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Weniger ist NICHT mehr

Weniger ist NICHT mehr

Der von der Bundesregierung geplante Haushalt wird das soziale Netz stark beschädigen. Die AWO fordert: Sozialkürzungen stoppen! Wir zeigen die negativen Folgen der Reformvorhaben für die vielen Betroffenen und setzen dem Sparkurs unsere konkreten Handlungsempfehlungen an die Politik entgegen.

„Die heutige Sozialpolitik drängt die ohnehin Benachteiligten weiter ins soziale Abseits. […] Dieser Prozess ist nicht beendet, und seine Auswirkungen sind deutlich spürbar: Er schafft ‚neue Armut‘ in steigendem Maße. Immer mehr Menschen haben soziale Probleme, kommen in Notlagen und erreichen trotz persönlicher Leistungsbereitschaft und ‚Flexibilität‘ ein Ausmaß an Armut, das sie für undenkbar hielten.“ Dieser Text entstammt keiner aktuellen Pressemeldung, sondern dem Vorwort der AWO-Publikation Der Sozialstaat als Zielscheibe, die 1984 die Aussagen von Getroffenen des damaligen Sozialstaatsabbaus dokumentierte. Tatsächlich erinnert der groß angelegte Um- und Abbau sozialer Rechte und Leistungen, den die Bundesregierung derzeit plant und umsetzt, an die neoliberalen Reformen der 1980er Jahre. Damals wie heute stellt die AWO sich den Angriffen auf Zusammenhalt und Solidarität entschlossen entgegen. Dazu Dr. Marvin Deversi, Bundesvorstand der AWO:

„Was hier als Reform betitelt wird, sind Sparpläne. Noch weniger Geld für Kinder, für Pflegebedürftige, für Rentner*innen und Familien. Noch weniger für die, die sowieso am wenigsten haben. Wir haben noch bis Ende des Jahres Zeit, diese Sozialkürzung zu stoppen. Und das machen wir.“

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Unsere Antwort auf die Sparpläne der Regierung

Unser interaktive Übersicht der Reformprojekte zeigt auf, welche negativen Folgen die verschiedenen Reformprojekte auf den Alltag der vielen Betroffenen haben werden. Diesem Sparkurs stellen wir uns entschieden entgegen. Im Bereich darunter finden sich unsere konkreten Handlungsempfehlungen an die Politik. Wie sich die Bundesausgaben für zentrale Handlungsfelder der Sozialen Arbeit innerhalb der letzten Jahre entwickelt haben, zeigen die Diagramme ganz unten auf der Seite.

Interaktive Übersicht der Reformprojekte

Ein Klick auf die interaktiven Themen-Kacheln beantwortet folgende Fragen:

  • Wie ist der Stand zu diesem Reformvorhaben?
  • Was passiert?
  • Wen betrifft das?
  • Was heißt das im Alltag?
  • Vom Tisch: Weniger Rente für pflegende Angehörige

    Vom Tisch

    Vom Tisch: Weniger Rente für pflegende Angehörige

    Was passiert?

    Im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) wollte die Bundesregierung die Rentenansprüche für pflegende Angehörige um 30 Prozent senken.

    Zum Glück konnte diese Kürzung zulasten pflegender Angehöriger verhindert werden!

    Wen betrifft das?

    Menschen, die ihre Eltern oder andere An- und Zugehörige zu Hause pflegen. Dies sind zu ca. 2/3 Frauen.

    Was heißt das im Alltag?

    Pflegende Angehörige erhalten weiterhin die vollen ihnen zustehenden Rentenansprüche. Völlig zurecht: Sie sind das Rückgrat des Pflegesystems!

  • Weniger Wohngeld

    Beschlossen

    Weniger Wohngeld

    Was passiert?

    Der Bundestag hat Kürzungen beim Wohngeld beschlossen. Einkommen werden nun stärker angerechnet und die Heizkostenpauschale wird halbiert . Außerdem wird die jährliche Anpassung an die Entwicklung von Mieten und Preisen ausgesetzt.  

    Wen betrifft das?

    1,2 Millionen Erwerbstätige und Rentner*innen mit kleinen Einkommen bzw. Renten

    Was heißt das im Alltag?

