Bildung

Ihre Ansprechpartnerin zum Thema "Bildung": Magda Göller, E-Mail: magda.goeller[at]awo.org

AWO-Sozialbericht 2006
Chancengerechtigkeit durch Bildung

Anlässlich der Vorstellung des Sozialberichts 2006 der Arbeiterwohlfahrt "Chancengerechtigkeit durch Bildung - Chancengerechtigkeit in der Bildung" führt der Bundesvorsitzende der AWO, Wilhelm Schmidt, heute vor der Bundespressekonferenz in Berlin u.a. aus:

"Bildung verhindert Armut" - "Bildung von Anfang an" - "Alle Kinder mitnehmen", sind die Kernbotschaften wiederkehrender und aktueller Bildungsdebatten. Der aktuelle Sozialbericht 2006 der AWO zum gesellschaftspolitischen Komplex Bildung, in dem namhafte Bildungswissenschaftler u.a. eine Bewertung der AWO-Bildungs-Streitschrift vom September d.J. vornehmen, untersucht und zeigt, wie sehr und weit an vielen Stellen Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen. Partikulare Erfolge im internationalen Bildungsvergleich belegen lediglich, dass die Bundesrepublik die Abstiegszone verlassen hat; sie spielt noch nicht mit in der Bildungs-Champions League.

Der aktuelle Sozialbericht der AWO reiht sich ein in die Studien aus der jüngeren Vergangenheit, wie PISA, OECD, IGLU oder die Langzeitstudie (2000-2005) der AWO zur Armut bei Kindern. Die Querschnittsbetrachtungen des Sozialberichts stellen ebenfalls Bezüge zum jüngsten politischen Diskurs über gesellschaftliche "Schichten" her.

Die Bundesrepublik ist weit davon entfernt, über ein modernes Bildungssystem zu verfügen, das niemanden zurücklässt und den nachwachsenden Generationen alle Chancen bietet, im harten weltweiten Wettbewerb zu bestehen. Wir riskieren damit die Sicherung von Wohlstand und sozialer Versorgung der nicht mehr Erwerbstätigen und der künftigen Erwerbstätigen selbst.

Erstens: Das deutsche Bildungssystem ist im internationalen Vergleich Spitzenreiter bei der sozialen Selektion. Ein wesentlicher Indikator ist dabei der Migrationshintergrund von Kindern und Jugendlichen. Doch nicht die Einwandererkinder sind integrationsunfähig, sondern das Bildungssystem ist integrationsuntauglich.

Zweitens: Alle Untersuchungen machen deutlich, dass es einen auffallend engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungslaufbahn in Deutschland gibt. Das Bildungssystem nivelliert nicht soziale Unterschiede, sondern verschärft sie vielfach noch.

Drittens: Der föderale Wettbewerb in der Bildungspolitik hat Deutschland nicht vorangebracht - das Gegenteil scheint eher hinreichend belegt. Bei den Vergleichen mit anderen Ländern schneidet das deutsche Bildungssystem regelmäßig unterdurchschnittlich ab. Die Forderung nach bundeseinheitlichen Standards stellt sich somit zwangsläufig. Eine stärkere Zentralisierung, die Chancengleichheit für alle Bürgerinnen und Bürger in den Blick nimmt, ist Praxis nahezu aller europäischen Nachbarländer, die im Bildungsvergleich besser abschneiden als Deutschland. Das jetzige System führt nicht aus der Sackgasse.

Bildungsausgaben - Bildung nach Haushaltslage

Deutschland widmet einen eher geringen Teil seines nationalen Wohlstands dem Aufgabenfeld Bildung. Der Anteil der öffentlich getragenen Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt beträgt in der OECD-Zählweise 4,4 Prozent, bei einem OECD-Durchschnitt von 5,1 Prozent und bei einem in Schweden erreichten Wert von 6,7 Prozent (2002). Nähme Deutschland bei den öffentlich getragenen Bildungsausgaben das schwedische Ausgabenniveau in den Blick, dann müssten in der Bundesrepublik rund 40 Milliarden Euro zusätzlich in den öffentlichen Bildungssektor investiert werden.

