Ihr Ansprechpartner zum Thema "Sozialpolitik / Arbeitsmarkt": Johannes Wörn, E-Mail: johannes.woern[at]awo.org

Arbeitsmarkt

Die AWO engagiert sich mit zahlreichen Beschäftigungsinitiativen und -hilfen sowie mit Aus- und Fortbildung und Qualifizierung für alle arbeitslosen Menschen.

Die Arbeitsförderung ist im Sozialgesetzbuch III (SGB III) geregelt. Dessen primäres Ziel ist es, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Hierzu gehört die Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, genauso wie die materielle Absicherung durch das Arbeitslosengeld. Vorrangig ist, möglichst viele Frauen und Männer in Beschäftigung oder Ausbildung zu bringen. Mit dem SGB III sollen ihre Erwerbschancen verbessert werden. Die Bundesagentur für Arbeit setzt gemeinsam mit den Regionaldirektionen und den Agenturen vor Ort das SGB III in die Praxis um.

Seit Januar 2005 gibt es neben dem SGB III auch das SGB II - die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das SGB II enthält alle Regelungen für langzeitarbeitslose Menschen. Umgesetzt wird es von den Grundsicherungsträgern (Arbeitsgemeinschaften aus Kommune und Arbeitsagentur oder optierende Kommunen).

Erklärung des Rolandecker Kreises zur Reform des SGB II

Der Rolandsecker Kreis ist ein Netzwerk von Sozialamtsleiterinnen und Sozialamtsleitern aus dem gesamten Bundesgebiet, das vom Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt betreut wird. Die vorliegende Erklärung wurde im Nachklang zur diesjährigen Jahrestagung des Netzwerks vom 10.-12. Mai 2010 erarbeitet, bei der die Weiterentwicklung des SGB II einen Themenschwerpunkt bildete. An der Tagung nahmen in erster Linie Vertreterinnen und Vertreter kreisfreier und kreisangehöriger Städte sowie der Landkreise teil. Darüber hinaus waren auch Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Arbeitsgemeinschaften anwesend. Die Erklärung gibt ausschließlich die Meinung der Unterzeichner/-innen wieder.

Die Erklärung als PDF zum Download 

Für einen Differenzierten Arbeitsmarkt zur Integration langzeitarbeitsloser Menschen - Plädoyer der Arbeiterwohlfahrt

Der AWO-Bundesverband hat ein Konzept für einen Differenzierten Arbeitsmarkt zur Integraton langzeitarbeitsloser Menschen entwickelt. Wir sprechen uns darin für die Schaffung von Rahmenbedingungen aus, die eine dauerhafte berufliche und soziale Integration fördern; dabei halten wir passgenaue und individuell abgestimmte Angebote für unerlässlich.

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Mehr Beschäftigung für Benachteiligte

Mehr Beschäftigung für Benachteiligte schaffen - Gemeinsame Erklärung von Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (AWO), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonisches Werk

Download der Erklärung als PDF-Datei

Selbstverpflichtungserklärung der AWO als Träger von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung

In Kassel haben die GeschäftsführerInnen der AWO im Bund und in den Ländern im Januar 2005 eine Selbstverpflichtungserklärung zu den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung („Zusatzjobs“) verabschiedet.

Download der Selbstverpflichtungserklärung als PDF-Datei

Eckpunkte der AWO zur Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung

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Eckpunktepapier zu Hartz IV

Der AWO Bundesausschuss hat am 18. November 2006 ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung von "Hartz IV" beschlossen.

Download Eckpunktepapier "Hartz IV als PDF

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