Aktuell
03.07.2015 | Pressemitteilung

AWO fordert Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen

Von: Stefan Hoffmann

 

„39 Jahre nach Gründung des ersten Frauenhauses in West-Berlin besteht noch immer keine verbindliche und dauerhafte Finanzierung des Hilfe- und Unterstützungssystems für gewaltbetroffene Frauen – es ist ein Skandal“, konstatiert AWO Vorstand Brigitte Döcker anlässlich der heute zu Ende gehenden 25. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und Minister der Länder in Berlin. Wie jedes Jahr beschäftigen sich die Politikerinnen und Politiker unter anderem mit der Situation der Frauenhäuser. „Frauenhäuser und Fachberatungsstellen leisten seit 39 Jahren unverzichtbare Arbeit bei der Überwindung gewaltgeprägter Lebensverhältnisse, deshalb benötigen wir endlich einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe. Nur damit erhalten Unterstützungseinrichtungen die notwendige finanzielle Planungssicherheit“, erklärt Döcker.
Studien des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) und der europäischen Grundrechteagentur belegen, dass jede vierte Frau in Deutschland im Alter von 16-85 Jahren im Laufe ihres Lebens einmal körperliche Gewalt in einer Beziehung erlebt. Darunter wird Stoßen, Ohrfeigen, Schläge mit der Faust, Stiche und Schüsse verstanden. Diese Frauen und ihre Kinder können Schutz und Hilfe in einer Unterstützungseinrichtung zum Beispiel in einem Frauenhaus erhalten. Diese sind chronisch unterfinanziert. Es existiert ein länderuneinheitlicher kaum zu durchschauender Flickenteppich an Finanzierungsregelungen. Dies führt zu unsinnigen bürokratischen Hemmnissen bis hin zu Rechtsstreitigkeiten über die Kostenerstattungen. Einrichtungen sind permanent von Kürzungen und sogar Schließungen bedroht. Weiterhin müssen Frauen ohne Anspruch auf Sozialleistungen, wie etwa Studentinnen, die Kosten ihres Aufenthaltes selber tragen. Auch gering verdienende Frauen müssen die Kosten mindestens zu einem Teil selbst abdecken können.
Um dauerhaft ausreichenden bedarfsgerechten Schutz für Frauen zu gewährleisten, braucht es einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe, unabhängig vom Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung. „Bund, Länder und Kommunen müssen sich endlich an einen Tisch setzen, um tragfähige Lösungen zu finden, die nicht zu Lasten der betroffenen Frauen und ihrer Kinder gehen“, erklärt Döcker abschließend.

Empfehlen Sie diese Seite weiter:

Laden...

© 2024 AWO Bundesverband e.V...