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Letzte Änderung am 09.05.2008

AWO: Wir brauchen Klarheit in der Prüfung von Pflege

Viele betroffene Menschen sind durch immer wiederkehrende Horroszenarien in Pflegefragen verunsichert. Ziel eines aktuellen Gesetzentwurfes der Bundesregierung zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes ist es, zukünftig Qualitätsberichte über die erbrachten Leistungen von Pflegeeinrichtungen und deren Qualität zu veröffentlichen. "Die AWO fordert daher die Schaffung gemeinsamer Grundlagen für die Systematik und Inhalte künftiger Qualitätsberichte", so der AWO-Bundesgeschäftsführer Rainer Brückers.

Allen Qualitätsprüfungen ist derzeit gemein, dass ihre Prüfschwerpunkte und damit auch die Prüfergebnisse in den Bereichen Struktur- und Prozessqualität liegen. "Gerade für Laien ist es aber schwierig, die Wirkungen von Struktur- und Prozessqualität auf die erfahrbare Pflege- und Lebensqualität einzuschätzen" betont Brückers. Ergebnisqualität und vor allem Lebensqualität werde bisher nur in Ansätzen im Rahmen der Qualitätsprüfungen erhoben. Dies sei verbraucherunfreundlich. Zumal auch noch keine wissenschaftlich fundierten und allgemein anerkannten Indikatoren für die Darstellung von Ergebnis- und Lebensqualität bestünden. Von daher könne auch die Entwicklung einer transparenten Qualitätsberichterstattung nur im Rahmen eines gestuften Entwicklungs- und Umsetzungsprogramms erfolgen.

Die Forderungen der AWO sehen die Beteiligungen von unabhängigen Verbraucherorganisationen, Berufsverbänden sowie dem Medizinischen Dienst vor. Den veröffentlichten Berichten sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK) sowie gleichwertige Prüfergebnisse zugrunde zu legen.

Prinzipiell "müssen alle Beteiligten künftig das Interesse verfolgen, die Betroffenen nicht noch weiter zu verunsichern, sondern ihnen vielmehr ein transparentes Pflegeangebot mit entsprechenden Qualitätsmerkmalen anzubieten", fordert der AWO-Bundesgeschäftsführer Brückers.

Die Grundlagen für die Systematik und Inhalte künftiger Qualitätsberichte wurden von den Verbänden der Leistungserbringer der Freien Wohlfahrtspflege, der privaten und der kommunalen Anbieter auf Bundesebene gemeinsam entwickelt.


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