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Letzte Änderung am 15.05.2008

Verbandsentwicklung der AWO

Unter der Bezeichnung "Verbandsentwicklung" wurde in der Arbeiterwohlfahrt über mehrere Jahre eine Debatte zur Modernisierung als Mitgliederorganisation und als professioneller Dienstleister geführt. Im Vordergrund stand dabei der Gedanke einer Entflechtung der Verantwortung für die operativen Geschäfte und für den Idealverband. Mit solch einer neuen Verantwortungsteilung sollte die strategische Verknüpfung beider Aufgabenbereiche unter einem gemeinsamen Wertedach sicher gestellt werden. Die Programmdebatte ist mit Beschlüssen der AWO-Bundeskonferenz 2007 vorerst zu Ende gegangen.

GRUNDSÄTZE UND ECKPUNKTE ZUR VERBANDSENTWICKLUNG DER AWO
Beschlossen auf der AWO-Bundeskonferenz am 22./23.06.2007, Magdeburg


Diskussionspapier gesamt, Stand Februar 2006 (PDF)
Ergebnisse Themenkonferenz: "Mitgliederverband" 08.04.2006 (PDF)
Ergebnisse Themenkonferenz: "Unternehmenspolitik" 20.05.2006 (PDF)
Entwurf Grundsätzepapier, Stand September 2006 (PDF)
Entwurf Grundsätzepapier, Stand März 2007 (PDF)
Leitantrag Bundeskonferenz 2007 (Stand Mai 2007)


ERGEBNISSE DER REGIONALKONFERENZEN

Regionalkonferenz Ost, Berlin 14.10.2006
- als PDF-Datei
- als PPT-Datei

Regionalkonferenz West 1, Koblenz 21.10.2006
- als PDF-Datei

Regionalkonferenz West 2, Gelsenkirchen 28.10.2006
- als PDF-Datei

Regionalkonferenz Süd, Nürnberg 04.11.2006
- als PPT-Datei

Regionalkonferenz Nord, Hamburg 11.11.2006
- als PPT-Datei


Kommentare zur Verbandsentwicklung. (Das Diskussionsforum wurde am 26.06.2007 beendet.)


19 Kommentare:

58.
Von: Sven Leist <sven.leist@ausgeblendet>
Datum: 2007-03-11 13:10:55
Betreff: AWO und Jugend

Lieber Wassos Andrikopoulos,

zunächst sei Dir versichert, auch ich bin weder SPD-Mitglied noch sonstiges Parteimitglied. Und… auch ich bin nun schon über 15 Jahre der AWO verpflichtet und habe dazu im ehrenamtlichen wie auch im professionellen Bereich diverse Funktionen/Posten innegehabt.

Deine Kritik kann ich im Grundsatz nachvollziehen, auch ich konnte erleben, dass konkrete Jugendarbeit von Jahr zu Jahr einen geringeren Stellenwert bei der AWO einnahm. Allerdings glaube ich weniger, dass diese Entwicklung eine Folge der Ausrichtung an „Börsenkurse und Gewinnmaximierung“ ist. (Wäre dies wirklich der Maßstab, müsste die AWO sich wohl flächendeckend von der Börse verabschieden ;-) )

Nach meiner Erfahrung liegt es eher an den handelnden Personen … und deren Lebensalter. Du hast ja Recht, das die AWO völlig überaltert ist im Zweifelsfall auch keine 30 Jahre mehr benötigt werden, um das Licht auszuknipsen. Aber wenn es denn so ist – wen wundert es dann, wenn in diesem Rentnerverein die Rentner den Ton angeben. Und wie sollten Menschen im hohen Alter, die also durch Ihre Lebenserfahrungen in vergangenen Zeiten geprägt worden sind, andere Rezepte und Strategien entwickeln, als eben die der Vergangenheit. (Von Ausnahmen mal immer abgesehen)

Machen wir also den Alten keinen Vorwurf, das sie alt sind… schließlich wird es den heute Jungen ja auch mal so gehen. Fragen wir lieber, warum greifen in einer solchen Situation die Jungen nicht nach der Macht. Man muss ja nicht unbedingt nach dem Geist der (inzwischen auch schon ganzschön alten) 68`ziger rufen – doch wundern darf man sich schon, wenn die Institution AWO schon am Sauerstoffzelt hängt… und es den Jungen nicht mal einfällt, das Steuerrad zu übernehmen.

So wie ich es erlebe, ist es in unserer Konsumwelt schon schwierig genug, ein attraktives, nachhaltiges Angebot für Jugendliche zu machen, es ist noch schwieriger, Jugendlich dafür zu gewinnen, nicht nur solche Angebote zu nutzen sondern ggf. sich selbst zu engagieren…. und es ist fast unmöglich, Jugendliche zu finden, die sich für Vorstandstätigkeit oder Mitarbeit in Fachausschüssen hergeben. Offensichtlich ist die AWO nicht sehr attraktiv für junge Menschen – wenn dem aber so ist, bleibt nur die Überalterung… also eine zielsichere Spirale gen Untergang.

Bleibt also die Frage, wie kann AWO für Jugendliche attraktiv werden und warum ist der Griff nach der Macht für junge Menschen heute anscheinend so wenig interessant. (Das Problem besteht ja in fast allen gesellschaftlichen Institutionen).

Da ich selbst auch nicht mehr zu den ganz Jungen zähle, fällt mir dazu persönlich wenig ein und ich wäre froh, von Dir und anderen Jugendwerker (noch gibt es ja einige wenige) zu hören, was denn praktisch anders laufen müsste.

Shalom

56.
Von: peter <awospielmobil@ausgeblendet>
Datum: 2007-02-05 12:30:49
Betreff: weiter so
55.
Von: Wassos Andrikopoulos <Wassos@ausgeblendet>
Datum: 2007-01-25 20:41:28
Betreff: Blankes Lippenbekenntnis (von Wassos Andrikopoulos)

Kinder – und Jugendarbeit hat bei der Arbeiterwohlfahrt in Bezirk, Land und Bund eine lange, gute Tradition. Ein hohes Maß an Professionalität, Innovation und Kontinuität waren markante Charakteristika. Die Verwendung der Vergangenheitsform ist – leider – angemessen. Denn wenn ein Verband, der auf dem Engagement seiner Mitglieder aufbaut, sich systematisch seiner Wurzeln beraubt, dann können Menschen, denen die AWO eine Herzensangelegenheit war und ist, nur fassungslos sein. Zukunft für einen non-profit-Verband meint wesentlich das Überleben einer sinnstiftenden Idee, und die war schon immer vom engagierten Eintreten für eine gerechtere Gesellschaft geprägt! Gerade in einer Zeit, in der betriebswirtschaftlicher Nutzen zum allein seligmachenden Prinzip geworden scheint, ist es notwendiger denn je, lautstark Einspruch zu erheben! Die Zahl der Jugend- und Ferienwerke nimmt rapide ab auf der Landkarte der AWO, weil oft die Bereitschaft, unternehmerisches Risiko einzugehen, fehlt. Wo wird ernsthaft noch Jugendarbeit im Geiste der AWO-Ideale gefördert? Wo sind sie, die jungen Leute in den Vorständen und in den Gremien der AWO, nicht nur als ein Emblem lästiger Pflicht, sondern als Ausdruck ernsthafter Bemühung um die Gestaltung der Zukunft?! Dafür findet man in der AWO zunehmend mehr Menschen mit der Mentalität von Parteifunktionären, deren Verhalten oft an Dr. Jekyll und Mr. Hyde erinnert: Auf der Brust das AWO-Emblem und in der Hand das Parteibuch. Bei Konferenzen, man staune nicht schlecht, wettern sie gegen Harz 4 und soziale Ungerechtigkeit, wenige Stunden später singt der Chor der Fraktionen (SPD) das Lied der soziale Kälte, ist für Kriegseinsätze und die Einschränkung der Bürgerrechte. Genau diese Leute sind wenig interessiert daran, dass Jugendliche und junge Erwachsene in der AWO gefördert werden oder eine starke Lobby bekommen. Jugendarbeitslosigkeit, Ausbildungsplatzmangel, und Perspektivlosigkeit müssten – leider – junge Leute in Scharen zur AWO führen. Wo ist der Geist von Maria Juchacz/ Timmendorfer Strand? Wo ist der Geist, der es jungen Leuten ermöglicht, in der AWO eine Heimat zu finden? Wo nicht nur Börsenkurse und Gewinnmaximierung, sondern die Grundsätze der AWO eine Rolle spielen? Wo werden Kreisjugendwerke, Bezirksjugendwerke so gefördert und weiterentwickelt, dass die betroffenen Jugendverbände der AWO nicht als Bittsteller dastehen müssen? Braucht die AWO keine Mitglieder mehr, oder drehen wir in 30 Jahren dem Mitgliederverband der AWO die Birne raus, weil Nachwuchs leider nicht gefördert wurde, wie das zum Beispiel vom Bezirksverband Baden auf der Bezirkskonferenz am 20. und 21. Oktober 2007 angesprochen worden ist? Wann beginnt das ernsthafte Nachdenken?

Wassos Andrikopoulos, (nicht SPD oder sonstiges Parteimitglied) mit vollem Herzen AWO-Jugendwerkler und überzeugter Awoist

49.
Von: Siegfried Kalwa <siegfried@ausgeblendet>
Datum: 2006-12-28 08:49:32
Betreff: Verbandsentwicklung

AWO Verbandsentwicklung. Ein Jahr interne Diskussion

Eine kritische Betrachtung der veröffentlichten Beiträge aus der Sicht eines kleinen bürger-schaftlichen sozial engagierten Ortsvereins mit 120 Mitgliedern.

Die Debatte war und ist überfällig.

Die rechtliche- Führungs- und Verantwortungsstruktur der AWO Sozial- und Dienstleistungs-unternehmen bedarf einer Marktorientierten Struktur.

Doch was passiert mit dem Mitgliederverband? Viele kleine bürgerschaftlich - sozial engagierte Ortsvereine sind orientierungslos. Gehören wir mit unseren niedrigschwelligen Beratungsangeboten den ortsnahen kleinen sozialen Projekten nun zum Unternehmensbereich oder zum Mitgliederverband? Eine Zertifizierung wie im professionellen hauptamtlichen Bereich gefordert können wir uns Finanziell und Personell nicht leisten.

Der AWO - Bundesvorsitzende Wilhelm Schmidt hat richtig gefragt „warum sind so viele andere ortsnahe Initiativen/ Vereine außerhalb der AWO entstanden“?

