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Bundesverband
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Der Bundesverband vertritt die fachpolitischen Interessen des Gesamtverbandes auf der bundespolitischen und der europäischen Ebene. Der Bundesverband nimmt darüber hinaus für die Organisation Aussenvertretungen in Stiftungen, Hilfswerken, anderen Fachverbänden und Netzwerken auf der nationalen und europäischen Ebene wahr.
Mitglieder des Bundesverbandes sind die 29 Landes- und Bezirksverbände. Die AWO ist föderal organisiert.
Die Aufgaben und Dienstleistungen des AWO Bundesverbandes ergeben sich aus dem Statut, der Satzung und dem Grundsatzprogamm der AWO. Die satzungsgemäßen Gremien und Organe des AWO-Bundesverbandes und des Gesamtverbandes sind:
- die Bundeskonferenz (440 Delegierte),
- der Bundesausschuss (90 Mitglieder)
- und der Bundesvorstand (19 Mitglieder).
Die Bundeskonferenz ist das oberste Beschlussorgan des Verbandes und setzt sich nach einem festgelegten Schlüssel aus gewählten Vertretern (Delegierten) des Gesamtverbandes, den Mitgliedern des Bundesvorstands und Vertretern der Korporativen Mitglieder zusammen. Die Bundeskonferenz tagt alle vier Jahre, nimmt u.a. Rechenschaftsberichte entgegen, wählt den Bundesvorstand, beschließt über die Mitgliedsbeiträge, verabschiedet Anträge und legt Arbeitsschwerpunkte fest. Ihre Beschlüsse sind für den Gesamtverband bindend.
Der Bundesausschuss setzt sich aus stimmberechtigten Vertretern und Vertreterinnen aller Landes-und Bezirksverbände, dem BGB-Vorstand und Vertretern und Vertreterinnen der Korporativen Mitglieder zusammen. Er tagt mindestens einmal im Jahr und unterstützt die Arbeit des Bundesvorstandes. Er beschließt über Angelegenheiten des Gesamtverbandes, sofern nicht die Rechte der Bundeskonferenz tangiert sind.
Organigramm des Bundesverbandes (PDF-Datei): Struktur Bundesverband
