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16.01.2015 | Artikel

AWO fordert Rechtsanspruch auf Hilfe für gewaltbetroffene Frauen

Von: Stefan Hoffmann

 

Schutz und Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt sind für Frauen in Deutschland vielerorts wegen Finanzierungsmängeln nicht ausreichend gewährleistet. „Nur ein verbindlicher Rechtsanspruch sorgt für effektiven Schutz und schnelle Hilfe für betroffene Frauen und ihre Kinder. Der Bund muss seinem Schutzauftrag nachkommen", fordert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler anlässlich der heutigen Bundestagsberatung eines entsprechenden Antrags.
Da die Frauenhausfinanzierung keine gesetzliche Pflicht ist, sind die Einrichtungen permanent von Kürzungen oder sogar Schließungen bedroht. „Es kann nicht angehen, dass Kommunen Frauenhäuser mit dem Verweis auf zu niedrige Belegungszahlen schließen. Krisen, die zu einem Aufenthalt in einem Frauenhaus führen, sind nicht planbar“, erklärt Stadler. „Schutz und Beratung müssen flächendeckend angeboten werden.“
„Darüber hinaus benötigen wir einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe - unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus, Einkommen und Gesundheitszustand. Nur dieser ermöglicht es betroffenen Frauen und deren Kindern, sich so früh wie möglich aus gefährlichen Lebenssituationen zu befreien“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende. Zurzeit müssen Personengruppen, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, wie zum Beispiel Studentinnen, alle Kosten für einen Aufenthalt im Frauenhaus selber tragen. Auch gering verdienende Frauen müssen die Kosten mindestens zu einem Teil selbst übernehmen. In der Praxis führt das dazu, dass die Frauen das Schutzangebot gar nicht erst in Anspruch nehmen oder aber in die gewaltbelastete Situation zurückkehren. Die Konsequenzen tragen die Frauen und Kinder, die Folgekosten die Gesellschaft. „Hier sind Bund, Länder und Kommunen in der Verantwortung, endlich tragfähige Lösungen zu finden, die nicht zu Lasten der betroffenen Frauen und ihrer Kinder gehen“, erklärt Stadler abschließend.
Frauenhäuser dienen dazu, Frauen und ihren Kindern im Falle von häuslicher Gewalt Hilfe, Beratung und vorübergehend eine geschützte Unterkunft anzubieten. Die länderuneinheitlichen Finanzierungsregelungen führen jedoch zu unsinnigen bürokratischen Hemmnissen bis hin zu Rechtsstreitigkeiten über die Kostenerstattung.
Bereits 2012 wurde ein Rechtsgutachten „Der Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe von für Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder“ veröffentlicht, das zu dem Schluss kam, dass die Bundesregierung eine rechtliche Schutzverpflichtung für die betroffenen Frauen und ihre Kinder hat. Beauftragt wurde das Gutachten von den Verbänden AWO, Caritas, Sozialdienst katholischer Frauen, DRK, Diakonie und dem Paritätischen Gesamtverband.

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