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Der
Vorstand Der Vorstand wird für vier Jahre berufen und besteht aus höchstens drei Personen. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Der Vorstand vertritt die Stiftung vor Gericht, entscheidet über die Verwendung der Stiftungs-mittel und verwaltet das Stiftungsvermögen.
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