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AWO begrüßt Grundgesetzänderung und fordert klare Priorität für Jobcenter
"Mögliche Ausweitung der Optionskommunen ist ein Wermutstropfen und gefährdet bundesweite Standards bei der Betreuung der Arbeitslosen"
"Wir begrüßen die Einigung der Parteien auf eine Grundgesetzänderung für die verfassungsgemäße Organisation der Jobcenter, denn die "Hilfe aus einer Hand" für Arbeitslose hat sich grundsätzlich bewährt", sagt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. "Ein Wermutstropfen ist allerdings die mögliche Ausweitung von Optionskommunen, wir hoffen, dass sich das bei Umsetzung in engen Grenzen halten wird."
Der AWO Bundesverband warnt davor, zu stark auf "Optionskommunen" zu setzen, in denen die Kommunen in Eigenregie die Bundesmittel einsetzen. Ihre Zahl darf nach dem Kompromiss der Regierungsparteien mit der SPD von derzeit 69 auf bis zu 110 ausgeweitet werden. Doch aus Sicht der AWO müssen Arbeitslose möglichst flächendeckend von den Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen profitieren, wie es in Jobcentern der Fall ist.
Ein Ausbau der "Optionskommunen" sei eine Gefahr für die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse und bundesweit gültige Kriterien für den Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente. In jedem Fall müsse der Einsatz der Bundesmittel in den optierenden Kommunen transparent und nachvollziehbar sein. Wir brauchen bundeseinheitliche Standards für die Betreuung und Vermittlung, für das Angebot arbeitsmarktpolitischer Instrumente und bei der Arbeitsmarktberichterstattung", betont der AWO Bundesverband.
„Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit darf nicht über den Umweg der Option weiter kommunalisiert werden", betont Stadler. "Wir brauchen einen starken Arbeitsmarktsakteur und sozialräumliche Strategien. Das geht nur mit vernetzten Partnern.“


