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Frauen gehören an den Herd! Mädchen stricken ganz gerne! Aber eigentlich stimmt das nicht.
Natürlich steht die Gleichberechtigung der Geschlechter im Grundgesetz. Aber wie kam sie dahin? In erster Linie durch Frauen wie Marie Juchacz. Sie gehörte zu den Frauen, die sich Anfang des 20. Jahrhunderts für das aktive und passive Wahlrecht der Frauen einsetzten. Wer wählen kann, kann mitbestimmen.
Doch auch an der Schwelle zum 21. Jahrhundert ist für Frauen das politische Ziel einer gleichberechtigten aktiven Teilhabe in der Gesellschaft noch nicht verwirklicht. Armut in Deutschland zum Beispiel ist größtenteils weiblich. Dies gilt im besonderen Maße für allein erziehende Mütter und ihre Kinder. Mit ihren vielseitigen Angeboten will die AWO einen Beitrag zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft leisten. Das Grundverständnis für diese Arbeit erwächst aus der Solidarität mit Frauen.
Sexualitäts- und Schwangerschaftsberatungsstellen, frauenspezifische Gesundheitsangebote wie Mutter-Kind-Kuren, internationale Begegnungszentren und Beratungsstellen für Migrantinnen, Frauenhäuser, Mädchenhäuser, Beratung und Hilfe für Frauen gehören daher zu den sozialen Dienstleistungen der AWO.
Ihre Ansprechpatrnerin beim AWO Bundesverband ist Frau Claudia Lissewski, E-Mail: claudia.lissewski[at]awo.org

