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AWO fordert Innenminister auf, endlich ein echtes Bleiberecht zu schaffen
"Die Folgekosten der Verweigerung von Bildung und Arbeit sind viel teurer"
"Die pure Verlängerung eines inhumanen und sozialpolitisch absurden Systems ist keine Lösung des drängenden Problems", mahnt der AWO Bundesverband vor Beginn der Innenministerkonferenz. Ab Mittwoch wird dort der Vorschlag verhandelt, das Bleiberecht für geduldete Ausländer um ein oder zwei Jahre zu verlängern. "Auch wenn damit rund 30 000 Betroffene wichtige Zeit gewinnen würden, wäre das doch wieder keine echte Lösung", kritisiert AWO-Chef Rainer Brückers.
"Rund 100 000 dauerhaft hier liebende Flüchtlinge würden weiter in Ungewissheit und Abhängigkeit leben, die Verweigerung von Ausbildung und Arbeitsmöglichkeiten schiebt vor allem zahlreiche Jugendliche auf ein perspektivloses Abstellgleis", erklärt AWO-Chef Brückers. Mangelnde Erwerbsfähigkeit und die Unmöglichkeit, für sich selbst zu sorgen, seien Folgen nicht Ursache. "Die Ungewissheit des Aufenthaltsrechts und die soziale Isolation führen oft genau zu den Problemen, die den Betroffenen dann vorgehalten werden, um ihnen eine echtes Bleiberecht zu verweigern", kritisiert die AWO. "Dieses inhumane und sozialpolitisch absurde System seit Jahren zu vertagen, ist schlichtweg Politikverweigerung."
Die Folgekosten dieser Verweigerung seien viel teurer als endlich eine sinnvolle Lösung zu schaffen, bekräftigt der AWO Bundesverband. "Alle Akteure wissen, dass eine dauerhafte Regelung benötigt wird. Auch in der Gesellschaft gibt es einen breiten Konsens hierüber, wie die Erfolge der Bleiberechts- und Aufnahmekampagnen der Verbände und Vereine zeigen." Trotzdem droht sich auch jetzt wieder eine altbackene Politik durchzusetzen, die sich den Erkenntnissen verweigert. "Eine pure Verlängerung der geltenden Regelung würde eindeutig zu kurz greifen", mahnt Brückers.
Der AWO Bundesverband fordert die Innenministerkonferenz daher auf, eine dauerhafte Bleiberechtsregelung mit folgenden Eckpunkten zu beschließen:
- Erteilung der Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nach fünf Jahren. Kürzere Fristen für Familien mit Kindern und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
- Anerkennung und Förderung von Integration.
- Anerkennung und Förderung von Ausbildung, Arbeitsbemühungen und Erwerbstätigkeit.
- Betrachtung der Einzelfälle in den Ausländerbehörden ermöglichen.
- Beachtung besonderer Gruppen, wie alte, kranke Personen sowie spezifische Herkunftsländer.
Kontakt E-Mail: karin.deckenbach[at]awo.org


