Empfehlungen zum Ausbau von Tagesbetreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren

Unter dem Blickwinkel der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und chancengerechterer Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern ist der quantitative und qualitative Ausbau von Plätzen für unter Dreijährige im System eines Netzwerkes von Tageseinrichtungen für Kinder eine Notwendigkeit. Mit dem Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder, Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, soll eine bisherige Lücke im Betreuungssystem geschlossen werden.

Das Gesetz regelt in den §§ 22-24a die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege. Die Träger der AWO sind kompetente Partner im Angebot von Bildungs-, Erziehungs-, und Betreuungsangeboten von Kindern. Aufgrund unterschiedlicher regionaler Ausgangssituationen bestehender Betreuungs- und Bildungsangebote in den neuen und alten Bundesländern müssen flexible Lösungen vor Ort gesucht werden.

Mit den Empfehlungen zum Ausbau von Tagesbetreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren will die Arbeiterwohlfahrt sich aktiv als Partner an diesem Entwicklungsprozess beteiligen.

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