    Geringverdienende werden weniger Unterstützung gegen hohe Mieten bekommen, weil das Wohngeld pauschal für alle Berechtigten gekürzt wird. Ein Teil der Berechtigten wird durch die Kürzungen den Anspruch auf Wohngeld sogar verlieren und entweder gar keine Unterstützung mehr bekommen oder Grundsicherung beantragen müssen.  

  • Höhere Zuzahlungen für Medikamente

    Beschlossen

    Höhere Zuzahlungen für Medikamente

    Was passiert?

    Im Rahmen der Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung hat die Bundesregierung die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente um 50% erhöht.

    Wen betrifft das?

    Alle gesetzlich Krankenversicherten

    Was heißt das im Alltag?

    Statt maximal 10 Euro zahlst Du für verschreibungspflichtige Medikamente ab 2027 bis zu 15 Euro.

  • Vom Tisch: Keine Finanzierung von Tarifsteigerungen in der Pflege

    Vom Tisch

    Vom Tisch: Keine Finanzierung von Tarifsteigerungen in der Pflege

    Was passiert?

    Mit den Reformen im Gesundheitswesen und in der Pflege wollte die Bundesregierung die Tariftreue angreifen. Anders als bisher sollten Tarifsteigerungen für Träger von Reha- und Pflegeeinrichtungen nicht mehr in voller Höhe finanziert werden.

    Der Druck der gemeinnützigen Träger hat gewirkt: Immerhin für das pflegerische Personal ist die neue Regelung vom Tisch. Weitere, nicht-pflegerische Berufe sind aber betroffen.

    Wen betrifft das?

    Pflegekräfte und andere Mitarbeiter*innen in den Bereichen Rehabilitation und Pflege

    Was heißt das im Alltag?

    Völlig zurecht bleiben die Tariflöhne von Pflegekräften unangetastet. Leider wird die Refinanzierung von Tariflöhnen für alle nicht-pflegerischen Berufe (Betriebsdienst, Verpflegung etc.) beschnitten. Das ist ein grober Fehler, der gemeinnützige Träger trifft!

  • Unterhaltsvorschuss nur noch für Kinder bis 15 Jahre

    In der Diskussion

    Unterhaltsvorschuss nur noch für Kinder bis 15 Jahre

    Was passiert?

    Die Bundesregierung plant, den Unterhaltsvorschuss nur noch so lange auszuzahlen, bis ein Kind 16 Jahre alt wird. Mit dem Unterhaltsvorschuss werden junge Menschen und ihre alleinerziehenden Elternteile unterstützt, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.

    Wen betrifft das?

    Alleinerziehende und deren Kinder

    Was heißt das im Alltag?

    Für Alleinerziehende mit Kindern über 15 Jahren bedeutet die Reform den Wegfall des Unterhaltsvorschusses (aktuell 394 Euro monatlich). Dies trifft insbesondere Frauen, die ohnehin schon überdurchschnittlich von Armut bedroht sind und durch eigene Einkommen, Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss bisher gerade so ohne Grundsicherungsleistungen über die Runden kommen.

  • Höheres Renteneintrittsalter

    In der Diskussion

    Höheres Renteneintrittsalter

    Was passiert?

    Anknüpfend an die Empfehlungen der Rentenkommission will die Bundesregierung das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung koppeln.

    Wen betrifft das?

    Alle Beschäftigten ab Jahrgang 1965

    Was heißt das im Alltag?

    In der Praxis bedeutet diese Regelung, dass Menschen, die nach 2031 in Rente gehen, länger arbeiten müssen. Wer 1975 geboren wurde, müsste bspw. ein halbes Jahr länger arbeiten als nach aktueller Rechtslage.

  • Wegfall der „Rente mit 63“

    In der Diskussion

    Wegfall der „Rente mit 63“

    Was passiert?

    Die Bundesregierung plant, die Rente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“) ersatzlos zu streichen.

    Wen betrifft das?

    Beschäftigte mit mindestens 45 Jahren an Rentenbeiträgen, die vorzeitig in Rente gehen möchten

    Was heißt das im Alltag?

    Wer 45 Beitragsjahre erreicht hat, kann in Zukunft grundsätzlich erst mit Erreichen des „normalen“ Renteneintrittsalters ohne Abschläge in Rente gehen.

