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AWO erringt Urteil gegen Ausschreibungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit
Bundeskartellamt rügt unzumutbares Risiko für Träger von Jugendberufshilfemaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit
"Wir begrüßen dieses wegweisende Urteil, das der Bundesagentur für Arbeit untersagt, das wirtschaftliche Risiko von Berufsbildungsmaßnahmen allein auf die Träger abzuwälzen", kommentiert AWO-Bundesvorsitzender Rainer Brückers das Urteil der Vergabekammer des Bundeskartellamtes vom 29. Juni. Die Richter gaben dem vom AWO Bundesverband unterstützten Nachprüfungsantrag des AWO-Trägers ZAQ Oberhausen in vollem Umfang statt und kritisierten die "einseitige Tendenz" der BA Ausschreibungen, das Risiko zunehmend auf die Projektträger zu verlagern und damit das "ungewöhnliche Wagnis" für die Anbieter, denen auf dieser Grundlage eine Angebotskalkulation "nicht mehr zumutbar" sei.
Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, da die BA darauf verzichtete, beim OLG Düsseldorf Beschwerde einzulegen.
"Somit ist die BA gezwungen, bei künftigen Ausschreibungen von Berufsbildungsmaßnahmen das wirtschaftliche Risiko so zu streuen, dass die Träger nicht die Dummen sind", erläutert AWO-Chef Brückers.
Bislang hat die BA nur eine 60prozentige Kostenübernahme garantiert für Orientierungskurse, die Arbeitslose und Jugendliche fit für eine Ausbildung und den Arbeitsmarkt machen sollen. Diese Kurse bieten eine persönliche Eignungsfeststellung und Erprobung für eine ganze Palette von Ausbildungsmöglichkeiten etwa im Metallbereich, Gärtnerei, Malerei oder Büro. Dafür darf die BA den Trägern nun nicht mehr eine unkalkulierbare Pauschale anbieten, sondern muss beispielsweise die Regelungen zu den Fahrtkosten und der variablen Teilnahmedauer zwischen 3 und 9 Monaten nachbessern.
Kontakt E-Mail: karin.deckenbach[at]awo.org


