Erziehungshilfen

Erziehungshilfen in der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

Die Kinder- und Jugendhilfe berät und unterstützt Familien und Erziehungsberechtigte bei ihren vielfältigen Erziehungsaufgaben und Problemlagen. Die Facheinrichtungen und Dienste tragen dazu bei, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, sie vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und positive Lebensbedingungen für sie und die Familien zu schaffen oder zu erhalten.

Gewünschte und gelingende Hilfe erfordert oft die gute Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen oder weiteren Fachdiensten und Professionen. Dabei wird der Datenschutz gewährleistet (Vertraulichkeit); die Verantwortung bleibt grundsätzlich bei den Erziehungsberechtigten mit ihren Kindern und Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen.

Auf ihr Verlangen und bei Bedarf werden notwendige erzieherische Hilfen geleistet wie z.B. Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII), oder in einem Hilfeplan vereinbart, wie z. B. Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31), Wohngruppen-Unterbringung (§ 34), Tagesgruppe (§ 32) oder Heinerziehung (§34).

Die Ausrichtung am erzieherischen Bedarf der Familie führt im Einvernehmen mit den Leistungsberechtigten (Eltern mit ihren Kindern sowie jungen Erwachsenen) zur Vereinbarung passgenauer flexibler Hilfen. Ohne die aktive Zusammenarbeit zwischen Fachkräften und Leistungsberechtigten kann Hilfe kaum gelingen.

Die geeignete Hilfe wird u.a. bei der AWO von Fachkräften nach hohen fachlichen Standards und kostenfrei (Beratung) bzw. nach gesetzlich festgelegten und gestaffelten Beteiligungssätzen geleistet.

Weitere Auskunft erhalten Sie bei der örtlichen Arbeiterwohlfahrt und ihren Einrichtungen sowie dem zuständigen Jugendamt und seinen Einrichtungen.

Hilfe zur Erziehung

Das Arbeitsfeld der Hilfe zur Erziehung ist ein Teilbereich der Jugendhilfe. Es umfasst ein differenziertes Angebot von Leistungen und Hilfen nach den §§ 27 ff. des 8. Sozialgesetzbuches. Dazu gehören u.a. die Sozialpädagogischer Familienhilfe, Erziehungsberatung, Tagesgruppen, familiärer Pflegestellen oder Wohngruppen für Jugendlichen aber auch z. B. Bildungs- und Trainingsmaßnahmen für Eltern, Kinder und Jugendliche sowie viele andere beratende und unterstützende Hilfen.

Bedarfsorientierte und flexible Ausgestaltung der Hilfe ist oberste Priorität bei der Entscheidung über die angemessene Leistung im Einzelfall, denn es hilft nur das, was genau passt. Dabei steht die Beteiligung der Eltern, Kinder und Jugendlichen bei der Entscheidung über die "richtige" Hilfe im Vordergrund, soweit nicht Maßnahmen zum Schutz von Kindern getroffen werden müssen.

Das Zusammenwirken vieler Beteiligter ermöglicht häufig erst ein gelingendes Aufwachsen, so dass die Kooperation mit Eltern, Schulen, Ärzten, Tageseinrichtungen für Kinder, Vereinen etc. oberstes Gebot ist.

Informationen über konkrete Angebote vor Ort erhalten Sie über die örtlichen Jugendämter oder bei den mehr als 1000 Einrichtungen und Diensten der erzieherischen Hilfen bei den Bezirks- oder Kreisverbänden der Arbeiterwohlfahrt.

Lesen Sie hierzu auch unsere Standpunkte/Positionen:

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