Meine Antwort ist, der hauptamtliche professionelle Bereich konnte und kann auch in Zukunft den Bereich des bürgerschaftlichen Engagements die kleinen ortnahen sozialen Projekte, aus wirtschaftlichen Gründen nicht einbinden, dazu Bedarf es anderer Strukturen.

Dazu ein Zitat von Professor Dr. Heiner Keupp, LMU München, auf der Gründungsveranstaltung der Stiftung des AWO Bezirks Oberbayern „AWO Ehrenamt lohnt “ am 28.10.06 zum Thema

„Plädoyer zur zivilgesellschaftlichen Neuerfindung der sozialen Arbeit:

"Freiwilliges Engagement hat einen Strukturwandel vom Ehrenamt zum bürgerschaftlichen Engagement hinter sich, in dessen Gefolge engagierte Menschen die Erwartung haben, dass sie mitgestalten und ihre eigenen Vorstellungen dabei einbringen wollen. Alle Institutionen, die diesem Erwatungsprofil nicht entsprechen verzeichnen Engagementseinbrüche und überall dort, wo sich Menschen in ihrem freiwilligen Handeln ernst genommen und anerkannt fühlen, nimmt das Engagementpotenzial zu".

Übrigens den Vortrag sollte Mann/Frau als Pflichtlektüre unter www.awo-obb.de/ ehrenamt/keupp28.10.2006.pdf nachlesen

Aus meiner 10jährigen Erfahrung als Vorsitzender eines kleinen Ortsvereins weis ich um die Schwierigkeiten, der Refinanzierung kleiner Projekte, Mitgliederwerbung usw. Dabei habe ich erfahren, dass ein OV in der Regel eine „Ich AG“ ist, jedoch ohne Beratung/Coaching.

Eine Mitgliedschaft in den Fachbereichen können wir uns auf Grund des Mitgliedsbeitrags nicht leisten.

Zu Beginn meiner Tätigkeit hatte ich Glück und habe Dank der Stadt Räume vorgefunden die es zu nutzen galt und mit Leben zu füllen. Mitstreiter im Bereich Junger Mütter die ein Familiencafé aufbauen wollten. Vorstandsmitglieder die bereit waren einen Rahmen für alle Aktivitäten des OV zu schaffen. Das Bild des OV malen aber alle Mitwirkenden in den Gruppen, hier sind keine Begrenzungen an Ideen, Kreativität auch bei der Umsetzung gesetzt. Dadurch ist es gelungen den Mitgliederstand zu halten und entsprechend zu verjüngen. Doch Mitgliedschaft in der AWO ist überwiegend ein Zweck- Zeitbündnis für den Zeitraum der Nutzung. Wenn in Zukunft auch noch die Beiträge der Förderer in die Verbandsabgaben einbezogen werden, dann gute Nacht.

Förder- Spenden- Stiftungsgelder bekommen eh nur die etablierten Großen und professionell geführten Einrichtungen. Es ist für die Spender attraktiver als Spender im Fernsehen, Radio oder Printmedien genannt zu werden als in einem unbekannten OV.

Darum verfolge ich die Diskussion zur Verbandsentwicklung sehr genau und kann nur hoffen, dass die heute aktiven Hauptamtlichen der AWO -Sozial- und Dienstleistungsunternehmen ihr Erfahrungswissen dann im ehrenamtlichen Bereich einbringen, wenn sie im Ruhestand sind, um einen Mitgliederverband entsprechend zu strukturieren.

Denn die Idee der Gründerin Maria Jucharcz, dass sich die Arbeiterwohlfahrt für Menschen einsetzt die in Not sind und ihre Rechte nicht wahrnehmen können, wird nicht untergehen.

Siegfried Kalwa OV. Germering

48.
Von: AWO Region Hannover <Horst.Merkel@ausgeblendet>
Datum: 2006-11-22 10:49:57
Betreff: Grundsätze und Eckpunkte zur Verbandsentwicklung

Grundsätze und Eckpunkte zur Verbandsentwicklung der AWO (Berlin 9/2006) Ergebnis der Beratungen des Regionsvorstandes am 7.10.06 in Baabe (Klausurtagung) Zur Vorlage für das Vorbereitungsgespräch am 12.10.06

Vorwort: Keine Anmerkungen

Empfehlungen zum Beratungsverfahren in den Regionalkonferenzen: Keine Anmerkungen

Grundsätze und Eckpunkte zur Verbandspolitik der AWO: Grundsatz 1: • Der Grundsatz bietet gegenüber der bisherigen Diskussion nichts grundsätzlich Neues. • Es fehlt aber eine klare Aussage oder Definition darüber, was mit dem Begriff „Mitgliederverband“ gemeint ist. • Wer ist mit „AWO“ gemeint? Nur der Bundesverband? • Wenn die AWO Visionen entwickelt, macht dies der Bundesverband oder sind alle Mitgliederebenen gemeint? • Auch der Begriff „AWO-Unternehmen“ bedarf einer klaren Definition. • Das integrierte QM-System wird zwangsweise eingeführt. Während man sonst in den Grundsätzen immer Wert auf Beteiligung legt, wird dies hier ausgeblendet. Es gibt Kostenträger, die nur zahlen, wenn ein von Ihnen vorgegebenes QM-System angewandt wird. Da das QM-System von der AWO-Gesellschaft GOS überwacht wird, wird dieser Zwang zu einer lukrativen Einnahmequelle für den Bundesverband. • Für den Grundsatz 1 gilt auch die zum Grundsatz 2 erhobene Kritik.

Grundsatz 2: Bei den Eckpunkten ist zu kritisieren, dass den Vorstandsmitgliedern auf allen Gliedeugsebenen gewissermaßen die Kompetenz zur Führung des Verbandes abgesprochen wird, da man davon ausgeht, sie grundsätzlich qualifizieren zu müssen. Das verkennt, dass alle Vorstandsmitglieder i.d.R. durch langjährige Berufserfahrung vielschichtige Kompetenzen mitbringen, die es gilt, anzuerken-nen und zu nutzen. Im 3. Eckpunkt zum 1 Grundsatz auf Seite 2 sollen die letzten Worte „...Fortbildungen zu sichern“ ersetzt werden durch „...Fortbildungen anzubieten“.

Grundsatz 3: Im letzten Spiegelstrich der Eckpunkte wird die abgestimmte Meinungsäußerung immer begrenzt auf die jeweilige Ebene der Verbandsgliederung. Damit wird den unteren Gliederungen quasi untersagt, sich bspw. zu Themen der Landes- und Bundespolitik zu äußern oder zur Politik von anderen AWO-Gliederungen. Man hat dass zu schlucken, was die jeweilige Ebene beschließt.

Grundsatz 4: Eckpunkte: Der Begriff „Benefit“ sollte durch einen allgemein verständlicheren ersetzt werden. Eine Gastmitgliedschaft sollte kein Antrags- und Personalvorschlagsrecht umfassen. Dies sollte Mitgliedern vorbehalten bleiben. Ein Rederecht geht in Ordnung.

Grundsatz 5: Keine Anmerkungen

Grundsatz 6: Der letzte Satz im zweiten Absatz des Grundsatzes ist zu streichen ( Seite 9, Zeilen 260 bis 262). Das Leitbild bietet genug Orientierung auch zu Unternehmenssteuerung. Die Fragen der Unternehmenssteuerung sind im Teil „Unternehmenspolitik“ hinreichend erfasst. Außerdem sollten die deutschen Begriffe für ein Modell der Unternehmenssteuerung gewählt werden, damit die Sprache allen Lesern/innen verständlich bleibt.

Die im ersten Absatz des Grundsatzes beschriebene Trennung von verbandlichen und unternehmerischen Aufgaben führt unweigerlich zu der Frage, ob dadurch die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet wird. Hierzu hat der Bundesverband bisher keine rechtlich ausgewogene und schlüssige Erklärung liefern können. Hierzu sollte ein unabhängiges Rechtsgutachten eingefordert werden. Ggfs. ist der gesamte Grundsatz 6 zu streichen.

Auf der Seite 10 sollten die letzten beiden Eckpunkte gestrichen werden. Die Begründung folgt der Kritik am Grundsatz selbst. Außerdem kann ein Kodex nicht selbst Regelungen treffen.

Grundsatz 7: Dieser Grundsatz ist in sich widersprüchlich. Mit der Ausgliederung der Unternehmen verliert der Mitgliederverband die für seine Arbeit notwendigen Einnahmen. Eckpunkte: Eckpunkt 2: Eine Deckung der personellen und sachlichen Ressourcen des Mitgliederverbandes ist über die zu erwartenden Erträge nach aller Erfahrung nicht ausreichend möglich. Es bedarf dazu einer entsprechenden Geschäftstätigkeit des Mitgliederverbandes. Eckpunkt 3: Der Unternehmensverband ist in den vorliegenden Grundsätzen auf Wirtschaftlichkeit angelegt und nicht auf Deckung der Defizite des Mitgliederverbandes. Daher wird der Mitgliederverband bei ei-ner Trennung kaum überleben. Eckpunkt 5, Spiegelstich 1: Die Abkürzung ZMAV ist auszuschreiben.

Grundsätze und Eckpunkte zur Unternehmenspolitik der AWO: Grundsatz 1: Der letzte Satz im Grundsatz 1 wir ersatzlos gestrichen. Siehe auch die Anmerkungen zum Grundsatz 6 der Verbandspolitik.

Grundsatz 2: • Im zweiten Absatz sollte die Instanz eines Aufsichtsrates verbindlich festgeschrieben werden. • Im zweiten Absatz ist das Wort „soll“ durch „kann“ zu ersetzen. (Wir sind der Meinung: Unternehmen können gebildet werden, müssen aber nicht.)

• Durchgängig zweifeln wir an, dass bei einer Trennung von Verband und Unternehmen, die Gemeinnützigkeit ungefährdet ist.

Eckpunkte: Eckpunkt 9: • Der Eckpunkt ist zu streichen, weil der Mitgliederverband danach nur die Arbeitsbereiche behielte, die heute schon abhängig von einer Mitfinanzierung aus anderen Bereichen sind. In der Folge kann er diese Beratungsdienste nicht mehr halten. Warum sollten diese Dienste nicht im Unternehmensverbund geführt werden? Sie sind auch den Kriterien der Sozialwirtschaft unterworfen. Es ist kein hinreichender Grund erkennbar, warum die in der Klammer genannten Dienstleistungen für die ideelle Grundausrichtung des Mitgliederverbandes von so herausgehobener Bedeutung sind. Der Verdacht drängt sich auf, chronisch defizitäre Dienstleistungen auf diese Art und Weise abzustoßen. • Man kann in der Sozialwirtschaft auch nicht ohne Einschränkungen von Marktwirtschaft reden. Der Begriff ist hier überzogen.

