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25.02.2011

Neues Gesetz zu Regelsätzen kann nur Zwischenlösung sein

"Aus Sicht des AWO Bundesverbandes ist es ernüchternd, dass am heutigen Freitag ein Gesetz verabschiedet werden soll, das offensichtlich nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Abgesehen von den fragwürdigen Berechnungsgrundlagen der Hartz IV-Regelsätze müssen Sozialleistungen sicherstellen können, dass ihren Beziehern ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ gesichert wird“, so der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

„Dieses Gesetz wird uns als großer Wurf präsentiert, dabei wird es rückblickend nicht mehr als eine Zwischenlösung sein. Eine Zwischenlösung, die schon bald von Gerichten „einkassiert“ wird. Damit kann sich niemand zufrieden geben“, gibt Stadler zu Bedenken. „Offensichtlich vergaßen die Politiker warum es neue Verhandlungen zu Hartz-IV gab. Dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts neue transparente Regelsatzberechnungen aufzustellen, sind die Verhandlungspartner allem Anschein nach nicht gefolgt“, stellt der AWO-Bundesvorsitzende fest.

Im ausgehandelten Gesamtpaket gibt es zweifellos auch positive Elemente. So wurde vor allem auf Druck der Opposition das Bildungspaket kräftig ausgeweitet, damit nun mehr Kinder davon profitieren können. Auch die Einführung von Mindestlöhnen für weitere Branchen entspricht einer zentralen Forderung der AWO.

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