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29.11.2018 | Pressemitteilung

AWO würdigt Engagement von Menschen mit Behinderungen und fordert gesetzliche Änderungen

Von: verantwortlich Mona Finder

 

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember würdigt die AWO deren Engagement und fordert gleichzeitig gesetzliche Nachbesserungen. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt dazu: „Der wertvolle Beitrag, den engagierte Menschen mit Behinderungen zum allgemeinen Wohl und zur Vielfalt Deutschlands und der Welt leisten, wird viel zu wenig gewürdigt. Trotz aller gesetzlichen und gesellschaftlichen Fortschritte besteht aus Sicht der AWO weiterhin großer Handlungsbedarf, um die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen umzusetzen.“

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland gemäß Art 29 dazu, im politischen und öffentlichen Leben ein barrierefreies Umfeld zu fördern. Menschen mit Behinderungen soll es ermöglicht werden, sich gleichberechtigt und umfassend an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten zu beteiligen. Das umfasst neben dem Recht zu wählen und gewählt zu werden auch die ehrenamtliche Mitarbeit in Verbänden, wie der AWO, in Parteien oder bei sonstigen Interessensvertretungen.

 

Vor diesem Hintergrund kritisiert die AWO die gesetzliche Neuregelung im Bundesteilhabegesetz, die bürgerschaftliches Engagement zusätzlich erschweren. Ab dem Jahr 2020 sollen Menschen mit Behinderungen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, aber dafür Assistenz benötigen, zuerst in ihrem privaten Umfeld um unentgeldliche Unterstützung bitten. „Menschen mit Behinderungen, die sich engagieren wollen, werden zu Bittstellern degradiert. Anstatt individuelles und selbstbestimmtes Engagement zu fördern, werden zusätzliche Barrieren und unnötige Abhängigkeiten geschaffen. Die AWO fordert auch für Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, sich selbstbestimmt und gleichberechtigt engagieren zu können“, betont Brigitte Döcker.

 

Darüber hinaus fordert die AWO die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz sowie im Europawahlgesetz ersatzlos zu streichen. „Unser Grundgesetz garantiert allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht zu wählen und gewählt zu werden. Dennoch wird dieses hoheitliche Grundrecht vielen behinderten Menschen vorenthalten“, kritisiert Döcker abschließend.

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