Grundsatz 3: Keine Einwände. Lässt durch weiche Formulierungen genug Handlungsfreiheit.

Grundsatz 4: • Im ersten Absatz wird das Wort „sind“ durch das Wort „sollten“ ersetzt. Damit wird der Zwangscharakter dieses Grundsatzes entschärft. Der zweite und dritte Absatz werden aus den gleichen Überlegungen heraus gestrichen. • Die absolute Verpflichtung auf das AWO-Qualitätsmanagement muss entfallen. Hier wird dem Bundesverband über die GOS eine „Gelddruckmaschine“ zur Verfügung gestellt.

Grundsatz 5: Ohne Einwände

Grundsatz 6: Ohne Einwände

Grundsatz 7: Im Eckpunkt 1: Der Satz wird wie folgt geändert: „Das AWO-Unternehmen, das in dem Zuständigkeitsgebiet einer anderen oder einer nachgeordneten AWO-Gliederung neu oder weiterhin tätig werden soll, muss das Einverständnis des zuständigen AWO-Mitgliederverbandes einholen (Gebietsschutz).“ Mit dieser Ergänzung wird klargestellt, dass dies nicht nur für Gliederungen der gleichen Verbandsebene zutrifft.

Die Aufgaben des AWO-Bundesverbandes...: Im Grundsatz wird der dritte Absatz gestrichen.

Zusammengefasst anhand der Beratungsergebnisse der Vorstandssitzung der AWO Region Hannover e.V. am 7.10.06 Horst Merkel (Protokollführung)

47.
Von: Siegfried Kalwa <siegfried@ausgeblendet>
Datum: 2006-11-14 14:37:30
Betreff: Verbandsentwicklung / Mitgliederverband

Beobachtungen/Gedanken zur Regionalkonferenz 4.11.06 Nürnberg

Der Sprachliche Umgang mit den Begriffen • Ehrenamtliche, • Freiwillige, • Bürgerschaftlichem Engagement, war/ist unklar bis verwirrend und Bedarf dringend einer AWO internen Regelung/Definition.

Leider löst das Wort „Bürgerlich“ bei vielen Mitgliedern und Hauptamtlichen der AWO Aversionen aus, die aus der Zeit der Klassengesellschaft stammen und überwunden sein sollten. Hier würde würde ich den Begriff „soziales Engagement“ empfehlen.

Bei einigen Diskussionsteilnehmer klangen die negativen Erfahrungen und der Frust aus der Zusammenarbeit Hauptamtlich /ehrenamtlich heraus. Es wurden klare Abschließende Regelungen gefordert in der Hoffung, dass sich alle daran halten müssen. Damit ginge ein Stück "Gestaltungsfreiheit" verloren

Im Grundsatz 2

hier werden die Notwendigkeit und die Beteiligung der AWO an der geschichtlichen Entwicklung des Bürgerschaftlichen Engagements besonders im sozialen Bereich richtig dargestellt.

Durch die Formulierung der Eckpunkte / Ziele wurde im Workshop Verwirrung ausgelöst.

Zeile 81 der Absatz, regelt das Bürgerschaftliche Engagement in allen Formen ist ok

Zeile 84 der Absatz, regelt die Selbstorganisation vor Ort auch ok.

Ab den Zeilen 87- 94 mit den Spiegelstrichen beginnt die Verwirrung. Sind es „Eckpunkte“ oder erklärende Begründungen?

Darum streichen, ist in den Absätzen 81 u. 84 definiert.

Ab Zeile 95 sollte es heißen, Die AWO fördert systematisch das ehrenamtliche Engagement im Mitgliederverband und in den AWO Unternehmen, durch Qualifizierung und Informationsaustausch.

Ab Zeile 107 Den Absatz neu fassen auch hier heben die Spiegelstriche den Kernsatz auf

Beide der Mitgliederverband und die AWO-Unternehmen sollten für ihren Bereich verantwortlich sein.

Grundsatz 3 Zustimmung.

Bei den Eckpunkten stellt sich die Frage nach der Bedeutung der Spiegelstriche? Erklärende Begründung oder sind es Aufträge/Zielvorstellungen?

Insgesamt fehlen Aussagen/Visionen zu neuen Strukturen im Mitgliederverband und zur Infrastruktur der Ortsvereine. Oder gibt es wieder „neuen Wein in alten Schläuchen“?

Germering den 5.11.2006 Siegfried Kalwa OV Germering e.V

46.
Von: Rainer Litz <rainer-litz@ausgeblendet>
Datum: 2006-11-06 11:20:00
Betreff: Gebietsschutz

Neuwied, 6.11.2006

Im Hinblick auf den im Grundsatz 7 zur Unternehmenspolitik der Awo angesprochenen „Gebietsschutz“ scheint die Awo ihren Mut zur notwendigen Veränderung nur halbherzig aufzubringen. Landauf, landab sind sich Awo Verantwortliche mittlerweile sicher, dass ein Überleben der Organisation nur mittels Änderung der verbandlichen Ordnungssysteme möglich sein wird. Gerade „alte Hasen“ der Awo Organisation haben aufgrund ihrer Erfahrung hierbei ein ganz sicheres Gefühl für die notwendigen Schritte.

Umso mehr verwundert es, dass man sich in den geschaffenen Vorgaben zum Grundsatzpapier im Hinblick auf den „Gebietsschutz“ nach wie vor schwer tut klare Entscheidungen vorzugeben. Um es deutlich zu sagen, „Gebietsschutz“ hat da seine Begründung, wo er den Interessen der Awo dient, nicht da wo er sie behindert.

Da sich die Awo neben den anderen Freigemeinnützigen im Markt der sozialen Dienstleistungen und somit in einem Wettbewerb mit freien Anbietern bewegt, ist sie gezwungen nach den Regeln eben dieses Marktes zu arbeiten. Immer häufiger werden Awo Unternehmen mit der Aufgabe konfrontiert, in marktüblichen Zeiträumen (d.h. zügig) zu entscheiden, ob soziale Aufgaben übernommen werden oder nicht. Bezieht sich eine solche Entscheidung auf die Kalkulation hoher Investitionen, beispielsweise die Schaffung von stationären Einrichtungen, so sind Investoren oder öffentliche Auftraggeber daran interessiert mit verlässlichen und kompetenten Partnern zu kooperieren. Niemanden wird hierbei die Frage interessieren, ob der „Gebietsschutz“ der Awo einen solchen Wunsch nach Professionalität zulässt, oder ob die konkurrierenden Awo Gliederungen noch nicht ausreichend Gelegenheit zur Klärung ihrer Streitigkeiten hatten („Clearingstelle“). Das Gesetz des Marktes bestimmt das Handeln: Wenn das Projekt von der Awo nicht umgesetzt wird macht es ein Anderer. Um nicht falsch verstanden zu werden: Die Bedingungen des Marktes stimmen mich nicht euphorisch, aber wir müssen uns mit ihnen arrangieren.

Für mich stellt sich eindeutig die Frage: will die Awo im Hinblick auf die sich andeutenden gravierenden Veränderungen sozialstaatlicher Versorgung überleben oder gibt sie ihren Auftrag ab an die Organisationen, die sich den sich ändernden Bedingungen flexibler anpassen. Auf das letztgesagte warten freie Träger bereits.

Hinsichtlich der sich stellenden Anforderungen an die Marktfähigkeit von Awo Unternehmen im Kontext mit einem Awo „Gebietsschutz“ schlage ich folgende Vorgehensweise vor:

Ergibt sich die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Betätigung von Awo Unternehmen, so ist zunächst die örtliche Awo Gliederung auf Umsetzung des Projektes anzusprechen. Diese entscheidet sich in einem „marktgerechten“, d.h. projektunschädlichen Zeitraum für oder gegen die Umsetzung des Projektes. Entscheidet sie sich gegen die Umsetzung, darf die gewillte Awo Gliederung das Projekt umsetzen. Hierbei sind örtliche Gliederungen im Hinblick auf die Identifikation der Bevölkerung mit der Einrichtung und die Bindung der Awo an die Region in einem Beirat der zu schaffenden Einrichtung einzubeziehen.

30.
Von: Sven Leist <sven.leist@ausgeblendet>
Datum: 2006-10-04 15:00:06
Betreff: Verbandsentwicklung

Potsdam 27.09.2006

Sven Leist Vorstandsvorsitzender

Verbandsentwicklung

Wir begrüßen und unterstützen die vom Bundesverband vorgelegte Neufassung des Grundsatzpapiers aus dem September 2006. Wir freuen uns, dass wir uns in der jetzigen Version mit unserer Auffassung in großen Teilen wiedergefunden haben. Dies veranlasst uns, noch einmal kritisch auf folgende Punkte einzugehen:

  1. Grundsatz 4 (Mitgliederzuwachs) Bei der Aufnahme neuer natürlicher Mitglieder in den AWO-Verband sind die vereinsrechtlichen Bedingungen zu beachten. Ein Vereinsmitglied hat grundlegende Teilnahmerechte, wozu auch grundsätzlich das Recht auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung gehört. Bei großen Vereinen gilt das Teilnahmerecht als gewährleistet, wenn die Mitgliederversammlung in Form einer Delegiertenversammlung durchgeführt wird. Eine Grundbedingung dafür ist, dass die Delegierten nach einem festgelegten, gleichen Schlüssel bestimmt sind. Schon aus diesen Gründen ist eine direkte Mitgliedschaft einer natürlichen Person in einem Kreisverband nicht praktikabel.

    Selbstverständlich kann ein natürliches Mitglied sein „Vereinsleben“ im Rahmen der Aktivitäten eines Kreisverbandes ausüben, die formale Mitgliedschaft muss aber bei einem Ortsverein begründet sein. In ihren vereinsrechtlichen Strukturen unterscheidet sich die AWO insoweit wesentlich von z.B. dem ASB oder der Volkssolidarität, bei denen die natürlichen Personen Mitglied des Kreisverbandes sind, teils in sehr großer Anzahl. Eventuell liegt aber auch nur eine unvollständige Ausformulierung vor. Denkbar wäre nach unserer Auffassung, dass ein AWO-Kreisverband die Aufnahme für einen Ortsverein „begründet“, richtig wohl: veranlasst oder vermittelt, da dem Ortsverein ein Widerspruchsrecht bleibt.