  • Verschärfungen beim Renteneintritt mit Abschlägen

    In der Diskussion

    Verschärfungen beim Renteneintritt mit Abschlägen

    Was passiert?

    Ein vorzeitiger Renteneintritt mit Abschlägen soll künftig nur noch drei statt vier Jahre vor dem regulären Renteneintritt möglich sein.

    Wen betrifft das?

    Beschäftigte mit mindestens 35 Jahren an Rentenbeiträgen, die vorzeitig in Rente gehen möchten

    Was heißt das im Alltag?

    Wer 35 Beitragsjahre erreicht hat, kann in Zukunft grundsätzlich erst drei Jahre vor dem regulären Renteneintritt mit Abschlägen in Rente gehen.

  • Weniger Elterngeld

    In der Diskussion

    Weniger Elterngeld

    Was passiert?

    Die Bundesregierung will den Anspruch auf Elterngeld von 14 auf 12 Monate kürzen.

    Wen betrifft das?

    Eltern

    Was heißt das im Alltag?

    Familien können nur noch 12 statt 14 Monate Elterngeld erhalten. Nimmt ein Elternteil weniger als drei Monate, wird auf neun Monate verkürzt. Die finanzielle Unterstützung für Familien sinkt faktisch und es droht eine Betreuungslücke, meist zulasten von Müttern.

  • Vom Tisch: Höhere Kosten für Pflegeplätze

    Vom Tisch

    Vom Tisch: Höhere Kosten für Pflegeplätze

    Was passiert?

    Im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) wollte die Bundesregierung die Zuschüsse für stationäre Pflegeplätze später ansteigen lassen als aktuell der Fall.

    Diese Regelung wurde vor dem Kabinettsbeschluss glücklicherweise gekippt.

    Wen betrifft das?

    Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen

    Was heißt das im Alltag?

    Damit wäre der Eigenanteil, den man in den ersten Jahren für einen Pflegeplatz bezahlt, weiter gestiegen.

    Das Ausbleiben einer Verschärfung macht die aktuelle Lage aber nicht besser: der Eigenanteil liegt schon jetzt bei rund 3.360 Euro. Es braucht dringend einen echten Pflegedeckel!

  • Weniger Berechtigte in der Familienversicherung

    Beschlossen

    Weniger Berechtigte in der Familienversicherung

    Was passiert?

    Mit der Krankenkassenreform hat die Bundesregierung die beitragsfreie Mitversicherung stark eingeschränkt.

    Wen betrifft das?

    Familien, die die beitragsfreie Mitversicherung in Anspruch nehmen

    Was heißt das im Alltag?

    Wer keine Kinder unter 13 Jahren hat, erwerbsgemindert oder pflegebedürftig ist, muss in Zukunft einen Zusatzbeitrag bezahlen. Dieser Beitrag beträgt 2,5 % des Einkommens des versicherten Partners und belastet Familien zusätzlich finanziell.

  • Keine Asylverfahrensberatung mehr

    Geplant

    Keine Asylverfahrensberatung mehr

    Was passiert?

    Die Bundesregierung will die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung für Geflüchtete abschaffen, die seit 2023 durch den Bund gefördert wird.

    Wen betrifft das?

    Asylsuchende

    Was heißt das im Alltag?

    Für Schutzsuchende entfiele ein bundesweit verlässlicher, kostenloser und unabhängiger Zugang zu fachkundiger Beratung im Asylverfahren. Die Folgen wären u.a. längere, unsicherere Verfahren und mehr Klagen vor den Verwaltungsgerichten.

  • Weniger Mittel für die Migrationsberatung

    Geplant

    Weniger Mittel für die Migrationsberatung

    Was passiert?

    Die Bundesregierung will die Förderung für die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) kürzen.

    Wen btrifft das?

    Zugewanderte mit Integrationsbedarf

    Was heißt das im Alltag?

    Weniger Mittel für die MBE bedeuten weniger verlässliche Beratung vor Ort. Für Menschen, die nach Deutschland eingewandert sind, heißt das: weniger Orientierung bei Behörden und Spracherwerb sowie ein erschwerter Zugang zu Arbeit – und damit weniger Teilhabe von Anfang an.

