständigkeit der jeweiligen Jugendämter verlagert werden. Ab 2024 sollen die Eltern von Kindern mit Behinderung im Verfahren durch sogenannte Verfahrenslotsen im Jugendamt Unterstützung bekommen.

„Wenn man bedenkt, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland schon seit über zehn Jahren gilt, hat es natürlich einen bitteren Beigeschmack, dass die betroffenen Familien schon viel zu lange auf verbesserten Zugang zu Unterstützungen und Hilfen warten“, so Schubert, „Aber: Das KJSG setzt dieses Vorhaben nun auf die Schiene. Es darf nicht wieder ausgebremst werden.“

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