    Der ASB ist mit der Methode der Mitgliedergewinnung durch Drückerkolonnen zu Recht ins Gerede gekommen. Wenn postuliert wird, dass durch professionelle Mitgliederwerbung Bürgerinnen und Bürger nicht zur Mitgliedschaft gedrängt werden dürfen, sehen wir die Gefahr, dass dies nur ein frommer Wunsch bleibt. Wesentlicher Gegenstand der Grundsätze ist, die AWO-Werte sowohl in den Vereinen wie auch in den Betrieben zu verankern, wozu erhebliche institutionelle Maßnahmen beabsichtigt sind. Es wäre extrem widersprüchlich, wenn dieses grundlegende Anliegen nicht schon bei der Mitgliedergewinnung Maßstab wäre.

    Wir haben bereits erklärt, dass wir unbedingt gegen derartige Methoden der Mitgliedergewinnung sind. Sollte mehrheitlich eine andere Auffassung vertreten werden, müssten die Bedingungen sehr genau festgelegt und ausformuliert werden, damit Fehlentwicklungen wie beim ASB möglichst vermieden werden. Wir sind allerdings davon überzeugt, dass derartige Vorkommnisse in der Natur der Sache liegen, wenn man sich auf Drücker-Methoden einlässt.

    Wenn die AWO sich überhaupt auf derartige Methoden einlassen will, sollte dies in jedem Fall zunächst nur probeweise und zeitlich begrenzt zulässig sein.

  2. Grundsätze der Unternehmenspolitik, Grundsatz 2 (Entflechtung und Neustrukturierung) Die Entflechtung des Mitgliederverbandes und der wesentlichen Geschäftsbetriebe (Ausgründung) halten wir unbedingt für den richtigen Schritt. Wir haben dies in Form von Sparten gGmbHs vollzogen. Wir halten es aber für dringend erforderlich, zumindest unter den Ausführungen in den „Eckpunkten“ darauf hinzuweisen, dass bei der Ausgründung unbedingt die Anforderungen der Abgabenordnung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu beachten sind.

    Wir haben Kenntnis von Kreisverbänden, die hier bei der Ausgründung erhebliche Fehler begangen haben. Dies liegt an mangelnder oder mangelhafter steuerlicher Beratung. Die Hauptgefahr besteht hier für den Vereinsbereich. Denn wenn z.B. die Betreibung eines Altenpflegeheims einer Tochtergesellschaft übertragen wird, ist deren Anerkennung der Gemeinnützigkeit unproblematisch.

    Der Verein als Eigentümer des Hauses hat dann aber das Problem, dass die Liegenschaftsverwaltung keine gemeinnützige Tätigkeit ist. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Verein durch bei ihm verbleibende Einrichtungen weiterhin steuerbegünstigte Zwecke unmittelbar verfolgt. Des weiteren ist darauf zu achten, dass auch in Zukunft die tatsächliche Geschäftsführung dem in der Satzung festgelegten Zweck entspricht. 3. Grundsatz 5 (Eigentumsschutz) Die im Grundsatz 5 (Eigentumsschutz) formulierte Richtlinie, wonach der Verein in der Regel Eigentümer seiner Immobilien bleiben soll, ist fragwürdig. Der Grundsatz und insbesondere die gegebene Begründung mag zwar subjektiven Einstellungen von Vereinsvorständen entgegenkommen, aber sowohl aus Sicht der Vereinsaufgaben wie auch den wirtschaftlichen Anforderungen einer Tochtergesellschaft ist die Empfehlung aus mehreren Gründen wenig zweckmäßig.

    Ein positiver Effekt der Entflechtung besteht ja gerade darin, dass sich der Verein auf die unmittelbaren Vereinsaufgaben konzentrieren kann. Die Vermögensverwaltung fällt aber weder unter den satzungsmäßigen Vereinszweck, noch ist sie gemeinnützige Tätigkeit. Zudem erfordert die Aufgabe, jedenfalls bei größerem Immobilienbesitz, ein spezielles Management mit besonderem Fachwissen. Das wichtigste Argument ergibt sich aber aus den wirtschaftlichen Existenzbedingungen der Betreibergesellschaft. Regelmäßig dürften die Gesellschaften mit dem Mindeststammkapital von € 25.000,00 ausgestattet sein. Eine derartige Gesellschaft ist aber wenig kreditwürdig bei den Banken. Schließlich ist zu beachten, dass erfahrungsgemäß ein Betreiber mehr Sorgfalt für die Immobilie aufwendet, wenn diese in seinem Eigentum steht. Wir plädieren zwar nicht dafür, dass in jedem Fall mit dem Geschäftsbetrieb auch das Eigentum an der Immobilie auf die Tochtergesellschaft übertragen wird, zumal dabei Grunderwerbssteuer anfallen würde. Das Gegenteil zum Grundsatz zu erheben, halten wir allerdings für verfehlt. Nach unserer Auffassung ist im Einzelfall nach wirtschaftlichen Erfordernissen vorzugehen.

  3. Grundsatz 6 (eigenverantwortliche Unternehmensführung) Zum Grundsatz 6 der im Zusammenhang mit Grundsatz 4 (AWO-Qualitätsmanagement-System) und Grundsatz 6 der Verbandspolitik steht, empfehlen wir die sich daraus ergebenden Verpflichtungen der Geschäftsführer in deren Anstellungsverträgen festzuschreiben mit der Konsequenz, dass bei gravierenden oder wiederholten Verstößen die Kündigungsmöglichkeit gegeben ist.
  4. Grundsatz 7 (Gebietsschutz) Der Gebietsschutz (Grundsatz 7) darf nicht zur heiligen Kuh der AWO werden. Ausgangspunkt der grundlegenden Neuorientierung ist die Feststellung, dass die freie Wohlfahrtspflege den Wettbewerbsbedingungen unterworfen ist. Die Marktbedingungen nehmen aber auf politische Grenzen keine Rücksicht. Der Grundsatz des Gebietsschutzes muss relativiert werden.

    Es kann nicht sein, dass ein Verein oder seine Tochtergesellschaft, die auf bestimmten Tätigkeitsfeldern über erhebliche Kompetenzen verfügen, nicht in einem anderen Gebiet ihre Leistungen anbieten können, wenn die dortige AWO auf dem Gebiet keine oder allenfalls sehr geringfügige Kompetenzen hat. Es darf nicht sein, dass wegen selbstgegebener Beschränkungen Marktchancen vergeben werden, was unmittelbar zur Stärkung der Konkurrenz und zumindest mittelfristig zur eigenen Schwächung führt. Der freie Markt führt zwangsläufig auch zur Konzentration. Auch der politische Einfluss ist von der wirtschaftlichen Stärke abhängig.

17.
Von: AWO Bezirksverband Potsdam e. V. <info@ausgeblendet>
Datum: 2006-07-11 16:01:52
Betreff: Diskussionsbeitrag des AWO Bezirksverband Potsdam e.V. zur Vorlage des AWO Bundesverband e.V. "Grundsätze und Eckpunkte zur Verbandsentwicklung der AWO"

Der AWO Bezirksverband Potsdam e.V. ist einer der drei großen Flächenverbände in Brandenburg. Seine Mitglieder sind Kreisverbände und Ortsvereine mit ca. 5.500 natürlichen Mitgliedern. Seine Geschäftsbetriebe werden im wesentlichen in nach Sparten eingerichteten gemeinnützigen Tochtergesellschaften geführt. Insgesamt bestehen 1.300 Arbeitsverhältnisse. In den Gesellschaften sind Beiräte eingerichtet, die weitgehend die Gesellschafterbefugnisse ausüben.

  1. Die vom Bundesverband eingeleitete Diskussion ist überfällig und von existentieller Notwendigkeit für die Zukunft der AWO. Sie ist als Reflex auf die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse entstanden. Die Diskussion ist aber nicht nur erforderlich und geeignet, um innerhalb der AWO die Klärung und Neustrukturierung zur ihrem Fortbestand zu fördern, sondern sie hat auch über die AWO hinaus Verantwortung für die Gesamtgesellschaft. Die These lautet: Das eine wird ohne das andere nicht zu haben sein. Ohne Verankerung ihrer Werte in der Gesellschaft wird die AWO nicht bestehen können und die Gesellschaft wird einen Zustand haben, den wir nicht wollen. Die Initiative des Bundesverbandes ist darum äußerst zu begrüßen und zu unterstützen.

    Die Diskussion kann aber nur Sinn machen und zu einem gewissen Erfolg führen, wenn sie vorbehaltlos und damit auch parteiunabhängig geführt wird. Zu hinterfragen sind die tradierten Verbandsstrukturen, wie auch die Stellung in der Gesellschaft.

  2. Als 1. Grundsatz formuliert der Bundesverband, dass die Aufkündigung der korporatistischen Partnerschaft zwischen Sozialstaat und freier Wohlfahrtspflege einen Paradigmenwechsel der Politik bedeute. Diese Beschreibung ist zwar zutreffend, aber leider nur ein Teil der Realität, sozusagen „die halbe Wahrheit“. Denn abgeschafft wurde nicht nur die Privilegierung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Ein Verlust dieser Privilegien ist zwar mehr oder weniger schmerzhaft, wäre aber durchaus gesellschaftlich diskutabel. Die AWO würde auch als etablierter großer und leistungsfähiger Verband mit notwendigen Modernisierungen durchaus auf einen erheblichen Konkurrenzvorsprung aufbauen können. Entscheidend ist vielmehr für die AWO wie auch für die anderen Spitzenverbände der freien Wohlfahrt weniger der Wegfall ihrer Privilegien, sondern vielmehr die gar nicht so schleichende Erosion des Sozialstaats. Wir beziehen uns auf den instruktiven Beitrag von Herrn Prof. Weidenholzer in TUP 3/2006, mit dem er die 3 Idealtypen der europäischen Sozialmodelle darstellt. Der bei weitem wesentlichere Paradigmenwechsel in der Gesellschaft besteht darin, dass der nach dem 2. Weltkrieg bis Ende der 80er Jahre eingerichtete korporatistische Wohlfahrtsstaat in Richtung eines residualen „Wohlfahrtsstaates“ umgewandelt wird und dass zudem bei wachsender Bedürftigkeit die sozialen Leistungen reduziert werden. Die Politik versucht, die Erosion der sozialen Sicherungssysteme mit dem Schlagwort „Stärkung der Eigenverantwortung“ zu verkaufen. Eigenverantwortlich kann aber ein Bürger nur handeln, wenn die Gesellschaft ihm ermöglicht, durch seine Arbeitsleistung die materiellen Mittel zu erlangen, die zur Sicherung seines Lebensunterhalts notwendig sind, es sei denn, dass er ausreichende Mittel durch Erbschaft erlangt hat. Die These lautet: Es ist eine Kernaufgabe der AWO, gegen den weiteren Abbau des Sozialstaats vorzugehen und für den Ausbau der sozialen Verpflichtungen des Staates einzutreten.
  3. Der Diskussionsentwurf des Bundesverbandes zeigt zutreffend auf, dass die Werteorientierung grundlegende Bedeutung für die Zukunft der AWO hat. Zu Recht wird gefordert, dass gemeinsam anerkannte Werte nicht nur Grundlage der Verbandsarbeit, sondern auch der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe sein müssen, wenn sie unter dem AWO-Logo geführt werden. Der Diskussionsentwurf leistet diese Aufgabe jedoch nicht ausreichend.
  4. Wenn mit dem 2. Grundsatz aufgeführt wird, die AWO sei Teil der „Deutschen Arbeiterbewegung“, stimmt dies mit den heutigen soziologischen Verhältnissen nicht überein und verstellt die Erkenntnismöglichkeit. Die AWO ist als Organisation der Arbeiterbewegung entstanden, „die Arbeiterbewegung“ gibt es aber heute nicht mehr. Tatsächlich hat die AWO als anerkannter Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege die Arbeiterbewegung historisch überlebt. Zutreffend und bezeichnend ist, wenn in dem Diskussionsentwurf im Konkreten von „Bürgerinnen und Bürgern“ und mit dem 3. Grundsatz vom „bürgerschaftlichen Engagement“ gesprochen wird.