  • Vom Tisch: Höhere Belastung von pflegenden An- und Zugehörigen bei Unterhaltsverpflichtung in der Hilfe zur Pflege

    Vom Tisch

    Vom Tisch: Höhere Belastung von pflegenden An- und Zugehörigen bei Unterhaltsverpflichtung in der Hilfe zur Pflege

    Was passiert?

    Die Einkommensgrenze, ab der Verwandte ersten Grades unterhaltspflichtig werden und die Kosten für Pflege übernehmen müssen (derzeit 100.000 Euro im Jahr), sollte wieder abgeschafft werden.

    Dazu ist es letztlich durch den öffentlichen Druck nicht gekommen.

    Wen betrifft das?

    Pflegende An- und Zugehörige (Eltern und Kinder)

    Was heißt das im Alltag?

    Pflegebedürftige Menschen hätten durch den Vorschlag erst deutlich später Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) bekommen, weil Eltern oder Kinder für die Pflegekosten hätten aufkommen müssen. In der stationären Pflege liegt der Anteil von Bewohner*innen mit Hilfe zur Pflege bei durchschnittlich gut 40 %, Tendenz steigend.

  • Reduzierung vorgesehener Leistungserhöhungen ab 2028

    Geplant

    Reduzierung vorgesehener Leistungserhöhungen ab 2028

    Was passiert?

    Die für das Jahr 2028 geplante Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung soll durch das PNOG abgedämpft werden. Statt einer Erhöhung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um ca. 8 % soll diese nur bei 1,35 % liegen (Gesamtwirkung 2028).

    Wen betrifft das?

    Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen

    Was heißt das im Alltag?

    Dies bedeutet, dass die Leistungen der Pflegeversicherung stärker an Kaufkraft verlieren und die Menschen sich weniger Pflegeleistungen einkaufen können oder mehr zuzahlen müssen.

  • Vom Tisch: Erschwerter Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung

    Vom Tisch

    Vom Tisch: Erschwerter Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung

    Was passiert?
    Die Schwellen für die Einstufung in die Pflegegrade 2 und 3 sollten durch Anpassungen am Begutachtungsinstrument erhöht werden, wodurch bei gleichem Bedarf erst später (höhere) Leistungen der Pflegeversicherung abgerufen werden können.

    Diese Regelung kommt in dieser Form zum Glück nicht.

    Wen betrifft das?

    Pflegebedürftige Menschen

    Was heißt das im Alltag?

    Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Versorgung müssen nicht, wie ursprünglich angedacht, noch mehr  aus eigener Tasche zuzahlen.

  • Weniger Mittel für die Integrationskurse

    Geplant

    Weniger Mittel für die Integrationskurse

    Was passiert?

    Die Bundesregierung will die Förderung für die Integrationskurse um mehr als die Hälfte kürzen.

    Wen betrifft das?

    Zugewanderte

    Was heißt das im Alltag?

    Die aktuelle Haushaltsplanung für 2027 sieht eine Kürzung um 470 Millionen Euro vor. Dies bedeutet mit hoher Wahrscheinlichkeit eine sehr lange Wartezeit bis zur Kursteilnahme. So werden weniger Menschen mit Migrationsgeschichte in Arbeit kommen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

  • Sozialkürzungen sind nicht geschlechtsneutral

    Sozialkürzungen sind nicht geschlechtsneutral

    Was passiert?

    Die Kürzungen treffen Frauen besonders stark.

    Wen betrifft das?

    Frauen

    Was heißt das im Alltag?

    Die Sparpolitik der Bundesregierung verschärft bestehende geschlechtsspezifische Ungleichheiten. Frauen sind von Kürzungen bei Familie, sozialer Sicherung, Gesundheit und Pflege besonders betroffen, weil sie den Großteil der unbezahlten Care-Arbeit leisten, häufiger in sozialen und pflegerischen Berufen arbeiten und ein erhöhtes Armutsrisiko tragen.

    Werden Kosten erhöht oder Infrastruktur abgebaut, wachsen für viele Frauen Zeitdruck, finanzielle Belastung, Armutsrisiken und Abhängigkeiten.

  • Aus für das Programm „Respekt Coaches“

    Geplant

    Aus für das Programm „Respekt Coaches“

    Was passiert?

