Für Zustifter
Für Stiftungsgründer
Stiftungsorgane & Mitglieder
- Der Stiftungsrat
- Der Vorstand
- Der Anlageausschuss
Impressum/Kontakt

Zurück zur Marie Juchacz-Stiftung
Zurück zum AWO Bundesverband
Der Anlageausschuss
Der Anlageausschuss berät und beschließt für den Stiftungs-rat und den Stiftungsvorstand verbindlich die Richtlinien zur Vermögensverwaltung. Er besteht aus einem vom Stiftungsrat benannten Mitglied sowie je einem Vertreter von treu-händerisch verwalteten, rechtlich selbstständigen oder unselbstständigen Stiftungen sowie Fonds, soweit diese im Einzelfall ein Grundkapital von mehr als 100.000,- Euro haben. Der Anlageausschuss legt die Vermögensverwaltung für den Stiftungsrat und den Vorstand fest.

Hans-Peter Niemeier
Karsten Wolf