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Ihr Ansprechpartner zum Thema "Arbeit":
Antje Helbig, E-Mail: antje.helbig[at]awo.org
Arbeitsmarkt
Die AWO engagiert sich mit zahlreichen Beschäftigungsinitiativen und -hilfen sowie mit Aus- und Fortbildung und Qualifizierung für alle arbeitslosen Menschen.
Die Arbeitsförderung ist im Sozialgesetzbuch III (SGB III) geregelt. Dessen primäres Ziel ist es, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Hierzu gehört die Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, genauso wie die materielle Absicherung durch das Arbeitslosengeld. Vorrangig ist, möglichst viele Frauen und Männer in Beschäftigung oder Ausbildung zu bringen. Mit dem SGB III sollen ihre Erwerbschancen verbessert werden. Die Bundesagentur für Arbeit setzt gemeinsam mit den Regionaldirektionen und den Agenturen vor Ort das SGB III in die Praxis um.
Seit Januar 2005 gibt es neben dem SGB III auch das SGB II - die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das SGB II enthält alle Regelungen für langzeitarbeitslose Menschen. Umgesetzt wird es von den Grundsicherungsträgern (Arbeitsgemeinschaften aus Kommune und Arbeitsagentur oder optierende Kommunen).
Stellungnahme zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
Der AWO Bundesverband hat zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Stellung genommen. Darin kritisiert er vor allem die Pläne des BMAS zur Neuordnung der öffentlich geförderten Beschäftigung und regt Änderungen bei den zukünftigen Aktivierungshilfen (§ 45 SGB III), bei der Berufseinstiegsbegleitung (§ 49 SGB III), den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (§ 51 ff SGB III) sowie der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff. SGB III) an.
Darüber hinaus hat der AWO Bundesverband gemeinsam mit anderen Verbänden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit zwei Stellungnahmen zum Referentenentwurf eingereicht.
Die Stellungnahme als PDF zum Download
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen
Der AWO Bundesverband hat anlässlich der Bundestagsanhörung am 22.11.2010 eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch erarbeitet. Darin wird unter anderem detailliert die Art der Bedarfsermittlung, der Lernförderung, Sanktionen, den Familienlotsen und die Möglichkeit der Pauschalierung von Unterkunftskosten kritisch beleuchtet.
Stellungnahme als PDF zum Download
Stellungnahme zur Ermittlung von Regelsätzen und zur Änderung des SGB II und XI
In der vorliegenden Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" bedauert die AWO, dass das Gesetzgebungsverfahren unter sehr hohem Zeitdruck stattfindet und empfehlen grundsätzlich, das Gesetzgebungsverfahren zu verschlanken und geplante Änderungen im Leistungsrecht zunächst zu verschieben.
Darüber hinaus setzen wir uns kritisch mit der Art der Bedarfsermittlung, der Lernförderung, Sanktionen, den Familienlotsen und der Möglichkeit der Pauschalierung der Unterkunftskosten auseinander.
Die Stellungnahme als PDF zum Download
Erklärung des Rolandecker Kreises zur Reform des SGB II
Der Rolandsecker Kreis ist ein Netzwerk von Sozialamtsleiterinnen und Sozialamtsleitern aus dem gesamten Bundesgebiet, das vom Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt betreut wird. Die vorliegende Erklärung wurde im Nachklang zur diesjährigen Jahrestagung des Netzwerks vom 10.-12. Mai 2010 erarbeitet, bei der die Weiterentwicklung des SGB II einen Themenschwerpunkt bildete. An der Tagung nahmen in erster Linie Vertreterinnen und Vertreter kreisfreier und kreisangehöriger Städte sowie der Landkreise teil. Darüber hinaus waren auch Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Arbeitsgemeinschaften anwesend. Die Erklärung gibt ausschließlich die Meinung der Unterzeichner/-innen wieder.
Die Erklärung als PDF zum Download
Eckpunktepapier des Präsidiums zum Arbeitsmarkt
Arbeitsmarkt weiterentwickeln - Hartz IV verbessern: Grundsätze der AWO zur Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom 16. April 2010 als PDF zum Download
Für einen Differenzierten Arbeitsmarkt zur Integration langzeitarbeitsloser Menschen - Plädoyer der Arbeiterwohlfahrt
Der AWO-Bundesverband hat ein Konzept für einen Differenzierten Arbeitsmarkt zur Integraton langzeitarbeitsloser Menschen entwickelt. Wir sprechen uns darin für die Schaffung von Rahmenbedingungen aus, die eine dauerhafte berufliche und soziale Integration fördern; dabei halten wir passgenaue und individuell abgestimmte Angebote für unerlässlich.
Mehr Beschäftigung für Benachteiligte
Mehr Beschäftigung für Benachteiligte schaffen - Gemeinsame Erklärung von Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (AWO), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonisches Werk
Selbstverpflichtungserklärung der AWO als Träger von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
In Kassel haben die GeschäftsführerInnen der AWO im Bund und in den Ländern im Januar 2005 eine Selbstverpflichtungserklärung zu den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung („Zusatzjobs“) verabschiedet.
Eckpunkte der AWO zur Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung
Eckpunktepapier zu Hartz IV
Der AWO Bundesausschuss hat am 18. November 2006 ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung von "Hartz IV" beschlossen.


