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27.10.2016 | Pressemitteilung

AWO unterstützt Appell gegen Diskriminierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Von: Mona Finder

 

Anlässlich der heute und morgen tagenden Ministerpräsident*innenkonferenz  fordert die AWO gemeinsam mit über 40 Organisationen Standards der Jugendhilfe zu erhalten und stellt sich entschieden gegen eine folgenreiche Diskriminierung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF).

Der Appell richtet sich gegen einen Beschlussvorschlag des Freistaats Bayern. Darin fordert Bayern die Standardabsenkung und Kostenreduzierung für die Gruppe der UMF, indem für diese die kostengünstigere Leistung „Jugendwohnen“ vorrangig sein soll. Ferner wird eine generelle Kappung der Jugendhilfeleistungen ab Volljährigkeit angestrebt. Erste Integrationserfolge würden damit zunichte gemacht.

Eine Absenkung von Jugendhilfestandards stellt ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar.

Wolfgang Stadler, AWO-Vorstand

Hierzu erklärt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler: „Eine Absenkung von Jugendhilfestandards für die Gruppe der UMFs stellt ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar und hemmt die Integration vieler Kinder und Jugendlicher, die alleine nach Deutschland gekommen sind. Die AWO unterstützt den Appell der AGJ und des DIJuF und reiht sich in das breite Bündnis von Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsverbänden und Wissenschaft mit ein.  Dieser Vorschlag aus Bayern steht dem Grundsatz der bedarfsgerechten und individuellen Förderung und Erziehung eines jeden jungen Menschen entgegen. Der Vorstoß ist geleitet von der Fehlannahme, dass minderjährige Flüchtlinge, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind, per se selbstständiger und eigenverantwortlicher seien als andere Kinder und Jugendliche. Die Praxiserfahrung hat hingegen gezeigt, dass oft das Gegenteil der Fall ist, zumal die alltägliche Integration erhebliche Herausforderungen mit sich bringt.

Im Übrigen sind Bestrebungen, die Jugendhilfeleistungen ab Volljährigkeit zu kappen nicht nur volkswirtschaftlich kurzsichtig – die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass in der Jugendhilfe das Ziel der Verselbstständigung selten mit dem 18. Geburtstag erreicht wird. Die jungen Volljährigen können wir daher nicht im Stich lassen.“

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