    Die deutsche Arbeiterbewegung ist im 19. Jh. entstanden. Unter Arbeiterbewegung sind ihre Organisationen zu verstehen, im wesentlichen also die politischen Parteien in Form der Sozialdemokratie und der kommunistischen Partei, sowie die Gewerkschaften. Die politische Arbeiterbewegung hat der Faschismus vernichtet, indem er die Parteien zerschlagen und die führenden Köpfe umgebracht hat. Nach dem 2. Weltkrieg hat sich sowohl aus politischen wie auch ökonomischen Gründen keine neue Arbeiterbewegung entwickelt. Die neu gegründete KPD wurde verboten und die SPD hat sich zur „Volkspartei“ entwickelt, nicht anders wie auch die CDU. Die unter dem Dach des DGB geführten Gewerkschaften sind politisch unabhängige Interessenorganisationen von abhängig Beschäftigten mit der Zielsetzung, die Bedingungen und Entlohnung der Arbeit zu verbessern. Sie sind schon in ihrer Organisation nicht geeignet, die Arbeiterbewegung als solche darzustellen. Hinzukommt, dass sich die Produktionsbedingungen wesentlich geändert haben. Die These lautet: Richtig ist, dass die AWO zwar ihre Wurzeln in der Arbeiterbewegung hat, heute sich in ihrer Existenz aber selber und unabhängig definieren muss.

  5. Die Kernaufgabe der Werteorientierung besteht also darin, festzustellen, welche Werte heute für die AWO als allgemein verbindend gesehen werden. Notwendig zu verbinden ist hiermit die Untersuchung, wie weit diese Werte gesamtgesellschaftlich getragen werden. Der Diskussionsentwurf benennt als Traditionswerte der AWO „Demokratie, Chancengleichheit und Solidarität“. Als Organisation, die sich die Wohlfahrtspflege zum Gegenstand macht, ist die Solidarität der Kernwert. Die stattfindende Entsolidarisierung der Gesellschaft zeigt, dass dieser Wert nicht mehr als allgemein verbindlich gesehen wird. Jeder soll seines Glückes Schmied sein, auch wenn er nichts zu schmieden hat und das Recht des Starken gilt umso mehr, je weniger Schutz der Schwache erhält.

    Entscheidend für das Verständnis der Werte ist die Kenntnis, daß die benannten Traditionswerte der AWO nichts anderes sind als die früheren Werte der bürgerlichen Gesellschaft. Entscheidend darum, weil zu erkennen ist, dass die herrschenden Kräfte der bürgerlichen Gesellschaft mit einem rasanten Tempo diese Werte negieren und die AWO ihre Existenzgrundlage in der Verteidigung eben dieser Werte hat.

    Demokratie, Chancengleichheit und Solidarität sind nur andere Worte für die Werte des aufstrebenden Bürgertums, die in der Französischen Revolution mit Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit formuliert sind. Das Bürgertum hat mit diesen Inhalten (Aufklärung) seinen Machtkampf gegen Adel und Kirche geführt und im Ergebnis diese Werte zur gesellschaftlichen Grundlage proklamiert. Sie sind auch geeignet, die Struktur einer menschlichen Gesellschaft, die am Wohl aller ihrer Mitglieder orientiert ist, zu umschreiben. Nachdem das Bürgertum zwar auf dieser Grundlage die Macht errungen hatte, ging es ihm aber dann doch erheblich zu weit, wenn diese Werte auch Geltung für oder gegenüber den Besitzlosen haben könnten. Die Folge war die Klassengesellschaft mit ihren extrem unsozialen Ausprägungen und das Entstehen der Arbeiterbewegung, die nunmehr die ehemals vom Bürgertum vertretenen Inhalte gegen dieses auch für sich einforderte. Nach dem aus Sicht der Arbeiterbewegung historischen Tiefpunkt dieser Auseinandersetzung in Form des Faschismus konnten nach dem 2. Weltkrieg scheinbar diese Werte allgemeine Anerkennung erlangen. Dieser Anschein konnte entstehen, weil zum einen der Faschismus und seine Förderer den Weltkrieg verloren hatten und desavouiert waren und zum anderen der wirtschaftliche Aufschwung in Westdeutschland soziale Leistungen ermöglichte. Der zeitweilig praktizierte gesellschaftliche Konsens dauerte bis Ende der 80er Jahre. Die entscheidende weitere Komponente hierfür war die Existenz der Sowjetunion bzw. des Ostblocks. Denn trotz aller sichtbaren Mängel der Sowjetunion musste der kapitalistische Westen in der Systemkonkurrenz sich gegenüber seinen Bürgern auch durch soziale Leistungen beweisen. Dies galt im besonderen Maße für das gespaltene Deutschland. Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion und der Auflösung des Ostblocks entfiel dieses Hemmnis und die Auflösung des Sozialstaats begann.

    Die These lautet: Die Traditionswerte der AWO sind nach wir vor Leitbild und Handlungsgrundlage. Bei der Durchsetzung dieser Ziele kann die AWO jedoch nicht mehr auf organisierte Unterstützung einer Arbeiterbewegung bauen, da es diese nicht mehr gibt. Die Gewerkschaften sind als Interessenorganisation allenfalls partiell Verbündete im Einzelfall. Die politischen Parteien, die das Personal für die staatlichen Institutionen stellen, die den Abbau des Sozialstaats betreiben, sind keine Verbündeten, was aber nicht ausschließt, dass auch Mitglieder der Parteien von den Werten überzeugt und für ihre Umsetzung gewonnen werden können. Es ist vollkommen zutreffend, wenn in dem Diskussionsentwurf ausgeführt ist, die AWO müsse unter Beibehaltung ihres traditionellen Wertekanons ein eigenständiges Profil entwickeln. Diese Forderung kann in der Konsequenz gar nicht überbewertet werden. Wenn die AWO dies nicht schafft, wird sie keinen Erfolg haben und ihre Bedeutung verlieren. Wenn sie es aber schafft, kommt ihr eine wesentliche gesellschaftliche Aufgabe zu.

    Es ist keine Verbesserung, sondern tatsächlich kontraproduktiv, wenn den mit drei Begriffen beschriebenen Leitwerten weitere Begriffe hinzugefügt würden. So wurde in der Diskussion bereits gefordert, in der Aufzählung als weitere Grundwerte „Toleranz, Freiheit und Gerechtigkeit“ hinzuzufügen. Dem muss aus den vorgenannten historischen Zusammenhängen ausdrücklich widersprochen werden. Es geht ja gerade darum, die Programmatik dieser drei Wertebegriffe herauszustellen. Die Forderung nach Erweiterung ist auch inhaltlich nicht überzeugend, da die Themen in den drei Grundbegriffen durchaus enthalten sind, soweit dies für den Gegenstand der AWO relevant ist. Es spräche allerdings nichts dagegen, wenn die zusätzlich geforderten oder weitere Begriffe in einer ausführlicheren programmatischen Darstellung der AWO als Unterbegriffe zur Erläuterung aufgeführt würden. Nach unserem Verständnis ist z.B. Toleranz nur eine Ausprägung von Demokratie und Solidarität.

    Die drei Grundwerte sind auch geeignet, die AWO von ihrer Konkurrenz zu unterscheiden. Dies gilt nicht nur für die Unternehmer, die sich mehr oder weniger prinzipienlos auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege betätigen, sondern auch für die kirchliche Konkurrenz. Es ist ein wesentlicher gesellschaftspolitischer Unterschied, ob in einer AWO-Kita die Entwicklung der Kinder zu selbstbewussten und selbstbestimmten Menschen gefördert wird, oder ob in einer kirchlichen Kita die Orientierung auf religiöse Inhalte transportiert wird.

  6. Mit dem 4. Grundsatz des Diskussionsentwurfs wird zwar zutreffend gefordert, dass sich die AWO wieder stärker sozialpolitisch engagieren muss. Die Begründung, die AWO habe wegen der Last des Managements der sozialen Dienstleistungsbetriebe den sozialpolitischen Auftrag in der Vergangenheit vernachlässigt, ist nur teilweise erklärend.

    Zutreffend ist sicherlich, dass das Management der sozialen Zweckbetriebe insbesondere in der Zeit des ökonomischen Umbruchs die Arbeitskraft in hohem Maße beansprucht. Dass die Wertediskussion erst jetzt und damit sehr spät einsetzt, zeigt jedoch eine Schwäche ihrer Verankerung.

    Es ist auch unklar, wenn von einem „Auftrag“ der AWO gesprochen wird. Zu einem Auftrag gehört ein Auftraggeber. Aus den vorgenannten Zusammenhängen kann für die Nachkriegszeit bis Ende der 80er Jahre davon gesprochen werden, dass der Staat im Rahmen der korporatistischen Partnerschaft der Auftraggeber war, der den Wohlfahrtsverbänden den sozialpolitischen Auftrag gab. Mit dem 1. Grundsatz ist aber zutreffend der Paradigmenwechsel festgestellt. Ein gemeinsames Verständnis über die sozialen Verpflichtungen des Staates gegenüber seinen Bürgern besteht nicht mehr. Der Staat ist also nicht mehr auf Grundlage eines gemeinsamen Werteverständnisses der sozialpolitische Auftraggeber der AWO. Die These lautet: Der „sozialpolitische Auftrag“ der AWO begründet sich in dem Ziel einer demokratischen und humanen Gesellschaft. Diese Aufgabe muss die AWO für sich selber definieren. Dies geht nur über die Verankerung ihrer Werte.

