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13.12.2016 | Pressemitteilung

AWO lehnt geplante Reform der Dublin Verordnung ab

Von: Mona Finder

 

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem wird derzeit neu verhandelt. Dabei geht es insbesondere um die Reform des sogenannten Dublin Systems, da dieses mittlerweile als gescheitert betrachtet werden dürfte. „Wir stehen vor einer grundlegenden Änderung der europäischen Asylpolitik. Setzt sich der aktuelle Vorschlag durch, schafft Europa das individuelle Asylrecht ab. Die Europäische Union wird keine Asylpolitik mehr haben, die diesen Namen verdient“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Setzt sich der aktuelle Vorschlag durch, schafft Europa das individuelle Asylrecht ab.

Brigitte Döcker, Mitglied im AWO-Vorstand

Nach derzeitigen Planungen, wird eine Zulässigkeitsprüfung vorgeschaltet, wodurch ein inhaltliches Prüfungs- und Asylverfahren in der EU verweigert und dann eine Rückschiebung in Drittstaaten außerhalb der EU erfolgen soll,. „Es ist in keinster Weise vorstellbar, dass Staaten, die gemeinhin als undemokratisch und korrupt gelten, eine faire Asylprüfung durchführen können“, erklärt Döcker. Damit würden weder internationale noch europäische Verfahrensgarantien erfüllt.

Das bisher gültige Selbsteintrittsrecht, mit dem einzelne EU Mitgliedsstaaten bisher die Möglichkeit hatten, flexibel auf Einzelfälle, aber auch auf Krisensituationen zu reagieren und großzügig Asylverfahren auch ohne Dublin-Zuständigkeit durchzuführen, wird massiv eingeschränkt.

Besonders negativ betroffen, werden nach den aktuellen Planungen die am meisten Schutzbedürftigen – die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Diese könnten zukünftig wie Erwachsene von einem Staat in den nächsten geschickt und in Drittstaaten außerhalb der EU zurückgeschoben werden. Das Recht darauf, ihr Asylverfahren bei Verwandten oder Familienangehörigen durchführen zu lassen, würde ihnen zukünftig verwehrt werden. „Gegen alle nationale und europäische Rechtsprechung wird der Vorrang des Kindeswohls ausgehebelt“, kritisiert Döcker.

Die AWO lehnt ebenso die geplanten Sanktionierungen ab. Sollten sich Flüchtlinge ihrer Verteilung widersetzen, soll es zukünftig möglich sein, ihnen die Hilfen zum Lebensunterhalt komplett zu streichen. „Ein derart überzogenes Vorgehen verstößt ganz klar gegen die Menschenrechte und widerspricht zudem der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“, stellt Döcker klar und ergänzt: „Es darf nicht dazu kommen, dass Geflüchtete innerhalb der EU verelenden und sie damit geradezu in die Kriminalität getrieben werden. Wir brauchen wieder mehr Solidarität innerhalb der Europäischen Union.“

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