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Der
Anlageausschuss Der Anlageausschuss berät und beschließt für den Stiftungs-rat und den Stiftungsvorstand verbindlich die Richtlinien zur Vermögensverwaltung. Er besteht aus einem vom Stiftungsrat benannten Mitglied sowie je einem Vertreter von treu-händerisch verwalteten, rechtlich selbstständigen oder unselbstständigen Stiftungen sowie Fonds, soweit diese im Einzelfall ein Grundkapital von mehr als 100.000,- Euro haben. Der Anlageausschuss legt die Vermögensverwaltung für den Stiftungsrat und den Vorstand fest. Hans-Peter Niemeier Karsten Wolf |
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