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13.03.2015 | Pressemitteilung

Arme Kinder brauchen gute und kostenfreie Kitabetreuung

Von: Mona Finder

 

„Erschreckende Ergebnisse, die uns zeigen, wie wichtig die Qualität der Kinderbetreuung ist“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler angesichts der heute veröffentlichten Bertelsmann-Studie: „Der Einfluss von Armut auf die Entwicklung von Kindern“. Darin werden eklatante Entwicklungsnachteile von Kindern aus armen Haushalten deutlich. Die Studie zeigt auch, dass arme Kinder, die eine Kita besuchen bessere Voraussetzungen für den Schulstart mitbringen, als arme Kinder, die nicht in einer Kita betreut wurden. „Die AWO fordert ein bundesweites Gesetz, dass eine qualitativ gute und kostenfreie Kinderbetreuung sicherstellt“, betont Stadler. Zudem zeige die Studie, wie wichtig es ist, arme Familien auch finanziell besser zu unterstützen.
Gute Tageseinrichtungen können die Entwicklung von Kindern gerade in den ersten Lebensjahren umfassend und nachhaltig fördern – allerdings nur dann, wenn sie personell und räumlich entsprechend ausgestattet sind. „Eine qualitativ gute Kita-Betreuung beinhaltet vor allem die Möglichkeiten der Förderung der Sprachentwicklung, die besonders bei Kindern aus bildungsfernen Haushalten eine wichtige Rolle spielt, das Entstehen sozialer Bindungen und die Förderung motorischer Fähigkeiten“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende die Gründe warum ein Bundesqualitätsgesetz so wichtig ist.
Darüber hinaus ist eine kostenfreie Kita-Betreuung wichtig, denn als Hauptgründe für die Nichtinanspruchnahme von Kindertagesbetreuung geben Eltern bei Befragungen zwei Gründe am häufigsten an: zu hohe Kosten und fehlende bzw. zeitlich unpassende Plätze. „Die AWO fordert schon lange eine gebührenfreie Bildung von Anfang an und somit einen kostenfreien Kita-Besuch inklusive einer kostenlosen Verpflegung. Zudem müssen die Öffnungszeiten von Kitas den Eltern eine Vollzeitberufstätigkeit ermöglichen“, erklärt Stadler.
Die finanzielle Situation vieler Familien ist prekär. Der vergangene Woche vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“ wird in seiner geplanten Form kaum Abhilfe schaffen. „Unabhängig davon, ob die Erhöhung des Kindergeldes nun um 4, 6 oder 10 Euro erfolgt, bietet der Entwurf keinen Ansatzpunkt zur Überwindung der systemimmanenten Ungerechtigkeit zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld. Ändert sich an dem Gesetzentwurf nichts, nützt er denen wenig, die es am Nötigsten haben“, kritisiert Stadler abschließend und plädiert dafür: „Familienförderung als Zukunftsförderung“ zu betrachten.

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