    Das bundesweite Programm „Respekt Coaches“ wird nicht fortgeführt. Damit entfällt die Finanzierung von Bildungsangeboten, die Projekte zur Demokratiebildung, Extremismusprävention sowie zum Umgang mit Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit an Schulen umgesetzt haben.

    Wen betrifft das?

    Schüler*innen, Lehrkräfte

    Was heißt das im Alltag?

    Der Wegfall von Praxisangeboten zur Demokratieförderung an Schulen sowie die Ausdünnung der Präventions- und Bildungslandschaft gegen Extremismus und Diskriminierung beeinträchtigen junge Menschen und die gesamte Gesellschaft erheblich.

    Schüler*innen verlieren geschützte Räume, in denen sie Meinungsbildung, Debattenkultur und das Aushandeln von Kompromissen praxisnah erleben können.

  • Faktische Kürzung der Jugendmigrationsdienste (JMD)

    Geplant

    Faktische Kürzung der Jugendmigrationsdienste (JMD)

    Was passiert?

    Die für das Haushaltsjahr 2027 vorgesehene Fördersumme von 65,8 Millionen Euro reicht nicht aus, um den stetig wachsenden Bedarf an Beratung und Begleitung zu decken und die bestehenden Angebote langfristig aufrecht zu halten.

    Wen betrifft das?

    Junge Zugewanderte oder Personen mit Migrationsgeschichte zwischen 12 und 27 Jahren

    Was heißt das im Alltag?

    Bei einer weiterhin stagnierenden Finanzierung ist zu erwarten, dass viele JMD-Träger aus dem Bundesprogramm aussteigen werden. Bereits für dieses Jahr planen wir Stellenabbau. Damit droht eine Verschärfung der Versorgungslücke bei der Beratung und Begleitung junger Menschen mit Migrationsbiografie.

  • Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine

    Geplant

    Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine

    Was passiert?

    Der geplante Rechtskreiswechsel sieht vor, dass neu ankommende Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

    Wen betrifft das?

    Betroffen sind Personen aus der Ukraine, die nach dem 01. April 2025 nach Deutschland eingereist sind. Davor eingereiste Personen bleiben in der Grundsicherung.

    Was heißt das im Alltag?

    Zwar besteht weiterhin der Arbeitsmarktzugang und Zugang zu Sprachkursen, jedoch stehen den Betroffenen die dazugehörige Beratung und weiteren Unterstützungsmaßnahmen des SGB II nicht mehr zur Verfügung. Auch ihr Zugang zu medizinischer Versorgung wird eingeschränkt und sie erhalten deutlich geringere Geldleistungen, die unterhalb des Existenzminimums liegen.

  • Leistungskürzungen für Menschen im Asylverfahren

    Beschlossen

    Leistungskürzungen für Menschen im Asylverfahren

    Was passiert?

    Bei „Fehlverhalten“ in Aufnahmeeinrichtungen, bei Verstößen gegen Aufenthalts- und Meldepflicht in Sekundärmigrationszentren und regulären Aufnahmeeinrichtungen und nach Abschiebungsanordnung aufgrund des Solidaritätsmechanismus können Leistungen nach § 1a Abs. 1 AsylbLG eingeschränkt werden.

    Wen betrifft das?

    Personen im Asylverfahren

    Was heißt das im Alltag?

    Geflüchtete, die ohnehin schon unterhalb des Existenzminimums leben, werden damit bedroht, auch diese Leistungen noch gekürzt zu bekommen.

  • Leistungsausschluss im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren

    Beschlossen

    Leistungsausschluss im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren

    Was passiert?

    Asylsuchende, die sich nicht in dem Mitgliedstaat aufhalten, der für die Prüfung des Asylverfahrens zuständig ist, oder bereits eine Anerkennung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erhalten haben, erhalten keine Leistungen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

    Wen betrifft das?

    Alle Asylsuchenden und Anerkannte, die sich nicht im für sie vorgesehenen Mitgliedstaat aufhalten

    Was heißt das im Alltag?

    Die Betroffenen erhalten keine Geldleistungen mehr, die es ihnen erlauben, zumindest teilweise am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die für sie gestrichenen Leistungen waren schon bisher unterhalb des Existenzminimums und werden nun noch weiter eingeschränkt.

