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Der
Stiftungsrat Der Stiftungsrat besteht aus drei für vier Jahre vom AWO-Bundesverband e.V. berufenen Mitgliedern und aus zwei Personen mit besonderen Kenntnissen und spezifischer Erfahrung im Bereich der Arbeit im Wohlfahrts- oder Finanzwesen. Der Stiftungsrat arbeitet ehrenamtlich. Er entscheidet über die Richtlinien der Fördertätigkeit, beruft die Vorstandsmitglieder und genehmigt den Haushalts- und Wirtschaftsplan. Der Stiftungsrat nimmt außerdem den Jahresbericht und den Jahresabschluss entgegen. Wilhelm Schmidt (Vorsitzender) Wolfgang Altenbernd Jörg Busatta Rudi Frick Max von Heckel |
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