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15.09.2016 | Pressemitteilung

AWO fordert Rentenniveau muss gesichert werden

Von: Mona Finder

 

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt zu den heute bekannt gewordenen Spekulationen, dass das Rentenniveau nach 2030 unter 40 Prozent sinken wird:

„Die Rentenreformen von 2001 und 2004 werden zum Desaster für zukünftige Rentnergenerationen. Sie führen dazu, dass immer mehr Versicherte künftig zum Sozialamt gehen müssen. Das Absinken des Rentenniveaus muss endlich gestoppt werden. Nur so kann die gesetzliche Rente langfristig wieder ein lebensstandardsicherndes Niveau gewährleisten.

Die Rentenanpassungsformel muss so verändert werden, dass das Rentenniveau nicht weiter abgesenkt sondern schrittweise wieder erhöht wird.

Mit der Rentenreform 2001/2004 wurde ein grundlegender Richtungswechsel in der Rentenpolitik beschlossen: Die Beitragssatzstabilität wurde wichtiger als das Rentenniveau. Die dadurch entstehende Versorgungslücke im Alter sollte durch die Riester-Rente und eine verbesserte betriebliche Altersvorsorge geschlossen werden.
 

Der AWO Bundesverband fordert deshalb eine Rückkehr zu einer lebensstandardsichernden gesetzlichen Rente.

Wolfgang Stadler, AWO-Vorstand

Heute ist klar – der Plan funktioniert nicht. Eine aufrichtige Bilanz mehr als zehn Jahre nach dieser Rentenreform zeigt, dass sich die Erwartungen nicht erfüllt haben. Der Preis für die immer niedriger gewordenen Rentenbeiträge ist hoch – so liegt das Rentenniveau inzwischen nur noch bei 48 Prozent.

Die Erwartungen an die sog. Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge haben sich nicht erfüllt. Die Riester-Rente ist weit entfernt von einer flächendeckenden Verbreitung. Auch die Renditeerwartungen wurden angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase tief enttäuscht. Fest steht damit, dass Politik nachsteuern muss, damit die in Gang gesetzten Entwicklungen in der Alterssicherung nicht in einen ungebremsten Wertverfall der Renten und einen massiven Anstieg von Altersarmut führen.

Der AWO Bundesverband fordert deshalb eine Rückkehr zu einer lebensstandardsichernden gesetzlichen Rente. Die private und betriebliche Altersvorsorge dürfen nicht länger darauf ausgerichtet sein, die gesetzliche Rentenversicherung teilweise zu ersetzen. Vielmehr müssen sie die gesetzliche Rente sinnvoll ergänzen.“

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