  • Arbeitsverbote für Geflüchtete

    Beschlossen

    Arbeitsverbote für Geflüchtete

    Was passiert?

    Wer eine Mitwirkungspflicht im Asylverfahren verletzt oder wenn das beschleunigte Verfahren aufgrund Art. 42 Abs. 1 Buchstabe a bis f der VO 2024/1348 zur Anwendung kommt, soll es ein Arbeitsverbot für die asylsuchende Person geben.

    Wen betrifft das?

    Asylsuchende

    Was heißt das im Alltag?

    Insbesondere relevant für Personen aus sog. „sicheren Herkunftsstaaten“, derzeit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal, Serbien, Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Türkei und Tunesien. Sie dürfen nicht mehr arbeiten, wenn sie im beschleunigten Verfahren sind.

    Was heißt das im Alltag?
  • Aus für Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule

    Geplant

    Aus für Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule

    Was passiert?

    Das Familienministerium will das Bundesprogramm Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule einstellen. Das Programm unterstützt junge Menschen mit Migrationsgeschichte bei der Aufnahme oder Fortsetzung eines Hochschulstudiums in Deutschland.

    Wen betrifft das?

    Studieninteressierte Geflüchtete, Spätaussiedler*innen und weitere Menschen mit Migrationsgeschichte

    Was heißt das im Alltag?

    Rund 20 Beratungsstellen bundesweit schließen. Unterstützungsmöglichkeiten auf dem Weg ins Studium fallen weg, etwa studienvorbereitende Deutschintensivsprachkurse, Englischintensivsprachkurse, Vorbereitungskurse zum Studieneinstieg.

  • Wegfall Kindersofortzuschlag im Kinderzuschlag

    In der Diskussion

    Wegfall Kindersofortzuschlag im Kinderzuschlag

    Was passiert?

    Der Kindersofortzuschlag in Höhe von 25 Euro für Leistungsberechtigte im Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKKG) soll gestrichen werden. Auch in anderen Sozialgesetzbüchern (SGB II, SGB XII, AsylbLG) soll der Zuschlag gestrichen werden.

    Wen betrifft das?

    Haushalte mit niedrigen Einkommen, die Kinderzuschlag oder andere Sozialleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis maximal unter 25 Jahre) beziehen

    Was heißt das im Alltag?

    Betroffenen Familien wird der Kindersofortzuschlag in Höhe von 25 Euro gestrichen. Das bedeutet weitere finanzielle Einschränkungen bei Ausgaben für die Deckung der Grundbedürfnisse und der sozialen Teilhabe.

  • Aus für das Programm „Menschen stärken Menschen“

    Geplant

    Aus für das Programm „Menschen stärken Menschen“

    Was passiert?

    Die Bundesregierung plant die Streichung des Mentoring-Programms “Menschen stärken Menschen” ab 2027. Es handelt sich dabei um gewachsene regionale Engagementstrukturen: Mehr als 280.000 Mentor*innen und Pat*innen haben über Jahre in städtischen und ländlichen Regionen sowie in Ost- und Westdeutschland ein starkes Netzwerk des Engagements aufgebaut und sich mit Kitas, Schulen, staatlichen Einrichtungen und Behörden sowie Unternehmen vernetzt.

    Wen betrifft das?

    Benachteiligte Kinder, Jugendliche, Senioren, Familien, Geflüchtete und andere vulnerable Zielgruppen

    Was heißt das im Alltag?

    Mit der Streichung entfällt die große Wirkung einer kleinen Förderung! Mentoring trägt zu mehr Bildungsgerechtigkeit und gesellschaftlichem Zusammenhalt bei, unterstützt die berufliche Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt. Es schafft Begegnungen zwischen Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Lebensweisen und wirkt gegen Einsamkeit und Diskriminierung.

  • Regelhaftes Poolen bei Leistungen zur sozialen Teilhabe der Eingliederungshilfe

    Geplant

    Regelhaftes Poolen bei Leistungen zur sozialen Teilhabe der Eingliederungshilfe

    Was passiert?

    Die Bundesregierung plant, Leistungen zur sozialen Teilhabe regelhaft an mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam zu erbringen (sog. Pooling), insbesondere wenn sie zusammen wohnen. Eine 1:1-Assistenz soll in diesen Fällen nur noch in Ausnahmen möglich sein.