    So wichtig der Versuch der politischen Einflussnahme durch Wahrnehmung politischer Mandate und Lobbyarbeit ist, muss darauf geachtet werden, dass dabei nicht die eigenen Werte und Ziele verwässert werden. Die AWO darf sich nicht als verlängerter Arm der Politik verhalten, sondern muss dieser gegenüber konfliktbereit sein. Auf politische Verhältnisse muss die AWO sich einstellen, sie darf sich diesen aber nicht anpassen.

  7. Die Mitgliedergewinnung hat zentrale Bedeutung. Den dazu im 6. Grundsatz aufgeführten Eckpunkten ist teilweise zu widersprechen.

    Die AWO hat ihre Basis in einem aktiven Vereinsleben, das in erster Linie in den Ortsvereinen stattfindet. Auch wenn nicht jedes Mitglied ein aktives Mitglied sein kann oder will, muss doch Grundlage die Überzeugung von den Werten und den Zielen der AWO sein. Dazu müssen die erforderlichen Anstrengungen unternommen werden. Soweit für den Zweck tauglich, sollen moderne Werbemittel eingesetzt werden. Drückerkolonnen oder ähnliche Methoden werden strikt abgelehnt. Wenn die AWO ihre Werte ernst nimmt, muss sie und kann sie Menschen überzeugen und für die Mitgliedschaft gewinnen. Mitglieder sind nicht als Zählmitglieder zu betrachten, sondern möglichst in das Vereinsleben einzubeziehen.

    Die Verbandsstruktur der AWO entspricht nicht den heutigen gesellschaftlichen Bedingungen. Für die natürlichen Mitglieder sind die Ortsvereine die maßgebliche Organisationsebene. Die Ortsvereine sind aber häufig finanziell schwach und vom Engagement einzelner Personen abhängig. Die hohen steuerrechtlichen Anforderungen an die Nachweiserbringung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit werden kaum erfüllt, wenn ein Ortsverein keine Zweckbetriebe führt. Nach unserer Erfahrung erhalten die Ortsvereine bei weitem nicht die erforderliche Unterstützung durch die übergeordneten Gliederungen. Es ist eine dringende und unerlässliche Aufgabe, die Unterstützung der Ortsvereine zu professionalisieren. Dazu müssen in den übergeordneten Gliederungen die erforderlichen Ressourcen vorgehalten werden.

    Dies kann und wird nach unserer Erfahrung von den Kreisverbänden kaum geleistet, womit wir nicht ausschließen wollen, dass es auch Gegenbeispiele gibt. Aus guten Gründen wird im Teil „Grundsätze und Eckpunkte zur Unternehmenspolitik der AWO“ im 8. Grundsatz ausgeführt, dass sich AWO-Unternehmen nicht an gebietskörperschaftlichen Grenzen, sondern an den Märkten der Sozialwirtschaft orientieren müssen. Mit dem 1. Grundsatz ist zutreffend die Professionalisierung des AWO-Unternehmertums gefordert. An diesen Erkenntnissen ist zwangsläufig auch die Strukturebene Kreisverband zu messen. Es ist widersinnig, wenn ein Verein in einem kleinen begrenzten politischen Raum verbandspolitisch tätig wird, in seiner Funktion als Gesellschafter seiner Tochtergesellschaften aber erheblich darüber hinaus in einem unbegrenzten Bereich. Hinzu kommt, dass regelmäßig die Kreisverbände zu kleine und wirtschaftlich anfällige Einheiten darstellen. Die begrenzte Größe ermöglicht auch nicht die Betreibung der wirtschaftlichen Betriebe getrennt nach Sparten, was aber für die professionelle Führung erforderlich ist. Die These lautet: Die starren Organisationsstrukturen des Verbandsstatut sind aufzulösen, weil die althergebrachten hierarchischen Strukturen mit den vorgegebenen Abgrenzungen nicht mehr den öffentlichen Verwaltungsstrukturen und den Marktbedingungen entsprechen. (So wird z.B. in Brandenburg das Landesamt für Soziales und Versorgung weitgehend aufgelöst. Aufgaben werden den Landkreisen und den kreisfreien Städten zugeordnet, die sich allerdings zu überregionalen Verwaltungsgemeinschaften zur Erfüllung der Aufgaben, insbesondere für den Behindertenbereich, zusammenschließen.) Einerseits müssen die Ortsvereine als Organisationseinheit der natürlichen Mitglieder gestärkt und professionell unterstützt werden, andererseits muß die Schaffung von großräumigen und wirtschaftlich leistungsstarken Verbandsstrukturen gefördert werden, die dann auch in der Lage wären, sozialpolitisch Einfluss nehmen zu können. Ob diese dann Kreisverband oder Bezirksverband heißen, ist unwesentlich.

  8. Der 8. Grundsatz ist die notwendige Ergänzung zu der erforderlichen Professionalisierung der unternehmerischen Aufgaben. Es ist unerlässlich, dass wirtschaftliche Unternehmen nach betriebswirtschaftlichen Kriterien geführt werden, andernfalls droht die Insolvenz. Es gilt aber auch, dass die Betreibung von Unternehmen, sei es als Zweckbetrieb des Vereins oder in Form einer ausgegründeten Gesellschaft, unter Beachtung der Werte der AWO erfolgt. Wo AWO draufsteht muss auch AWO drin sein.

    Die Rechtsform des Vereins beinhaltet erhebliche strukturelle Schwächen, soweit der Verein Inhaber größerer Geschäftsbetriebe oder Gesellschafter von entsprechenden Tochter-Gesellschaften ist. Der jeweils verantwortliche Vereinsvorstand ist nur auf Zeit gewählt. Gewählt werden regelmäßig Personen ob ihres sozialen Engagements bzw. ihrer gezeigten Aktivitäten für die AWO. Es ist zwar möglich, aber doch eher zufällig, wenn die gewählten Personen aus ihrer beruflichen Tätigkeit auch über erforderliche unternehmerische Kompetenzen verfügen. Gewählt werden die Personen auf Mitgliederversammlungen von Delegierten der Mitgliedsvereine, die regelmäßig nicht die wirtschaftlichen Anforderungen der Geschäftsbetriebe beurteilen können. Die Vorstände sind ehrenamtlich tätig und damit auch nur mit zeitlich begrenztem Einsatz. Es ist also notwendig, dass der Verein für seine Geschäftsbetriebe einen Geschäftsführer gem. § 30 BGB bestellt, für die Kapitalgesellschaften ist dies gesetzlich vorgeschrieben. Es ist selbstverständlich, dass für diese Aufgaben geeignete fachkompetente Personen ausgewählt werden. Es bleibt aber fraglich, ob der Vorstand die Kompetenz hat, seine verbleibenden Aufgaben als Inhaber bzw. Gesellschafter wirksam wahrzunehmen. Ein Geschäftsführer könnte sich verselbständigen und unkontrolliert handeln. Aus diesen Gründen halten wir die Einrichtung von Aufsichtsräten (die auch Beiräte genannt sein können) für erforderlich. Hierfür sind Persönlichkeiten auszusuchen, die für die Unterstützung und Kontrolle der Geschäftsführung über die notwendige Fachkompetenz verfügen. Die AWO-Mitgliedschaft sollte kein Kriterium sein. Wir halten es für durchaus zweckmäßig, wenn für diese Aufgaben auch externe Persönlichkeiten gewonnen werden können.

    Der Aufsichtsrat übernimmt weitgehende Inhaber- bzw. Gesellschafterfunktionen. Die Formulierung im Diskussionsentwurf, der Aufsichtsrat habe nicht in die operativen Belange und Abläufe des Unternehmens einzugreifen und es sei auf eine strikte Trennung zwischen operativer Verantwortung und kontrollierenden Funktionen zu achten, ist überspitzt und zumindest missverständlich. Richtig ist zwar, dass die operative Verantwortung beim Geschäftsführer liegt. Dem Aufsichtsrat obliegt aber sowohl die Überwachung wie auch die Unterstützung der Geschäftsführung. Der Inhaber/Gesellschafter wird sich auch in seinen Geschäftsführeranstellungsverträgen Entscheidungskompetenzen in wesentlichen Angelegenheiten vorbehalten, die an den Aufsichtsrat delegiert sind. Allerdings sind wir der Auffassung, dass die Kontrolle der Einhaltung programmatischer Unternehmensleitsätze im Sinne der AWO-Werte in erster Linie in der Verantwortung des Vereins liegt. Ein Aufsichtsrat, zumal mit externen Mitgliedern, nimmt wirtschaftliche Aufgaben wahr und sollte hier lediglich unterstützend wirken.

  9. Mit dem 7. Grundsatz ist die Förderung der Jugendverbandsarbeit angesprochen. Zur Diskussion der Verbandsentwicklung sind lediglich organisationspolitische Empfehlungen nicht ausreichend.

In Brandenburg ist eine weitgehende Überalterung der Mitglieder festzustellen. Ein AWO-Jugendwerk besteht nicht mehr. Mit Ausnahme vereinzelter Aktivitäten von Ortsvereinen findet eine freie Jugendarbeit nicht statt. Die These lautet: Es muss eine inhaltliche Diskussion darüber geführt werden, wie in der heutigen Gesellschaft welche Jugendarbeit, die an den Werten der AWO orientiert ist, stattfinden kann. Ein Jugendwerk ohne entsprechend engagierte Jugendliche wird nicht sein.

Potsdam, 7. Juli 2006

16.
Von: Ralf Schröder <ralf.schroeder@ausgeblendet>
Datum: 2006-07-11 12:20:11
Betreff: Verbandsentwicklung

Liebe Freundinnen und Liebe Freunde,

hier ist zu lesen, sich zu den Ergebnisse der Verbandsentwicklug zu äußern. Warum werden nur andere dazu aufgefordert und nicht selbst eine Meinung formuliert ?

Bevor ich meine Ansichten mitteile, möchte ich zunächst dem Bundesvorsitzenden zu seinem Mut gratulieren frischen Wind in die AWO „geblasen“ zu haben. Vor einigen Jahren hätte er mit seiner Grundsatzrede auf der letzten Bundeskonferenz überwiegend ideologielastige Ablehnung erfahren. Obwohl ich nicht alles teile was er als Schlussfolgerungen aus seiner Analyse vorschlägt, so ist die Diskussion über alle Tabus bei der AWO eine ernsthafte Chance die AWO zukunftsfähig zu machen. Ich möchte mich nachfolgend konstruktiv daran beteiligen. Vorrausschicken möchte ich, dass ich auch keine Patentrezepte habe für eine zukünftig erfolgreiche Entwicklung. Ich lasse mich gern auch von besseren Argumenten überzeugen. Mein Beitrag zielt auch in die Richtung, eine Diskussion anzustoßen, zwischen den Regionalkonferenzen.

