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Letzte Änderung am 12.05.2008
 
 

Schwangerschaftsberatung AWO

Alles auf einen Blick:
Die Schwangerschaftsberatung der Arbeiterwohlfahrt

Allgemeines zur Schwangerschaftsberatung bei der AWO

Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) haben Sie das Recht auf Beratung in anerkannten Beratungsstellen, wenn es um Sexualaufklärung, Verhütung, Schwangerschaftskonfliktberatung oder Familienplanung geht.

In ihrer Beratungsarbeit geht die AWO - entsprechend ihren Grundwerten - vom Selbstbestimmungsrecht und der Selbstverantwortung der zu beratenden Frauen und Männer aus.

Um der Vielschichtigkeit der Problemstellungen bei Fragen zur Sexualität, Familienplanung, Schwangerschaft sowie bei Schwangerschaftskonflikten Rechnung tragen zu können, vertritt die AWO, als Träger vielfältiger Einrichtungen (Schuldner-, Erziehungs-, Migrantionsberatung, Kindertageseinrichtungen, Frauenhäuser u.a.) ein integratives Beratungskonzept.

Die AWO bietet professionelle Beratung zu allen Bereichen, die eine Schwangerschaft mittelbar und unmittelbar berühren (§§ 5,6 und 2 SchKG).

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen stehen unter Schweigepflicht.

Wenn Sie es wünschen, muss die Beratung mit der Beraterin/dem Berater anonym durchgeführt werden.

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