    Wen betrifft das?

    Menschen mit Behinderungen, vor allem wenn sie in besonderen Wohnformen leben

    Was heißt das im Alltag?

    Regelhaftes Poolen führt dazu, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben deutlich weniger selbstbestimmt gestalten können. Ihnen würde damit allein wegen ihrer Behinderung eine Art von Zwangsvergemeinschaftung drohen.

  • Ausweitung des Nachranggrundsatzes der Eingliederungshilfe

    Geplant

    Ausweitung des Nachranggrundsatzes der Eingliederungshilfe

    Was passiert?

    Bund und Länder wollen prüfen, ob der Nachranggrundsatz der Eingliederungshilfe zukünftig bereits dann greifen kann, wenn ein Anspruch auf die Leistung gegenüber einem anderen Kostenträger besteht, auch wenn dieser die Leistung tatsächlich nicht erbringt.

    Wen betrifft das?

    Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen

    Was heißt das im Alltag?

    Es ist zwar nachvollziehbar, dass die Kostenträger der Eingliederungshilfe vorgelagerte Regelsysteme konsequent in die Verantwortung nehmen wollen. Die geplante Ausweitung des Nachranggrundsatzes würde jedoch unweigerlich zu Versorgungslücken führen.

Ein gutes Leben für alle statt sozialem Kahlschlag

Um eine zukunftsfähige soziale Infrastruktur zu sichern, stellen wir dem Sparkurs unsere konkreten Handlungsempfehlungen an die Politik entgegen.

  • Sozialstaatsreform: Armut wirksam bekämpfen und Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern

    Sozialstaatsreform: Armut wirksam bekämpfen und Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern

    Worum geht’s?

    Im Auftrag der AWO hat das ifo einen Ansatz zur Zusammenlegung von Sozialleistungen erarbeitet.
    Er enthält Instrumente, die sich positiv auf die Arbeitsmarktchancen auswirken und Armut bekämpfen. Wir schlagen einen Erwerbsbooster in Höhe von 100 Euro, einen Alleinerziehenden-Freibetrag und eine bessere Anrechnung von Einkommen vor.

    Wen betrifft das?

    Menschen mit geringen Einkommen, die bereits Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Außerdem Personen, die bisher leer ausgehen, da sie durch die neue Leistung erst einen Anspruch erwerben.

    Was würde sich im Leben der Menschen verbessern?

    Das verfügbare Einkommen in unteren Einkommensschichten steigt spürbar an. Soziale Teilhabe und Bildungschancen werden verbessert. Die Armutsgefährdungsquote sinkt und Arbeitsmarktchancen steigen.

  • Familienförderung gerecht machen

    Familienförderung gerecht machen

    Worum geht’s?

    Wir schlagen eine Absenkung des Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf vor, der bisher nie empirisch hergeleitet worden ist und von dem vor allem Familien mit Spitzeneinkommen profitieren. Die maximale Differenz zwischen Entlastung und Kindergeld beträgt aktuell mehr als 120 Euro. Das eingesparte Geld soll zielgerichtet an armutsgefährdete Familien verteilt werden.

    Wen betrifft das?

    Familien mit geringen Einkommen

    Was würde sich im Leben der Menschen verbessern?

    Armutsgefährdete Familien würden finanziell stärker unterstützt.
    Laut Berechnungen des DIW im Auftrag der AWO ergibt sich ein Umverteilungspotenzial von bis zu 3,5 Milliarden Euro jährlich. Mit diesem Geld wird die finanzielle Unterstützung von Kindern in armutsgefährdeten Haushalten deutlich erhöht und dadurch die soziale Teilhabe und Bildungschancen verbessert. Die Förderung von Familien mit höheren und sehr hohen Einkommen, die über das Kindergeld hinausgeht, würde sinken.

  • Pflegebürgervollversicherung einführen

    Pflegebürgervollversicherung einführen

    Worum geht’s?

    Wir schlagen vor, die private und die gesetzliche Pflegeversicherung in eine solidarische Pflegebürgerversicherung zusammenzulegen. Diese Versicherung soll eine Vollversicherung sein und damit wirksam im Pflegefall absichern. Die Mehrausgaben, die durch die Vollversicherung entstehen, können ohne Beitragssatzsteigerung durch das Einbeziehen aller Bürger*innen finanziert werden. Das zeigt ein Gutachten im Auftrag des Bündnis‘ für eine solidarische Pflegevollversicherung.

