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Kommentar der Woche

Von: Wolfgang Stadler

 

Kommentar vom
AWO Bundesvorsitzenden Wolfgang Stadler

Die Rentenversicherung muss mehr leisten als die bloße Vermeidung von Altersarmut. Dies gerät bei der wichtigen Diskussion um die Bekämpfung von Altersarmut leider zu oft in Vergessenheit. Ein Durchschnittsverdiener muss derzeit rund 29 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen, um im Alter zumindest eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu enthalten. Versicherte mit unterdurchschnittlichem Verdienst müssen entsprechend länger einzahlen. Aufgrund der kontinuierlichen Absenkung des Rentenniveaus werden alle Versicherten länger in die Rentenversicherung einzahlen müssen, bis ihnen wenigstens eine Rente in Höhe der Grundsicherung zusteht. Dies sind Umstände, die nicht hinzunehmen sind.

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, Hilfebedürftigen – unabhängig von jedweden Beitragsvorleistungen – ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. Diese Aufgabe wird in unserem Sozialsystem durch die steuerfinanzierte Grundsicherung erfüllt. Wenn aber die Grundsicherung auch ohne Beitragsvorleistungen gewährt wird, dann erwarten Pflichtversicherte in der Rentenversicherung zu Recht, dass sie für ihre Pflichtbeiträge eine Alterssicherung erhalten, die mehr absichert als das reine Existenzminimum. Ansonsten würde die Rentenversicherung an Akzeptanz verlieren. Denn die Versicherten würden ihre Pflichtbeiträge als „verlorene Zwangsbeiträge ohne einen Mehrwert für die Alterssicherung“ betrachten.

Der neue Bundestag muss sich deshalb dringend der Frage stellen, wie der Abstand von Rentenversicherung und Grundsicherung vor allem bei Geringverdienenden sichergestellt werden kann. In der Rentenpolitik wird seit langem über unterschiedliche Konzepte für zusätzliche Leistungen diskutiert. Es ist nun an der Zeit, eine Entscheidung zu treffen.

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