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Letzte Änderung am 14.05.2008

Kinderförderungsgesetz / SGB VIII

AWO warnt vor Billiglösungen

Berlin. - Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat einen ersten Entwurf zur Novellierung des SGB VIII (KiFöG) vorgelegt. Mit der Gesetzesinitiative soll der quantitative und qualitative Ausbau von Einrichtungen und Tagespflege für ein- bis dreijährige Kinder realisiert werden. Dieser Ausbau darf aus Sicht der AWO keinesfalls durch Billiglösungen umgesetzt werden.

"Gerade bei den Ein- bis Dreijährigen bedarf es qualitativ anspruchsvoller bundeseinheitlicher Standards", fordert die stellv. Geschäftsführerin der AWO, Ilsa Diller-Murschall. Außerdem müssten Verfahren gelten, die diese Standards überprüfbar machen. Darin engagiert sich die AWO seit Jahren im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems.

Die AWO warnt in diesem Zusammenhang vor Anbietern in nicht gemeinnütziger Trägerschaft, die ausschließlich kommerzielle Interessen verfolgen und auf diesen Markt drängen. Gemeinwohl orientierte Träger zeichnen sich von ihrer Unternehmensphilosophie her durch Wertegebundenheit aus. Nicht zuletzt deshalb unterliegen Schulen aus sozialgesellschaftlichen Gründen ganz überwiegend einer öffentlich gemeinwohlorientierten Trägerschaft.

Bildung sichert die Zukunft und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Bildung, Betreuung und Erziehung, auch und gerade der Jüngsten, darf daher nicht der Quotenerfüllung zum Platzausbau oder reiner Gewinnmaximierung geopfert werden.


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