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21.05.2015 | Artikel

AWO setzt sich im Bundestag für Langzeitarbeitslose ein

Von: Antje Helbig

 

Die etwa einstündige Anhörung des Bundestagsausschusses Arbeit- und Soziales hatte das Thema Langzeitarbeitslosigkeit zum Thema. Die Initiative der Bundesregierung zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit, sowie jeweils ein Antrag der Fraktion der Grünen sowie der Linken wurden thematisiert.
Dr. Steinke führte auf die Frage der SPD-Fraktion, wie die er die derzeitige zeitliche Begrenzung öffentlich geförderter Beschäftigung auf 24 Monate in 5 Jahren bewerte, aus: "Zwei Jahre das ist keine lange Zeit, wenn man mit Menschen arbeitet, die viele Probleme haben. Die Personen, die jetzt nach zwei Jahren Fortschritte gemacht haben und bei denen die Maßnahme jetzt ausläuft, fragen uns und die politischen Entscheidungsträger zu recht, was sie jetzt die nächsten drei Jahre machen sollen. Dafür muss es Antworten geben." Er führte ein Beispiel aus der Praxis aus dem AWO Kreisverband Heidenheim näher aus um zu demonstrieren, dass die Begrenzung kontraproduktiv ist.
Auf die Frage der Fraktion der Grünen, wie die AWO die seit Jahren praktizierten Umschichtungen aus dem Eingliederungstitel (für Maßnahmen zur Integration von langzeitarbeitslosen Menschen) in den Verwaltungshaushalt der Jobcenter bewerte, erläuterte Dr. Steinke: "Wir kritisieren nicht nur das, sondern wir kritisieren seit Jahren die rückläufigen Eingliederungsmittel. Jetzt haben wir diese Umschichtungspraxis. Das ist nichts Weiteres als weitere Kürzungen in diesem Bereich, weil heißt, dass das Geld für die Umsetzung von Maßnahmen für aktive Arbeitsmarktpolitik fehlt. Wir sagen natürlich auch, dass man Fallmanagement, Betreuung und Vermittlung ebenfalls stärken muss, aber das funktioniert nicht, wenn es zu Lasten der aktiven Arbeitsmarktpolitik geht. Wenn man Betreuung und Vermittlung stärken will, muss man Geld bereitstellen, also Verwaltungsmittel erhöhen, aber gleichzeitig brauchen wir aber auch Investitionen in Fördermaßnahmen. Nur wenn beides zusammenläuft, dann ist das ein Förderansatz, mit dem man erwünschte Wirkung insbesondere in dem Bereich erzielen kann, über den wir heute hier reden."
Die AWO hat anlässlich der Anhörung eine Stellungnahme erarbeitet. Diese finden Sie als Anhang

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