Verglichen mit anderen Mitgliedsländern der OECD wird ferner deutlich: Deutschland konzentriert seine Bildungsausgaben stärker auf Personalausgaben. In Deutschland werden 78,8 Prozent der Bildungsausgaben für Personal aufgewendet, im OECD-Durchschnitt 74,4 Prozent und in Schweden sogar nur 62,8 Prozent. Die Bundesrepublik gibt diese Personalausgaben weniger zu Gunsten eines großen Personalvolumens und mehr zu Gunsten vergleichbar günstiger Gehälter aus. Im Sekundarbereich I gibt Deutschland (2003) für eine Lehrkraft mit 15-jähriger Berufstätigkeit im Durchschnitt 49.000 kaufkraftbereinigte US-Dollar aus, im OECD-Durchschnitt sind dies 36.000 US-Dollar, in Schweden 30.000 US-Dollar.

Deutschland streckt seine Bildungsausgaben über – international gesehen – eher lange Phasen der Biographie seiner Bildungsteilnehmer: Die Ausbildungsdauer im Tertiärbereich z. B. erreicht in Deutschland 6,5 Jahre, im OECD-Durchschnitt 4,7 Jahre.

Vorschulischer Bereich

Die Bundesrepublik Deutschland investiert zu wenig in den Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Statt der von der OECD geforderten Mindestinvestition von 1 Prozent des Bruttoinlandproduktes investiert die Bundesrepublik in diesen Bereich lediglich 0,66 Prozent bei sinkender Tendenz. Der AWO-Sozialbericht fordert deshalb nachdrücklich den infrastrukturellen Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen vor weiteren direkten oder indirekten monetären Leistungen für Kinder und ihre Familien. Nur so ist eine nachhaltige Verbesserung der familienergänzenden Leistungen in Deutschland insgesamt zu erreichen, nur so ist eine konsequente Verbesserung der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern in den ersten Lebensjahren vor der Schule denkbar.

Kindertagesstätten

Eine ähnliche Diskrepanz zwischen dem, was man weiß und dem, was tatsächlich getan wird, besteht in der Förderung der Kindergärten/ Kindertagesstätten. Da gibt es zum einen öffentlichkeitswirksame Diskussionen über eine Beitragsfreiheit beim Besuch des Kindergartens, auf der anderen Seite gibt es in zahlreichen Bundesländern massive Anhebungen der Elternbeiträge. Tatsächlich handelt es sich um einen Bildungsbereich, der nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ hinsichtlich Rahmenbedingungen und Personal schlecht ausgestattet ist.

Gebühren und Elternbeiträge

Die föderale Landkarte belegt, dass dem Staat die Förderung jeden Kindes keineswegs gleichviel wert ist. Derzeit variieren die Elternbeiträge je nach Land und zum Teil auch kommunal erheblich. Sofern der Elternbeitrag auf Länderebene festgelegt ist, reicht die Beitragshöhe von gebührenfreien Kindergartenplätzen im Saarland und Rheinland-Pfalz für das letzte Kindergartenjahr bis zu Beiträgen in Höhe von 30 Prozent der Betriebskosten, z. B. in Mecklenburg-Vorpommern.

Den positiven Beispielen von Beitragsfreistellung stehen jedoch in der Mehrheit jene gegenüber, in denen die Elternbeiträge sogar weiter angehoben werden:

  • Das Land Berlin hat 2003 die Elternbeiträge deutlich angehoben.
  • In Baden-Württemberg hat man sich darauf verständigt, den Elternanteil an der Finanzierung von Regelkindergärten auf 20 Prozent zu steigern, nachdem er noch Anfang des Jahrzehnts bei 13 Prozent lag. 2006/2007 werden die Elternbeiträge angehoben.
  • In Hessen forderte der Innenminister des Landes Kommunen mit anhaltendem Haushaltsdefizit in einem Erlass vom August 2005 auf, nicht gedeckte Kosten von Kinderbetreuungseinrichtungen durch Elternbeiträge zu finanzieren.
  • In Nordrhein-Westfalen ist der Elternanteil bei der Finanzierung von Kindergartenplätzen auf 19 Prozent festgelegt. Dabei sind die Kommunen verpflichtet, ihre Gebühren sozial gestaffelt zu erheben. Dadurch entstehende Lücken zum Finanzierungsanteil von 19 Prozent hat bislang das Land ausgeglichen. Die Landesregierung hat diesen Ausgleich 2006 gestrichen und überlässt es nun den Kommunen, ihn selbst zu tragen oder die Elternbeiträge entsprechend zu erhöhen.
  • Sachsen hatte zuletzt für 2001 die Richtgrößen für die Erhebung von Elternbeiträgen bei ganztägiger Inanspruchnahme von Krippen und Kindergärten erhöht. Seit 2002 werden die Beiträge allein von den Kommunen festgesetzt.
  • In Thüringen wird einerseits der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bereits ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr festgeschrieben; andererseits sind aufgrund von Mittelkürzungen des Landes auch hier höhere Elternbeiträge absehbar.