    Wen betrifft das?

    Alle gesetzlich Krankenversicherten

    Was würde sich im Leben der Menschen verbessern?

    Statt maximal 10 Euro zahlst Du für verschreibungspflichtige Medikamente ab 2027 bis zu 15 Euro.

  • Erwerbstätigenversicherung für eine solidarische Rente

    Erwerbstätigenversicherung für eine solidarische Rente

    Worum geht’s?

    Wir fordern die Einbeziehung aller Erwerbstätigen in ein gemeinsames, gesetzliches Rentensystem statt getrennter Alterssicherungssysteme.

    Wen betrifft das?

    Bisher anderweitig Abgesicherte, wie Beamt*innen, Selbstständige und Abgeordnete, sowie alle bereits jetzt gesetzlich Versicherten

    Was würde sich im Leben der Menschen verbessern?

    Eine Erwerbstätigenversicherung würde die Rente sicherer machen (auch für viele Selbstständige, die bisher nicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung sind). Es käme zu mehr sozialer Gerechtigkeit und gesellschaftlichem Zusammenhalt durch ein solidarisches Rentensystem, in das alle Bürger*innen einzahlen.

  • Sanierungsmilliarde für den sozialen Sektor

    Sanierungsmilliarde für den sozialen Sektor

    Worum geht’s?

    Die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind in einem Dilemma: Sie wollen entschieden zur Energiewende beitragen und ihre Zielgruppen stärker vor Klimafolgen schützen – aber gleichzeitig fehlen ihnen als gemeinnützige Träger die Spielräume, große Investitionen in Sanierung zu tätigen. Daher sollte das Sondervermögen des Bundes genutzt werden, den sozialen Klimaschutz bei Einrichtungen des sozialen Sektors mit einer „Sanierungsmilliarde“ zu unterstützen.

    Wen betrifft das?

    Alle Einrichtungen gemeinnütziger sozialer Organisationen, von der Kita bis zur Pflege

    Was würde sich im Leben der Menschen verbessern?

    Egal ob Kita-Kinder oder Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen: Alle Menschen, und insbesondere vulnerable Gruppen, die sich in sozialen Einrichtungen aufhalten, würden stärker gegen Hitze und andere Klimafolgen geschützt. Gleichzeitig würde das enorme Potenzial von hunderttausenden Liegenschaften für Klimaschutzmaßnahmen gehoben.

  • Vermögensteuer wieder aktivieren

    Vermögensteuer wieder aktivieren

    Worum geht’s?

    Die Vermögensteuer ist infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts seit 1997 ausgesetzt. Das Gericht hatte den Gesetzgeber zu einer Überarbeitung aufgefordert, dieser hat sich aber für die Aussetzung entschieden. Wir schlagen eine Reaktivierung und Überarbeitung vor. Die Einnahmen sollen gerecht zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden.

    Wen betrifft das?

    Das Vermögen von sehr wohlhabenden Menschen würde wieder besteuert werden. Viele Konzepte schlagen eine Besteuerung des Nettovermögens ab einer Grenze von mindestens einer Millionen Euro vor.

    Was würde sich im Leben der Menschen verbessern?

    Eine Reaktivierung der Vermögensteuer stärkt die öffentlichen Haushalte. Die Mehreinnahmen werden für wichtige gesellschaftliche Zwecke eingesetzt, z.B. auch für eine Erhöhung des Sozialbudgets. Verschiedene Konzepte gehen von jährlichen Mehreinnahmen in zwei- bis dreistelliger Milliardenhöhe aus. Die Einnahmen standen bisher den Ländern zu.

Entwicklung der Bundesmittel im Zeitverlauf

Zuschüsse für Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege
Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Demokratie leben, Menschen stärken Menschen & Sonstiges
Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE)
Bautitel Müttergenesungswerk
Bundesflüchtlingsprogramm & psycho-soziale Zentren für Geflüchtete
Eingliederung in den Arbeitsmarkt
Jugendmigrationsdienste (JMD)
JMD-Respekt Coaches
Freiwilligendienste (FWD & BFD)