AWO: Arbeitslose Menschen brauchen verlässliche Betreuung!
"Der Gesetzgeber sollte nun rasch innerhalb der vorgegebenen Dreijahresfrist eine rechtssichere und optimale Betreuungsregelung für langzeitarbeitslose Menschen in Deutschland finden", betonte der AWO Bundesgeschäftsführer Rainer Brückers in ersten Stellungnahme nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die Mischverwaltung von der Arbeitsgemeinschaften (sog. Argen) für teilweise verfassungswidrig einstuft.
"Es bringt jetzt herzlich wenig, sich in gegenseitigen Schuldzuweisungen zu üben und das Thema für Wahlkämpfe zu missbrauchen", so Brückers. Vielmehr müsse nun ein Betreuungskonzept entwickelt werden, wonach die Betroffenen weiterhin Beratung und Hilfe aus einer Hand erhielten. "Wenn in diesem Zusammenhang Arbeitsvermittlung und Förderung im Zentrum der zu bewältigenden Aufgaben stehen, dann brauchen wir eine funktionstüchtige zentrale Institution, die das organisiert und koordiniert", betont Brückers. "Auf keinen Fall dürfen wir wieder in die Zeit vor den Arbeitsmarktreformen zurückfallen, als viele Betroffene vergeblich auf eine angemessene Betreuungsleistung hofften", unterstreicht der AWO-Bundesgeschäftsführer.