Zum Schwerpunkt Mitgliederverband (Stand 08.04.06):

Mit vielen Aussagen kann ich durchaus mitgehen da sie der Realität entsprechen. Aber warum überwiegend Ankündigungen ? „Die AWO sollte….müßte…“ Wofür die AWO konkret steht gehört rein. Viele Aussagen stimmen mit den Grundsätzen der Unternehmenspolitik nicht überein bzw. schließen sich sogar aus, z. B. „Die AWO muß sich auf ihre Stärke als Mitgliederverband… mit sozialem Anspruch konzentrieren.“ Dann kann man die Mitgliederebene nicht völlig abkoppeln. In den Grundsätzen 1 und 2 sollten wie bisher die AWO-Grundwerte benannt werden, denn Werte einer Organisation müssen nicht immer kompatibel sein mit der gerade umsetzbaren gesellschaftlichen Realität. Mit dem begrüßenswerten Grundsatz 3 sind dann auch neue einfachere Regelungen zur Mitgliedschaft zu treffen. Der Grundsatz 4 ist richtig, da sollte es aber einen Bezug zur lokalen Ebene geben und wie soll er durch die AWO-Mitgliederebene umgesetzt werden (Hilfe für Dritte, nicht für sich selbst, Gemeinnützigkeit !). Wie sich Grundsatz 5 umsetzen lässt muß noch näher erläutert werden. Die Ideen zur Mitgliedergewinnung im Grundsatz 6 unterstütze ich. Es gibt dafür kein Allheilmittel. Auch die Zielformulierung finde ich gut. Bezüglich Jugendwerk sollten nicht neue Umlagen festgeschrieben werden. Viele Gliederungen besitzen gar keine Beitragseinnahmen. Schon jetzt ist für viele Mitglieder die 13 % Umlage ein Problem da sie nicht transparent erfahren wofür die Mittel konkret verwendet werden (Für mich ist sie kein Problem sondern nachvollziehbar und notwendig). Es gab schon Auflösungen ganzer OVs nur wegen der Umlage. Entscheidener als die Struktur „Jugendwerk“ ist doch vielmehr, findet in den Landkreisen offene AWO-Jugendarbeit an der Basis statt durch Jugendklubs etc. Das sollte formuliert werden, ohne gleich einen (u. U. nicht umsetzbaren) Finanzzwang zu erzeugen. Der Grundsatz 8 ist entbehrlich da es dafür ausreichend gesetzliche Regelungen gibt. Wir sollen doch flexibler werden durch das neue Programm, da passt es schlecht gleich wieder Bürokratie einzuführen (VollKASKO-AWO-Zweckbetrieb bleibt ein Wunschtraum). Woher nehmen wir die ganzen ehrenamtlichen Vorstände, Aufsichtsräte etc. ?

Zum Schwerpunkt Unternehmenspolitik (Stand 20.05.06):

Grundsatz 1: Mit der vorgeschlagenen Neuformulierung kann ich mitgehen. Es ist nun mal Realität.

Grundsatz 2: Dieser Grundsatz sollte ersatzlos gestrichen werden. Fragen zur Haftung und zu Rechtsformen haben in einem Grundsatzprogramm (oder Statut) nichts zu suchen. Übrigens; wer Verantwortung übernimmt, sollte sich für seine Entscheidungen auch verantworten dürfen. Das ist nun mal das Prinzip unserer herrschenden Rechtsordnung. Wer sollte denn sonst die ganze Haftung tragen ? Dass die Führungskräfte entsprechend qualifiziert sind, auch dass gehört gestrichen. Das ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit und gehört auch nicht in ein Programm.

Grundsatz 3:

Wer A sagt muß auch B sagen. Wer sich einerseits für Ausgliederung ausspricht kann nicht hier die Quersubventionierung festschreiben wollen. Das verhindern ohnehin schon heute die meisten Kostenträgervorschriften. Von einer gemeinnützigen Rechtsform in die andere umzuschaufeln ist noch schwieriger (quasi unmöglich). Als Grundsatzinhalt eigentlich auch überflüssig, die benannten Gründe für eine Ausgliederung sollten selbstverständlich sein, das bisherige Statut reicht als Rahmen. Hier wird suggeriert das Ausgründungen an sich schon zu wirtschaftlicheren Strukturen führen. Doch in der BWL ist Minus + Minus nicht Plus. Größe oder Spartenbetrieb ist als Struktur keine Garantie für wirtschaftlichen Erfolg. Sowohl in der Witschaft als auch in der Wohlfahrtspflege gibt es sogar genügend Beispiele das Größe auch zum Scheitern führen kann.

Grundsatz 4: Ist überflüssig. Eine Festschreibung von Modellen oder Strukturen könnte eher sehr schnell zu Problemen führen. Die Zukunft kann nicht heute formuliert werden.

Grundsatz 5:

Streichen. QM kann nicht verordnet werden wie Medizin, es ist ein Prozeß. Ob jeder AWO-Träger die vorgegebene Qualität dann auch von seinem Kostenträger bezahlt kommt ist auch eher zweifelhaft, sollte dann der AWO-Träger den nicht zertifizierbaren Dienst dann abschaffen und die Mitarbeiter entlassen ?

Grundsatz 6: Dieser Grundsatz ist überflüssig. Wer sollte denn sonst Eigentümer werden ? Was ist mit den AWO-Trägern die Minderheits- oder Mehrheitsgesellschafterfunktionen ausüben ? Hier gibt es auch wieder den Versuch, die Ausgliederungen durch Quersubventionierungsabsichtserklärungen zu ergänzen. Das ich nicht falsch verstanden werde, auch ich bin für Ausgliederungen. Aber in überschaubare regional verankerte Zweckbetriebe entsprechend auf der unteren staatlich zuständigen Ebene des SGB II, VIII, XII etc. Unbestimmte Begriffe wie „angemessene Partizipation“ wecken eher Hoffnungen die wahrscheinlich gar nicht erfüllt werden können.

Grundsatz 7:

Das ist gesetzliche und wirtschaftliche Realität und sollte umgesetzt werden. Eine Anmerkung: Alle Risiken der Marktwirtschaft werden wir mit einem VollKASKO-Programm nicht ausschließen können. In einer kapitalistisch geprägten Wirtschafts- und Rechtsordnung sind Insolvenzen /Scheitern nun einmal als fester Bestandteil vorgesehen. Das gabs auch schon bei der AWO und wird es weiter geben (müssen).

Grundsatz 8:

Diesen Grundsatz lehne ich ab. Ehrlicherweise hätte man ihn treffender „Freier Markt für freie AWO-Großunternehmer“ nennen sollen. Was soll das für eine Orientierung sein „ …an den Märkten der Sozialwirtschaft“ ? Der Gebietsschutz sollte bleiben. Anbindung an die Gebietskörperschaften ebenso. Das Einvernehmen mit dem KV sollte Pflicht sein, bei dessen Ablehnung sollte es keine Aktivitäten von außen geben. Für das Unterlaufen der Ablehnung sollte es auch Sanktionen geben die durch den Landesverband umgesetzt werden können. Warum eine Clearingstelle als weiteres Gremium ? Es gibt die Vorstände auf Landes- und Bundesebene sowie die Schiedskommissionen. Konkret sollte ausgeschlossen werden, dass sich mehrere AWO-Träger um eine öffentliche Aufgabe bewerben können. Vorrang sollte hier der KV haben.

Grundsatz 9:

Das dürfte ein frommer Wunsch bleiben wenn man die anderen Punkte vorher umgesetzt hat. Regionale Verankerung geht am besten mit starken wirtschaftlich tragfähigen Kreisverbänden. Der Gesetzgeber geht den Weg der Subsidiarität, wir sollten nicht den umgekehrten Weg gehen. Die Kreisverbände sollten durch Strukturveränderungen gestärkt werden. Warum sind denn Kreisverbände oft nicht wirtschaftlich ? Weil die großen umsatzstarken Angebote nicht bei Ihnen sind. Angesichts der zunehmenden Armutsentwicklung muß die AWO gerade vor Ort lokal mit Diensten präsent sein. Durch bestehende Not ist die AWO 1919 entstanden und das sollte nicht vergessen werden. Das kann durchaus auch eine wirtschaftliche Erfolgsgeschichte werden wenn die AWO auf die gesellschaftliche Entwicklung entsprechend mit lokalen Angeboten reagiert. Innerhalb der KVs sind auch Fachbereiche und Spartenmodelle möglich. Reine Spartengroßbetriebe sind in der Regel auch abhängig von einem oder wenigen Kostenträgern. Bei Änderungen der Rahmenbedingungen (jetzt fast täglich) können sie schnell ins Trudeln geraten. Mit wie viel Beiräten soll denn ein GF eines Spartengroßbetriebes sich abstimmen ? Oder sollen die Beiräte nur Alibifunktion ohne echte Kompetenzen haben ?

13.
Von: Eckehart Peil <e.i.peil@ausgeblendet>
Datum: 2006-06-09 08:55:35
Betreff: Verbandsentwicklung

Bei den bisherigen Vorschlägen zur Verbandsentwicklung drängte sich mir der Verdacht auf, dass die Vereine zu ihrem "Glück", nämlich der Trennung von Unternehmens- und Vereinstätigkeit gezwungen werden sollen, weil die Ehrenamtlichen zu unbedarft sind, die Risiken der Unternehmenstätigkeit zu übersehen. Durch die Worte"kann", besser als "soll", ist das wenigstens am 20.5. etwas besser geworden. Wie soll man noch Ehrenamtliche für die Arbeit in einem Kreisvorstand gewinnen, wenn sie praktisch über keinerlei Einrichtungen mehr unmittelbar bestimmen können? Also bitte alles nur freiwillig und nicht mit irgendwie gearteten Zwang!!, Eckehart Peil, Vorsitzender der AWO Region Hannover

12.
Von: Sven Leist <sven.leist@ausgeblendet>
Datum: 2006-05-30 16:28:20
Betreff: Persönliche Erklärung

Hallo AWO-Freunde aus Schleswig-Holstein,

gegen welche "AWO-Grundsatzpositionen" haben denn unser Vorsitzender und unser Geschäftsführer konkret verstossen ? Ich kenne bei der AWO in diesem Sinne nur die Leitsätze und das Leitbild, z.B. "Freiheit ist die Freiheit eines jeden, auch des Andersdenkenden."