Mit ihrem Sozialbericht und in ihrer bildungspolitischen Streitschrift fordert die AWO daher für den vorschulischen Bereich als vordringliche Maßnahmen:

  • den Ausbau der Krippenangebote;
  • die 100-prozentige Versorgung der Drei- bis unter Sechsjährigen in Kindergärten;
  • den Ausbau der Ganztagsangebote der Kindergärten für 50 Prozent aller Kinder dieser Altersgruppe; die Einführung der Gebührenfreiheit im letzten Kindergartenjahr;
  • eine Anhebung des Anteils des akademisch qualifizierten Personals in Kindergärten.

Diese Maßnahmen zielen gemeinsam auf eine frühe Förderung aller Kinder und auch auf die Schaffung verbesserter Voraussetzungen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch Väter und Mütter.

Die Ganztagsschule

Unser Bildungssystem für die Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren wird den Herausforderungen der Zukunft nicht gerecht. Im heutigen System werden Kinder zurückgelassen; viele erreichen keinen Abschluss. Wir können es uns in Deutschland nicht länger leisten, jährlich etwa 13 Prozent eines Altersjahrgangs ohne eine abgeschlossene Ausbildung in das Arbeitsleben zu entlassen. Die Ganztagsschule mit pädagogischem Konzept, das sich über einen ganzen Tag erstreckt und Lern- und Freizeitangebote miteinander verbindet, muss zum Regelangebot werden.

In der Diskussion um die künftigen Inhalte der Ganztagsschule muss man jedoch auch wissen, dass nur ca. ein Drittel aller Schüler/-rinnen gerne in die Schule geht, ein Fünftel fühlt sich in der Schule nach eigener Auskunft explizit unwohl (Shell-Jugendstudie 2002): An den Hauptschulen ist dieser Anteil deutlich höher als an Gymnasien.

Viele Jugendlichen haben ihre bisherige Schullaufbahn als eine Aneinanderreihung von Niederlagen erlebt. Schulverweigerung, Motivationsverlust und Schulversagen sind sichtbar. Da also ein relevanter Anteil aller Jugendlichen Schule aus nachvollziehbaren Gründen tendenziell als Zwang und als Zumutung erlebt, wird eine zeitliche Ausdehnung des Schulbesuches, die nicht mit einer qualitativen Veränderung von Schule einhergeht, mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Zuspitzung der Probleme führen.

Viele Schulen mit "Ganztagsprogramm", die gegenwärtig in der Bundesrepublik entstehen, sind jedoch keine Schulen mit voll ausgebautem Konzept. Es sind eher bescheidene Ganztagsversionen, die mit schmalen Personalzuwendungen Vorlieb nehmen müssen und Realisationen praktizieren, die von Zielen und Ansprüchen weit entfernt sind. Mit einem einzigen Zusatzraum, z. B. der Cafeteria, eine Ganztagsschule auf Dauer laufen lassen zu können, weil dieser Raum die Mittagessenversorgung realisiert oder mit vereinzelten pädagogischen Zusatzkräften ist keine Schule mit erhöhtem Lern- und Erziehungserfolg zu schaffen.

Die Schule neuen Typs ist keine klassische Unterrichtsschule mehr. Sie öffnet sich der Lebens- und Erfahrungswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern und Familien. Sie nimmt Rücksicht auf sozial und ökonomisch schwierige Lebenssituationen der Familien, und sie erkennt die Besonderheiten von Kindern mit Migrationshintergrund an. Die Ganztagsschule als Einheitsschule wird diesen Herausforderungen am ehesten gerecht. Die AWO ist bereit, hier Verantwortung innerhalb des Schulsystems zu übernehmen, sei es als Partner von Schule oder als Träger. Schulträgerschaft setzt aber voraus, dass die gesetzlichen Regelungen für private Ersatzschulen deutlich verbessert werden.

