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08.08.2017 | Pressemitteilung

AWO lehnt pauschalen Ausschluss bei Blutspenden ab

Von: Mona Finder

 

Zur aktuellen Diskussion um die Lockerung der Vorschriften zur Blutspende durch die Bundesärztekammer erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Wir begrüßen, dass sich die Bundesärztekammer diesem Thema angenommen hat. Der pauschale Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben, ist jedoch nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht haltbar. Die derzeitige Praxis, diese Personengruppe pauschal unter einer Risikogruppe zusammenzufassen, stellt eine klare Diskriminierung dar. Entscheidend darf nicht die sexuelle Orientierung, sondern das individuelle Risikoverhalten von potenziellen Blutspendenden sein.

Abgesehen von ihrer nicht hinnehmbaren Diskriminierung verfehlt die Novellierung damit auch die Möglichkeit, mehr Blutspenden zu gewinnen. Der Bedarf an Blutspenden wird in einer alternden Gesellschaft aber weiter zunehmen. Derzeit sind etwa 8 von 10 Menschen in ihrem Leben mindestens einmal auf fremdes Blut angewiesen, das durch Blutspenden gewonnen wird.

Die jetzige Lockerung des bisher pauschalen Ausschlusses zementiert eine klare Ungleichbehandlung von potentiellen Blutspendenden. Statt Personengruppen pauschal von der Blutspende auszuschließen, sollte vielmehr das individuelle Risikoverhalten berücksichtigt werden. Einen Generalverdacht einer bestimmten Personengruppe lehnt die AWO entschieden ab.“

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