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... Die unselbstständige Stiftung ist in ihrer Fördertätigkeit von der Marie-Juchacz-Stiftung unabhängig, hat eine eigene Stiftungssatzung und einen eigenen Namen.

Der Stiftungsfonds wird durch einen Vertrag zwischen dem Einzahler und der Stiftung sowie das Übertragen der Vermögensmasse errichtet. Das gestiftete Vermögen geht in das Eigentum der Stiftung über, wird aber getrennt verwaltet und darf nur für einen bestimmten Zweck ausgegeben werden.

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