11.
Von: ghj <awo@ausgeblendet>
Datum: 2006-05-29 15:17:37
Betreff: Hartz IV

AWO Schleswig-Holstein: Keine Leistungskürzungen bei Hartz IV 22.05.06 10:00

Die AWO in Schleswig-Holstein lehnt Kürzungen für Arbeitslose im Rahmen der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ab. Damit widerspricht der Landesverband der Auffassung, die der AWO Bundesvorsitzende nach Pressemeldungen vertreten hat.

Die dort formulierten Forderungen nach einer Kürzung der passiven Leistungen sind im Gesamtverband nicht abgestimmt und stehen im Gegensatz zu Grundsatzpositionen der Arbeiterwohlfahrt.

Schon heute sind die Grundsicherungsleistungen und die Rahmenbedingungen der so genannten Hartz IV - Regelungen nicht armutsfest. Eine weitere Kürzung ist nach Auffassung der AWO Schleswig-Holstein unsozial und würde insbeson-dere die Lebenssituation von Kindern in den Bedarfsgemeinschaften weiter ver-schlechtern.

Der AWO Landesvorsitzende Heinz Welbers verwies in diesem Zusammenhang auf die Kampagne „Gemeinsam gegen Kinderarmut“, die die Arbeiterwohlfahrt gemeinsam mit dem Kinderschutzbund, dem Landesjugendring und dem Sozial-verband Deutschland derzeit in Schleswig-Holstein organisiert und unterstrich die Forderung der vier Verbände, zur wirksamen Bekämpfung der Kinderarmut eine eigenständigen Grundsicherung für Kinder in Höhe von 300, - € monatlich einzuführen.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie, die der AWO-Bundesvorstand in Auftrag ge-geben hatte, dokumentiere, dass Einkommensarmut der Familie zu gravierenden Benachteiligungen der Kinder bei Bildung und Ausbildung, zu höheren Gesund-heitsrisiken, zu sozialer Ausgrenzung und zu Vernachlässigung führe. Dabei kon-zentriere sich das Armutsrisiko verstärkt auf Kinder von Eltern, die von Arbeits-losengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe lebten.

10.
Von: Sven Leist <sven.leist@ausgeblendet>
Datum: 2006-05-23 17:08:59
Betreff: SGB II Erklärung

Na endlich geht hier die Diskussion los – zwar nicht wie vorgesehen zum Grundsatzpapier... aber immerhin.

Bleiben wir also bei der persönlichen Erklärung: Ist das jetzt eine andere als die Ursprüngliche ? Zunächst kannte ich ja auch nur die Schlagzeile der Presse. Die hier veröffentliche Erklärung erscheint mir aber durchaus nachvollziehbar und benennt nahezu all die Forderungen die jetzt aus NRW kommen ?!? Was ist also der Dissens ?

Bleibt wohl lediglich der Passus, das neben der Aktivierung auf der einen Seite eine Absenkung passiver Leistungen (aus denen sich ggf. Fehlanreize ergeben) einhergehen muss. Nun, sollte im ersten Schritt das hehre Ziel von mehr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für die Betroffenen wirklich erreicht werden, ist dann Schritt zwei nicht nur folgerichtig ?

Ich finde es gut, das die „persönlichen“ Erklärer den Finger auf die offene Wunde gelegt haben. Die jetzige Praxis führt jedenfalls in die Sackgasse – de facto sind die Kommunen schon jetzt handlungsunfähig und auch andere wichtige soziale Bereiche sind in Gefahr im Sog der auswuchernden SGB II Kosten an den Rand gedrängt zu werden.

PS: Wann startet hier die Diskussion zum Grundsatzpapier ;-)

9.
Von: Elke Zebedies <awoschuldnerb@ausgeblendet>
Datum: 2006-05-23 15:03:19
Betreff: ALG II und "Persönliche Stellungnahme"

Scheinbar wissen die Vorstände der Wohlfahrtsverbände überhaupt nicht, wie sich Lebenswirklichkeit der ALG II - Empfänger darstellt, für die ich auch in unserer Schuldnerberatungsstelle arbeite.

Wenn man im letzten Absatz der "Persönlichen Stellungnahme" fordert, "...das Leistungsrecht so zu schärfen, dass Anreize im Mittelpunkt stehen und die Leistungen auf die tatsächlich Bedürftigen konzentriert werden", könnte man annehmen, man habe es mit Autoren zu tun, die man eher der neoliberalen Ecke zuordnet.

In diesem Jahr gab es bereits zwei Gesetzesverschärfungen betreffend des SGB II. Die letzte gerade in der letzten Woche mit dem sogenannten "Optimierungsgesetz". Gleichzeitig hat die Bundesregierung mit den verabschiedeten Steuergesetzen kräftig in die Taschen der Bürger gelangt. Der Wegfall der Kilometerpauschale, des Kindergeldes für die über 25-jährigen und Vieles mehr steht noch aus.

Angesichts der gesamten Schröpfungen zur Stopfung von Haushaltslöchern und einer ständig nach unten gehenden Lohnspirale hätte ich mir von unserem Bundesverband und der aktuellen Situation gewünscht, dass er sich für einen Mindestlohn einsetzt ebenso wie für die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Elke Zebedies

8.
Von: Bernd Sievers, AWO-Vors. in Schwerin <bernd-sievers@ausgeblendet>
Datum: 2006-05-23 13:07:42
Betreff: Persönliche Erklärungen AWO-Vors. Schmidt und AWO-GF Brückers zu Hartz IV

Der Text der perönlichen Erklärung wurden offensichtlich zwischen den verschiedenen Autoren so lange "abgestimmt" bis er heillos verkürzt und damit missverständlich war. Die üblichen Verdächtigen - auch in der AWO! - sollten sich bitte nicht wieder gleich so aufregen. Nehmen wir doch den Brief als Anstoß und die einzelnen Aussagen detailliert zur Brust - und siehe da, da gibt es einiges Wahres zu lesen. Liebe AWO-Freunde aus NRW: Schön, jetzt habt Ihr laut gepfiffen und Dampf abgelassen. Der Druck im Kopf lässt nach und Mund und Stimmbänder dürften jetzt wieder frei sein für eine ausführliche Diskussion, die uns zu einer AWO-Position führt. Die sollte dann detailliert und griffig sein - und hoffentlich tragfähig... In Bonn in der AWO-Themenkonferenz am 20.05. hat ein AWO-GF gesagt, er will seine AWO-Ideologie bewahren - nur schaffen Ideologien leider keine Arbeit.

7.
Von: qe <awo@ausgeblendet>
Datum: 2006-05-23 12:08:46
Betreff: Hartz IV Kürzungen

Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt in NRW Geschäftsstelle Rhonestraße 2a 50765 Köln Telefon 02 21 / 579 98-174 Telefax 02 21 / 579 98-160 LAG-AWO-NRW@awo-mittelrhein.de www.awo-nrw.de LAG AWO NRW LAG AWO NRW Geschäftsstelle Rhonestraße 2a 50765 Köln Empfänger lt. Verteiler PRESSEMITTEILUNG Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt NRW (LAG AWO NRW) lehnt Leistungskürzungen bei Hartz IV ab Die AWO in NRW widerspricht der von der Presse aufgegriffenen „persönlichen Erklärung" des AWO Bundesvorsitzenden zur Reform des SGB II vom 15.05.2006 und erklärt: Die vier Spitzenverbände der AWO in NRW lehnen eine Kürzung der passiven Leistungen im SGB II als nicht zielführend und unsozial strikt ab. Der Inhalt der "persönlichen Erklärung" widerspricht den Grundpositionen der Arbeiterwohlfahrt und stellt keine in der AWO abgestimmte Position dar. Wenn auch die in der Erklärung vorgenommene kritische Auseinandersetzung mit der Umsetzung der Reform in einigen Punkten geteilt wird, so bleibt es dabei: Durch Leistungskürzungen und Ausweitung der sanktionsbewährten Tatbestände wird man der eigentlichen Problemursache Arbeitslosigkeit nicht gerecht. Die LAG AWO NRW tritt für eine effektive Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch verstärkte aktive Arbeitsmarktpolitik und durch die Schaffung eines staatlich geförderten speziellen Arbeitsmarktes für besonders Benachteiligte ein. Köln, 19.05.2006 (-gs-) (1.119 Zeichen) V.i.S.d.P.: Andreas Johnsen AWO LAG NRW Redaktion: Georg Schmitz 0221/57998-182 georg.schmitz@awo-mittelrhein.de Bank für Sozialwirtschaft Konto-Nr. BLZ 370 205 00 60 602/00

6.
Von: Burkhard Teuber <Burkhard.Teuber@ausgeblendet>
Datum: 2006-05-22 09:09:45
Betreff: persönliche Erklärung SGB II

Nachfolgende E-Mail haben wir erhalten. Die Mail spricht für sich, insofern können wir uns einen Kommentar ersparen. ..... Sie sind "Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege"?

Das war wohl mal. Heute müsste man eher "Spitzbubenverband" sagen, wenn es nicht eine Verharmlosung wäre: http://onwirtschaft.t-online.de/c/79/32/72/7932724.html

Wenn die Politik so eine brachiale Art hat, die Bedürfnisse der Menschen zu untergraben und ganze Bevölkerungsgruppen vom Gemeinwohl ausschließt, dann ist das inzwischen leider nicht mehr erstaunlich. Dass die Diakonie hingegen weitere Einschnitte in der sozialen Landschaft begrüßt, ist entsetzlich und nicht zu billigen!

  1. F....( Unterschrift gekürzt)
  2. S. Fragen Sie mich bloss nicht mehr nach Spenden!!
5.
Von: sandra <sandra@ausgeblendet>
Datum: 2006-05-19 13:45:46
Betreff: Hartz IV Kürzungen der Leistungen

Wohlfahrt fürs Kapital - auf Kosten der Ausgebeuteten, Abservierten und Armen! 500 Euro Kopfgeld pro Ein-Euro-Jobber - massives Absenken der Gehälter für reguläre Kräfte auf Armenniveau und Stellenabbau - man hat ja die dummen Sklaven! Sie sollten sich schämen. Ich werde jedenfalls nichts mehr Spenden. Einem Verein, deren Vertreter nichts hören und sehen wollen, im Fantasialand leben und die Realität nicht mehr wahrnehmen - nein Danke! Sie sollten einmal selbst versuchen, von 345 Euro im Monat alle Kosten bis auf Miete und Heizkostenanteil zu bestreiten. Das ist so gut wie unmöglich bei den ständig massiv steigenden Kosten. Diese Ignoranz und Arroganz ist zum Kotzen!

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