Zivildienst

Nach dem Gesetz über den Zivildienst sollen junge Männer, die den Dienst mit der Waffe verweigern, während ihres Zivildienstes Aufgaben für das Allgemeinwohl übernehmen, vorrangig im sozialen Bereich. "Zivis" sind für die von ihnen betreuten Menschen wichtige Helfer und für die AWO-Dienststellen eine wertvolle Unterstützung. Für ihren Dienst am Menschen werden sie in den AWO-Zivildienstschulen vorbereitet.

Einsatzbereiche

  • Pflege- und Betreuungsdienste (direkte Hilfe am Menschen),
  • Hausmeister-, handwerkliche oder technische Hilfstätigkeiten,
  • Gärtnerische und landwirtschaftliche Tätigkeiten,
  • Kaufmännische, Verwaltungs- oder vergleichbare Tätigkeiten,
  • Versorgungstätigkeiten,
  • Kraftfahrdienste,
  • Mobiler Sozialer Hilfsdienst (MSHD) (stundenweise Betreuung von älteren, leicht Behinderten zu Hause) und
  • Individuelle Schwerstbehinderten-Betreuung (ISB).

Zivildienstplätze

Die Beratung und Vermittlung von Zivildienstplätzen erfolgt bundesweit über unsere 10 Zivildienst-Verwaltungsstellen in den Landes- und Bezirksverbänden.

Daneben steht auch auf der Homepage des Bundesamtes für Zivildienst (BAZ) eine Vermittlungsbörse mit einer Übersicht verfügbarer ZD-Plätze zur Verfügung, an der sich auch die Arbeiterwohlfahrt beteiligt. Es besteht die Möglichkeit, sich hier direkt über freie Plätze bei der AWO in verschiedenen Regionen zu informieren.

Links zu den Zivildienst-Kontaktstellen der AWO:

Link zum Bundesamt für Zivildienst:

Logo vom Bundesamt für Zivildienst

Vor Kontaktaufnahme mit einer Zivildienst-Verwaltungsstelle sollten Sie nachfolgende Angaben möglichst vollständig machen, da die Mitarbeiter/-innen nur dann gezielt einen Platz suchen bzw. vermitteln können, wenn Sie folgende Fragen beantworten können:

  • Datum der rechtskräftigen Anerkennung als KDV,
  • Vorgesehener / gewünschter Einberufungstermin,
  • Gewünschter Einsatzbereich,
  • Gewünschter Einsatzort (Heimschläfer oder mit Unterkunftsplatz),
  • Verwendungsausschlüsse (Tauglichkeitsgrad des Musterungsbescheides),
  • Führerschein (Wenn ja, seit wann?) und
  • Ausbildung / Schulbildung / besondere Kenntnisse.

 

Adressen

Informationen über Einsatzmöglichkeiten und Plätze für die Ableistung des Zivildienstes erhalten Sie über unsere 10 Zivildienstverwaltungsstellen:

  

LandVerbandE-Mail

Schleswig-Holstein

Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

zivildienstverwaltung[at]awo-sh.de

Hamburg

Landesverband Hamburg e.V.

zivildienstverwaltung[at]awo-hamburg.de

Niedersachsen, Bremen

Bezirksverband Weser-Ems e.V.

zivildienst[at]awo-ol.de

Berlin,
Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen-Anhalt,
Sachsen,
Thüringen

Für diese Bundesländer ist im Rahmen der Übertragung von Verwaltungsaufgaben im Zivildienst die Geschäftsstelle des Landesverbandes Berlin zuständig.

awo.zivi.berlin[at]web.de

Nordrhein-Westfalen

Bezirksverband Westl. Westfalen

roswitha.geisler[at]awo-ww.de

Niederrhein/Rheinland

Bezirksverband Niederrhein e.V.

marion.krueger[at]awo-niederrhein.de

Hessen

Bezirksverband Hessen-Süd e.V.

bv-post[at]awo-hessensued.de

Rheinland-Pfalz, Saarland

Landesverband Saarland e.V.

dwollscheidt[at]lvsaarland.awo.org

Baden-Württemberg

Bezirksverband Baden e.V.

zivildienst[at]awo-baden.de

Bayern

Landesverband Bayern e.V.

brigitte.tiator[at]bayern.awo.de

 

 Kontakt Bundesverband, E-Mail: sandra.baeskow[at]awo.org

 

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