Bildung und die Benachteiligung einkommenschwacher Familien

Das Deutsche Jugendinstitut stellt fest, dass jedes vierte Kind aus Familien der niedrigsten sozialen Schicht keine Erfahrungen mit Ausflügen, Reisen oder Radtouren hat. Kinder dieser Familien sind in besonderem Maße auf Bildungs- und Erfahrungsgelegenheiten im Rahmen der Familienbildung, Familienerholung sowie der offenen und verbandlichen Jugendarbeit angewiesen. Es mehren sich jedoch auf Länderebene die Beispiele für den Abbau solcher gezielt auf einkommensschwache Familien zugeschnittener Unterstützungssysteme:

  • Nordrhein-Westfalen hat 2002 die Individualförderung komplett gestrichen;
  • In Hessen gibt es seit 2004 keine Individualförderung mehr;
  • Baden-Württemberg hat die Förderung 2005 eingestellt.

Demgegenüber sind die materiellen Ressourcen zu betrachten, die denjenigen Familien zur Verfügung stehen, die auf die Mindestsicherungssysteme Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialhilfe angewiesen sind. Inzwischen lebt jedes vierte (Ost-) bis siebte Kind (Westdeutschland) in Familien mit weniger als der Hälfte des durchschnittlichen Einkommensniveaus; ca. jedes sechste Kind ist arm.

Die Zahl der Kinder, die mit ihren Familien auf Sozialhilfeniveau leben müssen, hat sich über einen langen Zeitraum beträchtlich erhöht und hat mit der Umstellung vom System der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf das ALG II (Hartz IV) im Jahreswechsel 2004/2005 einen Sprung nach oben gemacht: von ca. 1,1 Millionen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren (2003/2004) auf ca. 1,6 Millionen im Juni 2005 allein bei Kindern unter 15 Jahren.

Die Berechnung der laufenden Geldleistungen an diese Familien (Regelsätze) erfolgt dabei nach einer Statistikmethode, die sich das Verbrauchsverhalten der untersten 20 Prozent der Haushalte (exklusive der Sozialhilfe beziehenden Hauhalte) zur Grundlage nimmt.

Dabei bleibt allerdings der Bereich Bildungswesen außen vor, etwa Ausgaben für Kinderbetreuung, Nachhilfe, Kurs-, Studien- und Prüfungsgebühren. Überdies wird das Ausgaben- und Verbrauchsverhalten an dem von Ein-Personen-Haushalten bemessen, um hiervon den Regelsatz für den sog. Haushaltsvorstand abzuleiten. Der Regelsatz für Kinder und Jugendliche wird hingegen lediglich als Prozentanteil des Regelsatzes für den Haushaltsvorstand bestimmt. Kinder- und jugendspezifische Ausgaben für den Bereich Bildung werden gar nicht explizit in den Blick genommen. Mit der Herausnahme der Bildungskosten aus der Regelsatzberechnung bleiben diese auch in der Berechnung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimum unberücksichtigt, die direkt an den Sozialhilferegelsatz anknüpft. Bildung ist mit Kosten für private Haushalte verbunden. Es liegt daher nahe, ein Mindestmaß an Bildungskosten als elementaren Bestandteil des Existenzminimums zu betrachten.

Hochschulwesen

Mit ihrer bildungspolitischen Streitschrift und mit der Vorlage des Sozialberichts 2006 lehnt die AWO die Einführung und Erhebung von Studiengebühren ab, weil sie den Zugang zu den Hochschulen behindern und damit Chancengerechtigkeit nicht herstellen. Staatliche Berufsausbildungsbeihilfen und Leistungen nach dem BAFöG sind gegenüber den Auszubildenden elternunabhängig und auskömmlich zu gewähren. Bildung muss als Bürgerrecht verstanden werden und nicht als Standesprivileg.

Fazit

Mit der Vorlage des Sozialberichts 2006 "Chancengerechtigkeit durch Bildung - Chancengerechtigkeit in der Bildung" untermauert und beschreibt die AWO ihr Verständnis von Bildung, Betreuung und Erziehung. Wer in die Zukunft der Kinder und der jüngeren Generation investieren, der Bildung, der Ausbildung und der Forschung ein stärkeres Gewicht geben will, darf die dafür notwendigen Mittel nicht vorenthalten. Die AWO tritt ein für eine kindergerechte Gesellschaft, in der Kinder nicht Ressource, sondern Perspektive sind. Bildung ist dafür der Schlüssel.

AWO-Sozialbericht 2006
Chancengerechtigkeit durch Bildung - Chancengerechtigkeit in der Bildung
276 S., Klartext Verlag, Essen, 2006
ISBN 3-89861-726-2
Buchhandelspreis 17,90 EUR

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